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Ein 63jähriger Hartz IV Empfänger erhält 267 Euro Lebensunterhalt?
von 359 Euro werden ihm wegen zu hoher Miete (400 Euro) 92 Euro abgezogen. Nun beantragt er beim Amt eine Waschmaschine. Der Antrag wird nach § 20 SGBII mit der Begründung abgelehnt, er könne die Kosten aus eigenen Mitteln und im vollem Umfang selbst tragen. Wie denn?? Er könnte aber auch ein Darlehen beim Amt beantragen.Nur von den verbleibenden 269 Euro kann er nicht noch ein mtl. Rate mehr zahlen.Muss das Amt die vollen Kosten für die Waschmaschine übernehmen und nach welchem § des SGB II?
3 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Muss das Amt die vollen Kosten für die Waschmaschine übernehmen und nach welchem § des SGB II?..............leider NEIN !
im Regelsatz sind ca 10 € !!! monatlich für solche Ausgaben eingerechnet .....ein Hohn ,wissen die wie lange man sparen muß um selbst eine gebrauchte zahlen zu können ? nein ..... die ganze Hartz 4 Sch.... muß überdacht werden ...
schau mal hier rein vill. findest du je ein Urteil dass sie zahlen müssen
- 🍀 ภ๏Ŧгเ 🍀Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich musste er dagegen klagen , aber meistens sind die Menschen derart entmutigt , das sie sich nicht wehren .
Ich finde dieses Hartz Gesetz hat kriminelle Züge , eigentlich musste ein Volksaufstand dagegen geplant werden , auch von Menschen die nicht davon betroffen sind.
Ich gehe arbeiten seit vielen jahren , allerdings graut es mir mal irgendwann vor der Rente , die nun auch versteuert wird ,eine bodenlose Frechheit .
Er sollte die Medien hierzu einschalten.
Aber wie gesagt dazu hat nicht jeder die Kraft.
- Norbert DLv 4vor 1 Jahrzehnt
Habe gerade ein Interview mit Schweinbrück und v.Guttenberg gelesen danach sind weiter SparmaÃnahmen (Steurerhöhungen) nach der Qual geplant,wahrsheinlich muà er dann auch noch eine Bewegungssteuer bezahlen (falls er noch Laufen kann)