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Auswandern in Heimatland?

Hallo,es wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte.

Und zwar geht es um ne Bekannte von mir(sie ist Russin) ,ihr Mann auch.Jetzt wollen sie sich trennen und ihr Mann hat angegeben wieder nach Russland zurück gehen zu wollen.

Und nun zu dem Problem,er behauptet den Ausreiseantrag gestellt zu haben,hat aber weder etwas schriftl. noch sonst irgendetwas in der Hand,damit sie sehen kann ob das auch der Wahrheit entspricht.Desweiteren gibt er an,das er dann nicht mehr nach Deutschland kommen darf(dieses musste er angebl. unterschreiben).

Kann mir vielleicht jemand sagen,wie sowas abläuft und in welchem Zeitraum man nen Bescheid oder so bekommt.

Meine Bekannte steht da völlig auf dem Schlauch,da sie auch endlich die Trennung möchte,ihm aber zugesagt hatte das er solange bis zur Ausreise da wohnen bleiben kann(wegen der Kinder)

Ich bedanke mich schon mal im Vorraus

Update:

Ich habe gerade nochmal nachgefragt.Es könnte auch ein Rückreiseantrag sein,sie ist sich da aber nicht ganz sicher.Wie wäre es denn dann?

Update 2:

Bekommt man denn nichts schriftl.,wenn man so einen Antrag stellt

Update 3:

Meine Bekannte hat schon beim auswärtigen Amt nachgefragt,dort aber nur zur Antwort bekommen:das Sie nur dem Antragsteller Auskunft geben können

Update 4:

Also sie lebt schon seid 19 Jahren hier und er seid 15 Jahren.Geheiratet haben sie hier und zwar 1994 .Er sagt zwar das er zurückgehen möchte,verhält sich aber nicht danach.Er macht auch keinerlei anstalten die Wohnung zu verlassen,immer nur Vorwürfe und Streitereien.Sie möchte einfach nur sicher gehen,das er sie nicht an der Nase rum führt.Schliesslich hat das auch schon Auswirkungen auf die Kinder,mit denen spricht er auch nicht,wenn er mit seiner Frau Streit hat

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Na ja

    Ich nehme an, der Mann hat schon Deutsches Paß, also Bürger von Deutschland. Wenn er wieder nach Russland will, muss er einen Antrag auf einbürgerung Russland)machen, ABER es kann auch sein das er in Deutschland UND in Russland Bürger ist. Dann braucht er gar nichts zum ausreisen. Vielleicht nur ein Visum, da weiß ich nicht weiter.

    Es kann so oder so (Anträge und viel Papierkramm) bis zu einem Jahr dauern.

    Deine Freundin kann folgendes tun: sie ruft bei Russische Botschaft an und sagt das sie zurück nach Russland will, dann kriegt sie Information, Broschüren per Post wie sie das machen Mußes und wie lange es dauert (ihr mann muss ja das gleiche machen).

    So kann sie eine Vorstellung bekommen wo sie ist und was ist weiter.

    PS: Sie muss inherausschmeißen! Ich habe das Gefühl, das er nur rumredet und für große Taten ist nicht gewachsen.

  • O
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    der verarscht euch doch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da erkundigt ihr euch am besten mal bei einem Anwalt oder bei Gericht, da gibt es Rechtspfleger die euch da evtl. helfen können.

    Aber ehrlich für mich sieht das so aus ,dass er da bleiben will, wo er ist,wegen der Kinder,du verstehst was ich meine.Viel glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das verstehe ich jetzt nicht ..... !

    Deine Bekannten sind beide Russen und leben hier in Deutschland, wollen sich jetzt scheiden lassen und er will wieder zurück nach Russland ? OK... soweit ist alles klar !

    Hier fehlen jetzt einige Informationen. Wo haben sie geheiratet ? Wie lange leben sie schon hier, haben sie nur begrenzten Aufenthalt oder unbefristeten ?

    Was ist mit "Ausreiseantrag" gemeint ? Wer Deutschland verlassen will braucht KEINEN Ausreiseantrag !!!! Er kann doch als Russe wieder zurück nach Russland, das hat doch nichts damit zu tun, daß er sich scheiden läßt. Eines trifft zu: wenn er Deutschland verläßt und sich wieder in Russland niederläßt, kann er nicht ohne weiteres zurück kommen, dann muß er wieder ein Visum beantragen.

    Also leider zu wenig Informationen, um genauere Antworten geben zu können.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Fragt doch mal beim auswärtigen Amt nach die können sicher helfen

  • elli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ausreiseantrag ist wohl ein Witz.

    "Ausreiseantrag

    Ein Ausreiseantrag ist eine Eingabe die ein Bürger an die Behörden seines Aufenthaltslandes stellt um dieses Land verlassen zu dürfen. Es geht bei Ausreiseanträgen fast ausschließlich um die Erlaubnis zur Ausreise aus dem Land dessen Staatsangehörigkeit der Bürger hat aus seinem Heimatland also.

    Ausreiseanträge werden typischerweise nur von totalitären Staaten verlangt; Demokratien gewähren ihren Bürgern in der Regel Reisefreiheit – also das Recht ohne besondere Erlaubnis ausreisen zu dürfen wodurch ein Antrag auf eine solche Erlaubnis überflüssig wird. "

    http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Ausreiseantra...

    Vielleicht hat er ja einen Rück-Einreiseantrag o.ä. gestellt.

    Da wird dir niemand eine Antwort geben können, wie ausländische Behörden so arbeiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für die Ausreise ins Heimatland u.a. braucht es keinen Ausreiseantrag. Das ist Quatsch! Jeder Staatsbürger kann - wenn er nicht gerade auf der Fahndungsliste steht - ausreisen wohin er will. Hartz IV wird aber in der Regel nicht nachgesandt.

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