Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kann sie einfach mit ihren Kindern ausziehen?

Meine Freundin möchte mit ihren beiden Kindern endlich bei ihrem Mann ausziehen. Er ist Alkoholiker, hat sie früher grün und blau geschlagen und ist psychisch krank. Er hat ihr auch schon angedroht, wenn sie ihn verläßt, dass er ihr den Kopf zu Brei schlägt.

Nun war sie beim Jugendamt und hat ihren Fall vorgetragen. Sie haben ihr gesagt, dass sie nicht einfach mit den Kindern ausziehen kann, da er sie dann wegen Kindesentzug anzeigen kann. Dann werden die Kinder aus der neuen Wohnung mit Polizeigewalt geholt und ihrem Vater zugeführt.

In ein Frauenhaus darf sie auch nicht so einfach ziehen, da es zur Zeit keine häusliche Gewalt gibt.

Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Fall oder kennt die rechtliche Lage?

Zur Info: das Sorgerecht ist natürlich noch geteilt, da sie ja noch verheiratet sind.

Ich weiss einfach nicht mehr, was ich ihr noch raten soll.

8 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das hat mit gemeinsamen Sorgerecht gar nichts zu tun. Aufenthaltsbestimmungsrecht wird wohl noch gemeinsam sein. D.h. sie darf mit den Kindern ausziehen aber nicht weiter als 60 km von der gemeinsamen Ehelichen Wohnung entfehrnt. Weiter nur wenn der Vater zustimmt oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht. In Deutschland wird kein Kind mehr mit Polizeigewalt abgeholt. Die Zeiten sind vorbei. Sollte der Vater mit ihrem Auszug nicht einverstanden sein muß er Klage beim Familiengericht einreichen. Meist bleiben die Kinder bei der Mutter.

    Wenn er ihr androht ihren Kopf zu Brei zu schlagen ist das Eindeutig eine Bedrohung. Damit hat sie das Recht in ein Frauenhaus zu gehen.

    Am besten geht deine Freundin zum Anwalt oder holt sich Unterstützung bei der Frauennothilfe. Die kennen sich mit der Rechtslage aus.

    Wenn eine Frau mit ihren Kindern nicht ausziehen dürften weiß ich nicht wie Scheidungen dann überhaupt funktionieren sollten. Ich bin mit meinem Sohn jedenfalls ohne Zustimmung ausgezogen. Kann deine Freundin sehr gut verstehen das sie Angst hat und eingeschüchtert ist bei solchen Drohungen...Ging mir auch nicht anders. Was du tun kannst ist zuhören, unterstützen, Wege aufzeigen aber den Schritt muß sie selbst gehen. Denn wenn sie nicht wirklich bereit dazu ist wird sie u.U. wieder zurückgehen und sei es aus Angst. Laß ihr die Zeit die sie braucht. Vielleicht hat sie im Unterbewußtsein noch nicht vollends abgeschlossen wie du glaubst. Ich habe auch sehr sehr lange dafür gebraucht und sehr viel Ertragen. Ich kann es nicht glauben das ihr das beim JA gesagt wurde. Vielleicht wollte sie das auch nicht anders verstehen. Aus Angst, der Kinder wegen, Schuldgefühle, Helfersyndrom ihrem Mann gegenüber.... Ich kann die Situation aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Im übrigen kannst du dich als Freundin und damit Mitbeteidigte auch Rat bei der Frauennothilfe oder Telefonseelsorge holen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kann sie in ein Frauenhaus gehen. Wenn sie der Meinung ist, und das sollte sie dann sein, daß er jederzeit wieder zuschlagen kann und eh immer trinkt, dann kann sie ohne weiteres mit den Kindern in ein Frauenhaus. Selbst wenn er sie verklagen sollte, muß es erst vor Gericht gebracht werden, bis die feststellen, das er die Kinder sehen darf. Und da er Alkoholiker ist, erst einmal nur unter Aufsicht. Sucht Euch ein Frauenhaus und geht direkt dort hin. Keiner wird dort abgewiesen, erst Recht nicht in Ihrer Lage. Viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    selbstverständlich darf sie jederzeit ausziehen !

    entweder deine freundin hat da was falsch verstanden, oder die tante vom amt hat müll erzählt!

    es spielt auch überhaupt keine rolle, ob die beiden verheiratet sind, oder die beiden das sorgerecht gemeinsam haben!

    natürlich hat er ein umgangsrecht....in der regel jedes 2. wochenende...

    und wenn es berechtigte gründe gibt, das es den kindern beim vater nicht gut gehen würde (gewalt, etc) dann kann sie die kinder einfach nicht herausgeben!

    Dann geht das ganze vor Gericht....vorausgesetzt er kümmert sich drum....und bis da ein Urteil gefällt ist, vergeht viel Zeit!

    Mit Sicherheit werden die Kinder bis dahin NICHT gewaltsam von der Mutter weggenommen!

    LG

    Quelle(n): eigene Erfahrung - ich hab mich allerdings nie vom JuAmt "beraten" lassen, sondern von der Polizei
  • vor 1 Jahrzehnt

    als erstes würde ich eine amtsbeschwerde gegen diese mitarbeiterin des JA einreichen. Was ist das denn bitte. Sie hätte ihr mögliche Optionen nennen können, und sie kann ins frauenhaus gehen mit den kindern! es ist völliger blödsinn, das kinder mit polizeigewalt von einer frau weggeholt werden die im frauenhaus ist oder aus angst vor einem zur gewalt neigenden mann flüchtet. sie soll ausziehen und dem JA mitteilen wo sie wohnt, sollte der vater interesse haben, stimmt sie einem betreuten Umgang zu, somit entzieht sie dem vater nicht die kinder und stimmt einem umgang zu.viele ziehen aus und haben dann umgangsrecht! d.h. einer rennt eh immer zum JA, habe aber noch nicht gehört das wegen so einer sache kinder mit polizeigewalt aus einer wohnung entfernt werden. nehmen wir mal an, er würde sie rauswerfen und die kinder behalten, würde sie die polizei rufen, was denkst du passiert? sie reden mit dem mann und wenn der sagt die kinder bleiben, war es das sie bleiben! dann kann sie zum JA und familiengericht gehen und das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und s.w. umgekehrt würde es genauso laufen.

    sie soll gehen, und wenn er was will wird er schon aktiv werden, dann kann sie immer noch sagen das sie das so vereinbarrt haben, das der umgang übers JA geregelt wird--fertig

    das JA hat in erster Linie eine beratende tätigkeit, alles was dann gesetzlich wird entscheidet ein familiengericht, aber auch alkoholkranke eltern bekommen sorgerecht und umgangsrecht, so lange das KW nicht gefährdet wird. (was ich persönlich bedenklich finde, aber es gibt auch trockene alkoholiker)

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Was ist denn das für ein Jugendamt???

    Natürlich darf sie ausziehen.Sie kann gehen wohin sie will.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann natürlich ins Frauenhaus, dafür ist es ja da und dort bekommt sie auch von den Betreuerinnen Hilfe und Beratung was sie für Möglichkeiten hat. Doch das Leben da ist kein Zuckerschlecken, und wenn die Kinder zur Schule gehen besteht auch die Gefahr das der Vater sie dort abfängt.

    Doch ich würde deiner Freundin trotzdem raten dort mal anzurufen, vielleicht wissen die noch eine Lösung.

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist so nicht richtig. Es wird natürlich negativ ausgelegt, wenn eine Frau (oder ein Mann) die Kinder aus dem gewohnten Umfeld herausnimmt, ohne dies mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil abzusprechen.

    Aber Kindesentzug ist es nicht, denn sie hat ebenso Sorgerecht, wie er. Sie darf ihm die Kinder nur noch vorenthalten (es sei denn es wird nachgewiesen, dass die Kinder bei ihm in Gefahr sind).

    Wenn sie also auszieht, wird sie Schimpfe bekommen, aber im Anschluss daran gilt einzig und alleine das Kindeswohl. Nicht das Elternwohl.

    Auch wenn einige Menschen denken könnten, es wäre nur "fair" dem Vater gegenüber, die Kinder zu ihm zurück zu bringen, so ist dies unerheblich. Es ist nur wichtig, ob es den Kindern schaden könnte, wenn sie zurück geführt werden.

    Sie kann sich allerdings auf ein langwiriges Gerichtsverfahren einstellen. Das Jugendamt wird eine Bewertung abgeben und vermutlich wird ein psychologisches Gutachten erstellt mit der Frage, ob ihr erziehungsfähig seid, und wo der beste Aufenthalt für die Kinder ist.

    Sie sollte dafür sorgen, dass die Kinder gut versorgt sind. schule, Kindergarten, Betreuung müssen gewährleistet sein! Gleichzeitig sollte sie sich dafür einsetzen, dass der Kontakt zum Vater erhalten bleibt. Ganz egal, was er ihr angetan hat, die Kinder sollten rausgehalten werden. Das würde auch ihr zugute kommen bei einem Verfahren!

  • nerone
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ach son Quatsch - soll sie warten, bis er sie zu Brei geschlagen hat? Und die Kinder damit, hä?

    Sie soll sich im Frauenhaus Rat holen - dazu sind die da. Welcher Vollidiot würde die Kinder einem Säufer und Schläger "zuführen"? Das ist ja haarsträubend. So, so "zur Zeit gibt es keine häusliche Gewalt" und natürlich "liebt" er sie, wenn er nicht gerade säuft. Natürlich kann sie gehn, möglichst in eine andere Stadt, wo er sie nicht so rasch ausfindig machen kann.

    Ich habe keine Erfahrung in Deutschland - aber meine Partnerin hat zeitweise in einem Schweizer Frauenhaus gearbeitet. Hier zumindest sind die Frauenhäuser ganz genau und gerade für solche Fälle. Wozu sonst?

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.