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Falsche Angaben im Netz bindend?

Ich habe heute bei Ebay 2x 24 Dosen Anheuser Bud Beer für je 1,99€ sofort gekauft. Der Verkäufer hat sich in der Artikelbeschreibung verschrieben, also er schrieb nicht von einer Dose sondern von 24.

Nachdem ich den Artikel gekauft hatte, änderte er 24min. später die Art. Beschreibung und bestand natürlich darauf, dass ich nur 2 Dosen kaufte. Er würde mir einen Bonus rein legen, weil es von seiner Seite ein Irrtum war. Also rief ich bei Ebay an, die Frau meinte, ich hätte 3 Möglichkeiten.

1. ich trete vom Kauf zurück, da er die Beschreibung geändert hat.

2. ich einige mich mit dem Verkäufer oder

3. ich nehme mir einen Anwalt.

Bei 1. sehe ich das nicht ein, schließlich habe ich den Artikel nicht umsonst gekauft.

Bei 2. Mit dem Verkäufer kann man nicht reden, er will dass ich mich im Ebayhilfsforum anmelde und dann will er mit mir darüber diskutieren. "wir stellen beide den Vorgang aus unser Sicht ins ebayhilfeforum und dann sehen wir weiter".

Jetzt kommt es mir so rüber, als wenn ich Schuld daran habe, dass er sich verschrieben hat.

"Dass die Auktion ein Irrtum war ist ja auch daraus ersichtlich, da ein tray mit 24 Dosen mit 6 € bepfandet werden muss. Daher wäre es gar nicht rechtens, 24 Dosen zum Preis von weniger als 6€ anzubieten". Irrtum hin oder her, daher finde ich die 3. Lösung am Besten.

Könnt ihr mir helfen und wie würden meine Chancen stehen, wenn ich mir einen Anwalt nehme?

Wäre der Text zutreffend:

"Da kann man gar nicht mehr von Irrtum sprechen, denn zu dem Zeitpunkt, an dem das Angebot geklickt wurde, hat der Versandhändler schon von dem niedrigeren Preis gewusst".

Update:

Ich möchte die Antwort am Besten gleich wissen und bezahlen wie bei "Frag den Anwalt" möchte ich nicht.

d.h. ich möchte eine einfache kostenlose Antwort.

Update 2:

Verkäufer meint, ich soll mir die Irrtumsanfechtung mal durch lesen, bevor ich mir einen Anwalt nehme.

Aber verkäufer hat sich weder Versprochen noch Verschrieben. 6 Tage später fällt es ihm ein, dass es ein Irrtum ist.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist nun ein typischer Fall von "Dumm gelaufen für den Verkäufer".

    Die Artikelbeschreibung, die du zu Beginn der Auktion gelesen hast ist bindend. Wie ich gerade auch gelesen habe, hast du diesen Artikel sofort gekauft. Das heißt: Die Artikelbeschreibung, die zu dem Zeitpunkt des Sofortkaufes da stand, ist für dich und dem Verkäufer ausschlaggebend. Wenn also der Verkäufer nachträglich etwas ändert in der Artikelbeschreibung dann hat er das Nachsehen. Ich an deiner Stelle würde sofort - ohne wenn und aber die Möglichkeit 1 wählen.

    Wie ich es aus deinem Text entnehmen kann, ist die Mölichkeit einer Einigung zwischen dir und dem Verkäufer gleich null.

    Und die 3. Möglichkeit ... einen Anwalt nehmen ... nun ja ist das Zeug denn so viel Wert? Ich meine versteh mich nicht falsch. Aber wenn du dir etwas für 500 € oder teurer kaufen würdest, dann hätte ich sofort gesagt geh zu einem Anwalt.

    Denn du musst immer bedenken ist der "Streitwert" niedriger als die Kosten, die dir durch den Anwalt etc. entstehen wäre es blödsinn irgendetwas einzuklagen...

    Nun bleibt immer noch die Frage was du tun sollst. Ich würde raten vom Kauf zurückzutreten. Soll der Verkäufer einen anderen "Dummen" suchen den er über den Tisch ziehen kann.

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    Ich hoffe ich konnte mit meiner Antwort etwas weiterhelfen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da ein Kauf bei Ebay bindend ist, ist es ein Verkauf auch. Wenn sich der Anbieter verschrieben hat, hat er Pech gehabt.

    Auf diese Art und Weise hat vor einigen Jahren eine Frau ein Eigenheim für einen einzigen Euro ersteigert. Der Vorbesitzer glaubte, dass die Bude locker 100.000 Euro einspielt, und weil der den erhofften Betrag nicht bekommen hat, wollte er das Haus nicht rausrücken. Die Frau ist dann zum Anwalt gegangen, und sie hat dann vor Gericht Recht bekommen.

    Also, wenn alle Stricke reißen, wirst Du Dir wohl einen Anwalt suchen nüssen, zumal mit dem Verkäufer wohl nicht zu reden ist. Nicht lange palavert und diskutiert, sondern juristische Schritte eingeleitet. Du wirs sehen, der verschreibt sich nie wieder!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich ist es für den Verkäufer bindend Ebay ist kein Versuchsobjekt, er muss es dir eigentlich so geben wie es davor drinnen stand, auf der anderen Seite habe ich auch nie die Gewährleistungspflicht eingeklagt die mir zugestanden hätte als mir ein Paar Fußballschuhe nach 3 Monaten kaputt gegangen ist, musst du wissen obs dir den Ärger wert ist

    Ferner hast du natürlich ein Widerrufsrecht

    Quelle(n): Öffentliches Recht Vorlesung
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  • Al C
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Prinzip hast du Recht.

    Aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Sachen.

    Bei einem Streitwert von ca. 100€ kann es lange dauern bis da Gerichte entscheiden.

    Die ganzen Kosten musst du vorstrecken. Ob sich das Lohnt musst du wissen.

    Schätze bis dahin ist das Bier weg oder schlecht.

    Al

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