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Kann eine Beleidigung die nicht direkt an ihn,sondern durch ein dritter an mir geäußert wurde ....?
als Beleidigung sehen?
Situation.. Streit im Waschkeller mit den Vermieter ,meiner Person und meine Tochter Bei den Streit bin ich ruhig geblieben und sage ihm, das als er sich beruhigen sollte und und bin nicht auf seine Vorwürfe eingegangen, sondern wies ihn auf sachliche Ebene zurück so weit,so gut Der Vermieter ging frustiert raus Die Tür ging zu Jetzt das wichtigste ; Meine Tochter sagte zu mir " Was für ein Aschloch" Der Vermieter war nicht mehr im Raum Jetzt bekomme ich ein Kündigungsschreiben das ich ihn beleidigt hätte Wie kann ich einen Beleidigen wenn er nicht im Raum ist und dann hat es meine Tochter nicht zu ihm sondern mir gesagt Was ich als lästern über ihm empfinde da indirekt war
Ich bin der Mieter ,meine Tochter wohnt bei mir Meine Tochter hat zu mir gesagt das der Vermieter ein Aschloch sei . Und das wäre für ihn eine Beleidigung . Aber ist es so genommen wirklich eine Beleidigung ?? r
6 Antworten
- Maeve DragonLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es ist eine Beleidigung, von der er aber nichts wissen kann, weil er gar nicht mehr dort war.
Also hat er gelauscht. Aber das kann euch egal sein. Er hätte gleich wieder zurückgehen können um dich, bzw. deine Tochter zur Rede zu stellen. Hat er nicht gemacht, also kann man nicht davon ausgehen, das deine Tochter ihn absichtlich beleidigen wollte. Sie wusste ja nicht, dass er ein Lauscher an der Wand war.
Geht zum Mieterschutz und lasst euch von denen einen Brief aufsetzen.
Darin sollte auch das Streitthema zur Sprache kommen, bei dem du ja völlig sachlich und beschwichtigend sein musstest, weil er sich so sehr ereifert hat.
Das kann nämlich als Grund für die verbale Entgleisung deiner Tochter gewertet werden.
Und damit er nicht gekränkt wird, hat sie ihrem Ärger erst Luft gemacht, als ihr alleine wart.
Ich möchte mal sachte behaupten:"Der kann euch gar nichts".
Er war sauer, weil er bei dem vorhergegangenen Streit den Kürzeren gezogen hatte und du dich als die Vernünftigere von euch beiden erwiesen hast.
Danach hat er nur noch nach einem Grund gesucht, es euch heimzuzahlen und gelauscht.
So ein @rschloch. Tztztz
- pedroLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Tochter ist nicht Vertragpartner. Darum kann er der Tochter auch nicht kündigen.
Geh zum Anwalt und das schnell. Er muss beweisen, dass du ihn beleidigt hat.
- RofLoLimaoLv 7vor 1 Jahrzehnt
auch wenn noch jemand da war und derjenige hätte später dem Vermieter "gepetzt" das jemand A.rsch.loch gesagt hat, kann er dich kündigen, wenn er das für richtig hält - üble Nachrede nennt man das dann....da kannst du ohne Mieterschutzbund, freundlichen Zureden oder gar einem Anwalt nicht viel tun...
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
warscheinlich hat er gelauscht und konnte eure beiden Stimmen nicht auseinanderhalten... auf jeden Fall Einspruch einlegen, am besten per Anwalt