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Würdet Ihr Vermieter wegen 90 EUR verklagen?

Ich hatte einen ziemlich schlampigen Vermieter, der einem auch gern mal Dinge unterstellt hat, die nicht wahr waren, also ganz komisch, fast krankhaft, aber manchmal auch nett.

Ich bin da schon 2006 ausgezogen und habe nur ein Jahr, aber innerhalb zwei Heizungs /Warmwasser Ablesezeiträume dort gewohnt. Die Kaution, immerhin 450 EUR wollte er noch nicht zurückzahlen, weil er noch die Nebenkostenabrechnung machen musste. Dafür hat er maximal ein Jahr nach Abrechnugnszeitraum Zeit, danach kann er sich nicht mehr darauf berufen, so dass gilt, dass der vorher bezahlte Pauschalpreis für die Nebenkosten die tatsächlich entstanden Kosten begleicht, egal wie hoch sie tatsächlich sind.-> Steht so im Gesetz.

Ich habe immer wieder bei ihm angerufen und um die Abrechnung gebeten aber er hat mich nur vertröstet. Bevor die Frist für die letzte Nebenkostenabrechnung abgelaufen war habe ich ihm eine Mahnung geschickt und geschrieben er soll mir das Geld überweisen minus 90 EUR, weil er laut Gesetz und Urteil nicht mehr behalten darf, was auch stimmt. Irgendwann kamen dann auch die 360 EUR auf mein Konto. Dann verging auch die zweite Abrechnungsfrist und nichts kam. Er müsste mir eigentlich jetzt auch die restlichen 90 EUR überweisen, aber am Telefon hat er dann behauptet er habe die Nebenkostenabrechnung schon verschickt und es wären mehr gewesen als die 90 EUR blabla aber er sei ja so großzügig und hätte es darauf belassen. Ich habe aber Zeugen, dass bei mir nichts ankam und er mich immer nur vertröstet hat, denn ein paar mal hat meine Mutter auch bei ihm angerufen, weil sie besser Dampf machen kann. Bei dem letzten Telefonat meinte er nur was ich für eine Show abziehen würde und das er Zeugen hätte und ich vor Gericht kein Erfolg hätte etc. Naja, da ich die Gesetze kenne, weiss ich 100%, dass ich Erfolg haben würde, denn er müsste die Ankunft der Nebenkostenabrechnung bei mir nachweisen.Ich habe ihm eine Frist geesetzt sie mir nachzuschicken, aber es kam natrülich nichts.

Das Geld kann ich sehr gut gebrauchen, aber ich fühle mich unwohl zu klagen wegen etwas was andere vielleicht als Kleinigkeit bezeichnen würden. Wären 90 EUR Nachzahlung denn für so ein kleines Zimmer (14 m2) überhaupt realistisch für ein Jahr? Stünde ich moralisch schlecht oder sogar geizig da, wenn ich ihn verklagen würde? Würdet ihr ihm Mahnungszinsen auferlegen, das sind immerhin mehr als 5% ab Datum der letzten Mahnung. Die Gerichtsgebühr könnte ich mir über Prozesskostenhilfe zahlen lassen, so dass ein finanzielles Risiko nicht für mich besteht.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da stellt sich die Frage nach dem, was dir wichtiger ist:

    das Prinzip der Gerechtigkeit oder die Prozess-Ökonomie.

    Aus ökonomischer Sicht wird der Prozess ein Eigentor, trotzdem wird es schmerzen, dass die Ungerechtigkeit gesiegt hat, wenn du auf die Vernunft hörst.

    Auch wenn du den Prozess, was wahrscheinlich ist, gewinnst, ist der Ärger damit ja nicht zu Ende.

    Das Urteil muss erst noch rechtskräftig werden.

    Der nächste Schritt ist dann, das Urteil zu vollstrecken - wenn der Prozessgegner nicht freiwillig bezahlt. Und warum sollte er das tun?

    Aber auch wenn er freiwillig zahlt - du kriegst keine Entschädigung für DEINEN Ärger und DEINEN Zeitverlust, DEINE Nerven, DEINE Kosten. Du kriegst die 90 Euro, die Zinsen darauf, die Anwaltskosten.

    Jetzt rechne nach, was dir wichtiger ist.

    Unterm Strich wird der Ärger über die erlittene Ungerechtigkeit das kleinerer Übel sein. Ist meine Erfahrung....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich den Text richtig interpretiere, ist hier gar keine Betriebskostenabrechnung ordnungsgemäß wirksam geworden. Das bedeutet, dass du nach Ende des Mietvertrages die gesamten Betriebskostenvorauszahlungen der Abrechnungszeiträume zurückverlangen kannst. (vgl. BGH, Urt. vom 9. März 2005, Az. VIII 57/04)

    Die Verjährung dürfte am 31.12.2009 0.00h auslaufen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mach es halt, Du hast doch eh eigentlich schon die Frage selber beantwortet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lohnt sich ehrlich gesagt, nicht wirklich. Und natürlich könnten 90 € realistisch sein, aber hier hat ja keiner Ahnung, wieviel du insgesamt an Nebenkosten im Jahr bezahlt hast.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    es gibt menschen und oder anwaelte, die gehen auch fuer weniger streitwert vor gericht.

    ich persoenlich wuerde die 90.- unter "schlechte vermieter-erfahrung" abheften.

    oder aber dem vermieter mal auf die fuesse steigen.

  • vor 4 Jahren

    Biste wieder mal im Suff die Teppen runtergebullert?Nee,dann mußt d en Weinbergbesitzer verklagen,oder Aldi,der den Fusel verkauft....hi-hi. Männo,dass war ein Witzecken......

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mache ihn noch einmal schriftlich auf das fehlende Geld aufmerksam und setze einen Termin. Nach diesem Termin schicke ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn der Widerspricht kannst Du immer noch überlegen, ob Du klagen sollst. Aber mit diesen Unterlagen kommst Du bei der PKH sicher durch. Zinsen braucht er erst nach dem gerichtlichen Mahnbescheid zu zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... also ...

    es ist häufig so das vermieter einen teil der kaution einbehalten, weil die wohnung mit mängel belastet ist z.b. wurde sie nicht wieder in weiß gestrichen oder es sind noch einige löcher die nicht verputzt wurden vorhanden, eventuelle schäden an den türen, wobei man immer von einen normalen abnutzungsgebrauch unterscheiden muss.

    wenn der vermieter eindeutig zugesagt hat das der die 90 euro auch überweisen will und dies angeblich auch getan hat, ist er in der nachweispflicht und wird dies aufgrund der aufbewahrungspflicht von geschäftsunterlagen, die er dem finanzamt nachweisen muss, diese auch noch haben und könnte dir somit das genaue datum der überweisung sagen

    - wenn er es denn gemacht hat was ich hier stark bezweifel.

    da du dich gut auskennst und die PKH übernommen wird, würde ich einer klage vor gericht gegen den vermieter zuversichtlich und optimistisch entgegen sehen.

    ich würde an deiner stelle noch einmal einen brief auf setzen und zwar nicht als drohung sondern das du gezwungen bist wenn nicht innerhalb einer frist ( am besten 14 tage ) die geldschuld in höhe von 90 euro bei gericht geltend zu machen musst, sie noch nicht auf dein konto eingegan sei obwohl sie angeblich angewiesen wurde.

    eine kopie legst du dann auch bei der klage vor dem amtsgericht / zivilklage bei.

    denn eins ist ganz klar wenn er einen fehler gemacht hat dann muss er dafür gerade stehen und sollte er damit durchkommen werden noch viele andere geschädigt

    Quelle(n):
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Richtig wäre es. Wenn er das zur Regel macht und jeden Mieter nach 2 Jahren so abzockt,kommt einiges für ihn zusammen.

    Und wenn Kassiererinnen für 1,50Euro den Job verlieren können, sind 90 Euro keine Peanuts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur mal so zu info.Der Vermieter darf die Kaution gar nicht für die Nebenkostenabrechnung verwenden.

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