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kann ich einen Glas Schaden über einen Kostenvoranschlag abrechnen?

Meine Frontscheibe ist gerissen von unten bis fast zur oberen Ecke nun habe ich Teilkasko mit 150,-€ SB

kann ich mir einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt holen und diesen bei der Versicherung abrechnen und mir die Scheibe selber einbauen?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei Vollkasko geht es, folglich müsste es auch bei Teilkasko gehen.

    Für genaueres bräuchte man den Versicherungsvertrag, da nach Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuerklausel suchen.

    Falls die Versicherung die komplette Mehrwertsteuer abzieht, kann es sein Du zahlst am Ende drauf.

  • SUE
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei den vielen AKB's steht Naturalersatz (Rechung), d. h. du musst nachweisen, dass du die Glas-Front-Scheibe gekauft hast.

    Les doch mal deine AKB, dann weist du ob deine Versicherung auf Naturalersatz besteht.

    Sollte die Versicherung nach Kostenvoranschlag abrechnen fällt allerdings die Mehrwertsteuer nicht an. Dieser Satz ist dann bei Versicherern üblich (oder ähnlich):

    Seit dem 1. August 2002 ist die Mehrwertsteuer lediglich dann erstattungspflichtig, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Bitte senden Sie uns daher einen Nachweis des Händlers über die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).

    Den Einbau kannst du jedoch selber machen und Eigenleistung geltend machen.

    Viel Glück

    SUE

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Tinti,

    deine TK mit SB übernimmt den Schaden ohne Probleme,da du nur angeben mußt das du einen Steinschlag mit Rissbildung in deiner Windschutzscheibe hast.Desweiteren,steht es auch normalerweise in deiner Police das du auch mit sowas abgedeckt bist.

    Selber eine Scheibe einbauen?,wenn du Kfz-Mechaniker bist o.k.,aber als Laie?.....,der Kleber wird nämlich ganz schnell hart und beim Einsetzen muß die Position der Scheibe zu 100% stimmen,d.h.,haust du den Kleber auf die vorgesehene Fläche und setzt dann die Scheibe rauf heißt das eigentlich das dieser Akt beendet ist,da man soviel ich weiß,keine Korrekturen mehr machen kann.

    Denk bitte dran,bei Fahrzeugen mit Airbags sollte die Durchhärtezeit von mind.3 Std.nicht unterschritten werden!!!!!!!,solltest du nämlich sofort wieder losfahren mit deiner neuen Scheibe und solch Airbag wird ausgelöst......,so weit hast du noch nie eine Scheibe fliegen sehen,das gleiche gilt auch für Fahrzeuge mit Tieferlegung bzw.,Sportfahrwerk.

    Ich würde an deiner Stelle eine freie Werkstatt aufsuchen,da diese sich mit der Versicherung in Verbindung setzen und es geht auch schneller vonstatten als wenn du dich nur meldest,ferner sind die Vertragswerkstätten sehr 100%ig mit solch Kostenvoranschlägen und bei einer freien Werkstatt weiß man schon wie der Kunde nicht all zu viel bezahlen muß.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise regelt einen solchen Schaden die "Autglas-Werkstatt" mit der Versicherung. Frag einfach mal dort nach.

    ciao

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Allerdings ist die neue Scheibe dann ohne Gewährleistung und die Märchensteuer wird auch einbehalten.

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