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Urlaubsanspruch!! Wie ist die rechtslage?

Ich habe im Juli eine halbtagsstelle angenommen, jetzt bin ich vor 11 tagen vater geworden und hätte gern Urlaub, mein chef sagt das ich die ersten 6 monate eine urlaubssperre habe aber ich habe ja nur einen 6 monatigen vertrag, wie ist die rechtslage, wennich nach den 6 monaten keine verlängerung bekomme ist mein urlaub doch auch weg

5 Antworten

Bewertung
  • moziny
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Diese Urlaubssperre sollte im Arbeitsvertrag erwähnt sein, wenn dort von einer sechsmonatigen Probezeit die Rede ist, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass Du in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen kannst. Sollte der Vertrag dann nicht verlängert werden, wird Dir der Urlaub am Ende der Zeit gegeben, d. h. Du würdest den gesamten Urlaub vor dem Ende des Arbeitsvertrags nehmen müssen.

    Ich bin mir nicht sicher, wie es sich verhält, wenn Du Vater geworden bist. Normalerweise steht einem dafür Sonderurlaub von 1 Tag (glaube ich) zu. Ob der ebenfalls von der Urlaubssperre betroffen ist, da bin ich überfragt. Vielleicht gibt es hier ja noch einen Fachmann, der sich da auskennt? Ob es Sonderurlaub gibt oder nicht, hängt natürlich auch von dem entsprechenden Tarifvertrag ab, der für Dich gilt. Wenn es keinen Tarifvertrag gibt, gilt das, was im Arbeitsvertrag steht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es stimmt man hat erst Anspruch auf Urlaub nach 6 Mon. lt Arbeitsrecht.

    Die Anwartschaft auf Urlaub muss einem gegeben werden vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses, oder ausgezahlt werden.

    Also erlischt nicht Dein Anspruch auf Urlaub.

    Blöd ist nur das Du dich mit deinem Arbeitgeber nicht einigen kannst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst mal Glückwunsch an die Mutter und ich hoffe der Vater hat die Geburt gut überstanden ;-)

    Oder war es umgekehrt?

    Jetzt mal zu dem Urlaub, dazu ein Auszug aus dem Gesetz.

    Bundesurlaubsgesetz § 7

    Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

    (1)Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

    http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

    Diese betrieblichen Belange können z.B. sein das der Betrieb Betriebsferien macht, was um die Weihnachtszeit viele Betriebe machen. Das wären unter Umständen schon 8Tage Urlaub. Welchen Urlaubsanspruch Du hast schreibst Du nicht, gehe ich mal vom gesetzlichen Mindesturlaub von 24Tagen aus wären nur 4Tage zur anderweitigen Verfügung. Die könnten auch durch andere betriebliche Belange aufgebraucht sein, oder Du hast etwas Urlaub gehabt. Kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Der Arbeitgeber hat das Recht zu bestimmen wann der Urlaub genommen wird, sollte die Wünsche berücksichtigen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub, der Arbeitgeber die Pflicht Urlaub zu gewähren, aber eben nicht zu bestimmten Terminen.

    Wenn der Arbeitgeber sagt am Ende des Vertrag, dann am Ende, tut mir leid.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vermehrungsgelüste sind nicht Gegenstand des Arbeitsvertrages. Vätern ist es zuzumuten sich halbtags vom häuslichen Herd zu entfernen um seinen beruflichen Pflichten nachzukommen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, wird Dir gewährt, je nach Urlaubsanspruch die Tage vor Ablauf des Vertrages in Anspruch zu nehmen.

    Allerdings wäre es kulant, bei so einem freudigen Ereignis ein paar Tage zu geben. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

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