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Darf der Vermieter waschen, in meiner eigener Waschmaschine einschränken ausser 1,5 Tage?

Es geht um die Benutzung der Waschkeller , das man die Wäsche beschränkt aufhängen kann ,da an sie mit den Nachbarn den Waschkeller teilen muss ist klar . Aber das ich meine eigene Waschmachine die ich erst vor kurzen neu gekauft habe und eine Menge gekostet hat , nur beschränkt nutzen darf, nur weil sie im Waschkeller steht sehe ich irgendwie nicht ein. Ich benutze ja die waschmaschine die ja mir gehört,nicht den Raum an sich Die Leinen bleiben frei . Ich nehme die Wäsche mit nach oben und hänge sie oben auf .Was meint ihr darf er generell das waschen einschränken?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Maschine gehört dir und wenn die läuft, heißt das ja nicht, dass ein anderer nicht auch zur selben Zeit waschen kann, sofern du einen Wasseranschluss für dich alleine hast, der auch auf deinen Wasserzähler läuft.

    Hat denn jeder im Haus einige eigene Waschmaschine oder gibts ein Gemeinschaftsgerät? Wenn z.B. nicht genügend Anschlüsse vorhanden wären, dass jeder eine eigene haben kann, würde die Sache vielleicht anders aussehen, da es dann ungerecht wäre, wenn nur du eine "Extra-Wurst" hast.

    Wenn aber jeder Mieter seine eigene Maschine hat, dann darf der Vermieter meiner Ansicht nach höchstens die Benutzung des Trockenraums reglementieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist eine Absprache mit den anderen Mietern. Grundsätzlich kann der Vermieter bestimmen, dass der Waschraum abwechselnd benutzt wird. Du gehst allem aus dem Wege, wenn Du die Maschine in Deine Wohnung stellst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange Du die vereinbarten Ruhezeiten einhälst und nicht auch den Wasseranschluss teilen musst, kann es doch jedem egal sein, wann Du wäschst. Wenn Du erhöhten Bedarf hast, z.B. wegen Baby oder magen-Darm kann Dir doch niemand das Waschen untersagen. Du musst halt nur sehen, dass Du friedlich aus der Nummer kommst. Viel Glück.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn diese Regelung nicht in deinem Mietvertrag steht, dann darf er dies nicht unterbinden. Eventl. kann es er zwischen 22.00 und 6.00h verbieten, falls sich dadurch andere Mieter gestört fühlen. Ansonsten sind einseitige Willenserklärungen unwirksam.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist Deine Maschine und nur Du bestimmst wer sie benutzen darf.

    So einfach ist es!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Nutzung des Waschkellers ist aufgeteilt und damit eingeschränkt. Damit ist alles gesagt. Wenn die WM in der Wohnung steht, kann man sie jederzeit nutzen... sonst nicht.... Vorsicht. Im Mietvertrag könnte die Aufstellung der WM in der Wohnung untersagt sein.

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