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Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungSonstiges - Schule & Bildung · vor 1 Jahrzehnt

Handygebrauch im Unterricht.?

Wie verhält sich der Handygebrauch im Unterricht? (Mir ist bewusst das diese Frage schon öfter gesellt wurde).

Wenn ich das Handy benutze in der schule während des Unterrichts (nicht dreist sondern unauffällig und nur um auf die Uhr zu schauen)

Ein Lehrer sieht das ich auf das Handy schaue und fordert die Herausgabe. Theoretisch bin ich trotz der Schulordnung nicht verpflichtet mein Handy herauszugeben. Nach §249 StGB ist das unter der Androhung von Maßnahmen sogar Raub.

Da in der Schulordnung nichts von Maßnahmen steht ist die Abnahme rechtswidrig. Ich habe die Möglichkeit das Schulgelände zu verlassen und falle so ja auch nicht mehr unter die Schulordnung. Dann ist das ganz scharf gesehen ja eine andere Rechtswidrigkeit.die nicht mit der Abnahme des Handys endet. Oder?

Dies ist nur eine Theoretische Frage!

Bitte keine komische antworten

Update:

NRW:

Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

Das ist die Gesetzeslage in NRW....

Dadrin steht, das man das Handy nur abnehmen darf wenn der Unterricht gestöhrt wird. War aber nicht der Fall.!!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du darfst während des Unterrichts das Schulgelände nicht verlassen, auch nicht in den Pausen. Das gab bei uns IMMER & GRUNDSÄTZLICH einen Verweis!!

    Ein Klassenkamerad hatte sogar mal einen Gameboy im Unterricht benutzt (nachdem mein Klassenkamerad die Arbeit abfegeben hatte). Der Lehrer konfiszierte den Gameboy SOFORT und sagte:

    "Du kannst diesen am letzen Schultag vor den großen Ferien bei mir abholen!" So wars dann auch.

    Die weiblichen Wesen in der Schule hatten es da leichter:

    Sofort Handy unter dem Rock verstecken und sagen:

    "Holen Sie sichs doch!" Wenn er unter den Rock greift: SOFORT verklagen - es gibt über 25 Zeugen und auch jemanden, er es sicherlich filmt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    § 56 BayEUG sagt dass du das nicht darfst. Das Handy (an) ist genauso, wie z.b. ein Messer verboten auf dem Schulgelände, und da die Lehrer die Verantwortung für dich tragen, dürfen sie dir auch das Handy weg nehmen... Im übrigen ist es ziemlich albern darüber zu diskutieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vielleicht gelten in Schulen andere Regeln, denn wenn das nicht erlaubt währe warum führt man dann den Handy-verbot überhaupt ein?

    Ich denke nicht, dass das in Schulen ein Raub ist, weil der Schulleiter oder Direktor in gewisser hinsicht auch etwas zu sagen hat.

    Aber ganz sicher bin ich mir nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da durch die Drohung keine Gefahr an deinem Leib und Leben herrscht, und das Handy nicht mit Gewalt abgenommen wird, kann §249 StGB nicht angewendet werden.

    Das Handy kannst du in jedem Fall behalten, da der Lehrer keine Gewalt anwenden darf, doch voraussichtlich werden dann die Eltern benachrichtigt.

    Die Schulordnung hat seine Grenzen und gilt nicht außerhalb des Schulgeländes (es sei denn, es gibt Sonderregelungen).

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Um der totalen Verblödung ein Ende zu setzen müsste man Handys an Schulen verbieten und im Gegenzug gemeinnützige Nachmittags-arbeit ca 2 h einführen !!

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