Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

sabine fragte in Yahoo ProdukteMein Yahoo · vor 1 Jahrzehnt

harz 4 und kur für kinder?

weiß jemand wenn ein harz 4 empfänger mit seinen kind zur kur muss ob ihm die arge leistungen für die zeit kürzt.

2 Antworten

Bewertung
  • Tamara
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zur Frage, ob die Mutter-Kind-Kur Kürzung des Regelsatzes statthaft ist, urteilte das SG Berlin S 37 AS 8103/06 vom 22.06.2007 wie folgt:

    1. Eine Kürzung des Regelsatzes wegen der mit der Kur verbundenen Beköstigung ist unzulässig. Im SGB II sind die Regelsätze als strikte Pauschalen ausgestaltet; dies wird Anträgen auf Sonderbedarf außerhalb des Katalogs des § 23 Abs. 3 SGB II auch stets entgegengehalten,zum Beispiel bzgl. des Antrags auf Übernahme der Fahrkosten zum Kurort.

    2. Mit einer Ergänzung von § 3 SGB II im Fortentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber bestimmt, dass eine “abweichende Festlegung der Bedarfe” ausgeschlossen ist. Dem entspricht eine Ergänzung in § 23 SGB II, dass außer den dort genannten Leistungen “weitergehende Leistungen ausgeschlossen” sind.

    3. Bei der Verpflegung in der Einrichtung handelt es sich nicht um eine Vollverpflegung, die z.B. auch Genussmittel einbezieht. Es müsste also ein kaum bestimmbarer Bruchteil aus dem Regelsatzanteil herausgerechnet werden. Schließlich wäre dann auch noch zu ermitteln, wie viel Kochenergie gespart wurde.

    09.02.07 Sozialticker: Mutter Kind Kur - keine Kürzung vom ALG II

    Der monatliche Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist eine pauschale Leistung, die unabhängig vom tatsächlichen Bedarf gezahlt werden muss. Das stellte das Sozialgericht Schleswig klar. Damit entschieden die Richter zu Gunsten einer Mutter, deren Regelsatz für die Dauer einer Mutter-Kind-Kur gekürzt wurde.

    Gegen eine Kürzung unbedingt Widerspruch einzulegen und ggf. klagen. Keine Sorge, die Kosten übernimmt der Staat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das is Recht Unterschiedlich evtl musst du das sogar beantragen ...

    Frag am besten mal beim Arbeitsamt nach

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.