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Darf ein EU-Bürger Hartz4 beantragen?
Mein Bruder ist aus Frankreich gekommen (Frankreich; 18Jahre wohnt er dort) nach Deutschland. Er hat eine Arbeitserlaubnis bekommen, Rentenversicherung, Steuerkarte und AOK-Karte. Er hat keine Arbeit, ist beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend angemeldet. Und nun ist meine Frage, ob er Anspruch auf Hartz4 hat? - Beim JobCenter hat ein Ansprechpartner die Leistungen abgelehnt. Ist das korrekt?
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, ist es nicht. HartzIV steht per Gesetz jedem zu, der dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.
- farelapipiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Laut deutschem Sozialgesetzbuch haben EU-Bürger derzeit nur dann Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie als Arbeitnehmer in Deutschland leben. Zur Arbeitsuche dürfen sie zwar einreisen, haben dabei aber keinen Anspruch auf ALG II. Das Nürnberger Sozialgericht fragte nun, ob die deutsche Rechtslage mit EU-Recht vereinbar ist. Der EuGH hat dies verneint, weil EU-Bürger hier unzulässig diskriminiert werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich finde das in Ordnung. Kann doch nicht jeder her kommen nach Deutschland und sich gut gehen lassen.
@herje5; Daumen hoch!
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- vor 1 Jahrzehnt
Gegenfrage: kann ich als Deutscher nach Frankreich oder ein anderes euröpäisches land gehen und stattliche Hilfe beantragen
- kaelonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da HARTZ IV ja offiziell keine Sozialhilfe ist, sondern eine Hilfe zur wiedereingliederung in den Deutschen Arbeitsmarkt dfürfte er ihm nach EUrecht dies nicht verweigert werden. Ich kann mich aber erinnern das es da grade ein Verfahren vor dem EU gerichtshof gibt ob Hartz 4 nicht eigentlich Sozialhilfe ist und damit nur Deutschen zusteht.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Warum hat er diese Frage nicht gleich vor Ort gestellt? Konnten die kein Deutsch?
- vor 1 Jahrzehnt
Ich bin mir sicher, dass es ihm zusteht. Aber die Frage ist, wo wohnt er 18 Jahre hier, oder in Frankreich? Er soll direkt zum Hartz 4 amt gehen und sich dort informieren...