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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wie kann ich mein Begräbnis juristisch sicher festlegen?

Wie kann ich juristisch sicher mein Begräbnis(Erdbestattung) festlegen?

in meiner Familie wird bei Sterbefällen fast generell immer nach dem Grundsatz gehandelt: Kremation-Urnenbeisetzung- und Geld gespart. Ich möchte jedoch eine normale Erdbestattung per Sarg haben. Nun habe ich natürlich Angst daß in meinem Todesfall durch die Familie wieder die Billigvariante Urnenbestattung gewählt wird. Kann ich dazu irgendwo rechtsverbindlich etwas festlegen lassen? Geld für eine Erdbestattung wäre übrigens da... Danke in Voraus für Eure Antworten.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst das festlegen über ein Bestattungsinstitut deiner Wahl bei der

    Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG

    http://www.bestatter.de/

    Das kann dann auch niemand mehr ändern!!

    Quelle(n): Habe so etwas selbst gemacht
  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kannst du in einem letzten Willen festlegen, wie du beerdigt werden möchtest!

    Aber juristisch sicher, wie du das nennst, wird das wohl nur in sehr wenigen Fällen sein! Das funktioniert wohl nur dann mit Sicherheit, wenn du einen anerkannten, zuverlässigen Testamentsvollstrecker einsetzt!

    Andernfalls, wenn deine Familie deinen Willen einfach ignoriert und völlig anders entscheidet, dann wirst du wohl Probleme haben, sie gerichtlich zu verklagen! Du bist ja schon tot und womöglich schon in einer Urne!

    Selbst wenn da ein Gericht ein paar Monate nach deinem Tod entscheiden würde, daß deine Feuerbestattung unrecht war, dann kann auch das höchste Gericht der Welt deine Asche aus der Urne nicht wieder zusammensetzen für eine normale Erdbestattung.

    Das Einzige, was du tun kannst, um deinen Willen mit einiger Sicherheit durchzusetzen, ist, daß du dich noch zu Lebzeiten unter die Vormundschaft einer Person deines Vertrauens stellst, die dann alles Weitere deinem Willen entsprechend garantiert. Da hätte dann deine Familie keine Entscheidungsmöglichkeit mehr!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schreibe ein "Öffentliches Testament" - wird bei Gericht aufbewahrt

    Dann muss die entsprechende Kohle vorhanden sein

    - Du schreibst, Du hast das Geld für die Erdbestattung-

    Dann geht alles seinen (DEINEN testamentarisch verfügten) Gang

    Die Familie hat KEINEN Einfluss darauf

    Knackpunkt: Das Geld für die Erdbestattung

    Wird von Jahr zu Jahr teurer

    Passe also Deine Ersparnisse dafür an !

    Morbides Thema, dennoch:

    Lg

    Claudio

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja,

    im letzten Willen(Testament),

    beglaubigt durch den Notar-

    u. evtl. bei ihm hinterlegen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bestattungsvorsorge ist hier das Stichwort.

    http://www.bestatter.de/bdb2/pages/vorsorge/treuha...

    Einfach mal googeln

    Da kannst Du festlegen wie deine Bestattung mal ablaufen soll.

    Machen kannst Du das mit dem Bestatter deiner Wahl. Das Geld wird treuhänderisch verwaltet und darf nur für die Bestattung wie verfügt verwendet werden.

    Wie das „Erbensicher“ gemacht wird erklärt dir der Bestatter.

    Mit einem Testament kann es imho nicht gemacht werden, einmal ist zuspät bis geklärt ist wer alles erbt, und wenn es erst nach der Bestattung geöffnet wird...

    Es könnte aber als Druckmittel eingesetzt werden, falls ich verbrannt werde soll mein Erbe an.... fallen. Ob das jetzt juristisch korrekt ist, ist belanglos solange die Erben daran glauben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur mit einem Testament und einem Testamentsvollstrecker kannst Du sicherstellen, daß Dein Wunsch nach einer bestimmten Form der Bestattung respektiert und durchgesetzt wird - in Deinem Falle wird die knauserige Verwandtschaft wohl angesichts der von Dir geplanten "Prasserei" aus Protest der Bestattung fernbleiben - machts es Dir halt mit dem Pastor und dem Testamentsvollstrecker schön gemütlich -

  • vor 1 Jahrzehnt

    am besten eine verfügung bei notar hinterlegen.testament ist nicht so gut,da das ja erst nach beisetzung geöffnet wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In Deinem Testament.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ganz einfach, wie keks es schon schrieb.

    ein Scheiben aufsetzten mit deinem letzten Wunsch, welches bei einer Person des Vetrauens hinterlegt werden soll.

    Das kann ein Notar sein ,muss aber nicht ! Besser ein naher Verwander der das Begräbnis regelt. Das Schreiben sollte im Falle des Falles griffbereit sein, damit es schnell und reibungslos von statten geht.

    Gruß

    Gordo_Mainz

  • keks
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kannst du das verfügen!

    Es wird ja wohl hoffentlich eine Person deines Vertrauens geben, die dir das ermöglichen wird...

    .

    (ich möchte z.B. eine Urnenbeisetzung auf meinem "Heimatfriedhof", an einem Ort, der von Sonne durchflutet ist.... bisher ist nichts festgelegt, doch ich hoffe, dass meiner Familie bis dahin mein Wille bekannt ist!!!)

    .

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