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Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger?
Weiß jemand, wie die Verordnungen für Nicht-EU-Bürger sind, um eine Aufenthaltserlaubnis für Irland oder Großbritannien zu erlangen? Gibt es Länder in der EU, wo die Einreise und der Aufenthalt nicht so strikt sind, wie in Deutschland? Und ab wann gibt es eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland?
3 Antworten
- farelapipiLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Für Einreise und Aufenthalt gelten in Deutschland die laschesten Beschränkungen.
Jeder Ausländer, der in sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung (dies schließt EU-Bürger ein).
Aufenthaltsgenehmigungen werden durch das lokale Ausländeramt ausgestellt. Bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen Sie zunächst Ihren Wohnort in Deutschland beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Wer in Deutschland arbeitet und in einem der Nachbarstaaten wohnt, sollte die Aufenthaltsgenehmigung am Ort des Arbeitsplatzes beantragen.
Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie einige oder alle der folgenden Dokumente:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
zwei Passfotos
einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung
eine Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts
einen Nachweis Ihrer finanziellen Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten (Finanzierungsnachweis). Bei Angestellten ist dies eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, bei Studenten ein entsprechender Nachweis über Barmittel (ca. 700 pro Monat). Selbständige müssen keinen Finanzierungsnachweis erbringen.
ein "Gesundheitszeugnis" für die Aufenthaltserlaubnis, das von jedem deutschen Arzt oder Gesundheitsamt ausgestellt werden kann.
ein Führungszeugnis, welches Sie von Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat erhalten.
Je nach Zweck Ihres Aufenthaltes müssen Sie zudem folgende Nachweise erbringen:
Angestellte: einen Nachweis Ihrer Anstellung oder eines Arbeitsangebots (i.d.R. ein Brief Ihres künftigen Arbeitgebers)
Studenten: eine Immatrikulationsbescheinigung
Selbständige: einen Nachweis Ihres Status, z.B. einen Mitgliedschaftsnachweis einer Kammer oder Handelsvereinigung, eine Umsatzsteuer-Nummer oder ein Eintrag im Handelsregister
Grenzarbeiter (Angestellte, die in Deutschland arbeiten, aber in einem angrenzenden EU-Staat leben und dorthin mindestens einmal wöchentlich zurückkehren): eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages und einen Nachweis Ihrer Anmeldung in Ihrem Wohnort
Bevor Sie das Ausländeramt persönlich aufsuchen, sollten Sie sich nach dem letzten Stand der Vorschriften erkundigen. Ein Ausländeramt ist nicht gerade ein angenehmer Ort. Versichern Sie sich daher, dass Sie sämtliche Dokumente gleich bei Ihrem ersten Besuch mithaben, da Sie ansonsten ein zweites Mal persönlich erscheinen müssen. Da die meisten Ausländerbehörden nachmittags geschlossen sind, sollten Sie sich zudem vorab nach den Öffnungszeiten erkundigen.
In einigen Fällen kann das Ausländeramt von Ihnen einen Finanzierungsnachweis zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten in Deutschland verlangen. Arbeitslosigkeit hat keinen Einfluss auf Ihre Aufenthaltsgenehmigung.
Nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland kann Ihnen das Ausländeramt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausstellen.
Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger aus Staaten außerhalb der EU werden durch das Ausländergesetz geregelt, wobei die Aufenthaltsgenehmigung für einen bestimmten Aufenthaltszweck ausgestellt wird.
- vor 1 Jahrzehnt
du musst deine frage konkreter stellen.hängt z.b. von der Staatsbürgerschaftt ab.ausbildung, sprachkenntnisse,gründe für einwanderung.schmarotzern wird es inzwischen in jedem land schwer gemacht
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Bestimmungen sind für Nicht-Europäer innerhalb der EU gleich. Ausnahmen gibt es in Ländern wie GB und Frankreich für die Angehörigen der ehemaligen Kolonien. Im Ernstfall bei der entsprechenden Botschaft nachfragen.