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Einbürgerung bei eingetragener Partnerschaft möglich?
Nach dem Ausländer- und Staatsangehörugkeitsrecht muss ein Ausländer legal über ein Visum eingereist sein, um hier bleiben zu dürfen, selbst bei Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft hier vor Ort. Bei Beantragung des Visums soll dies bereits als Einreisegrund angegeben werden. Kann er sich darauf stützen, dass er im Heimatland keine offene gleichgeschlechtliche Partnerschaft führen kann?
Er kann kein Deutsch, hat aber einen Masterabschluß und könnte hier einen weiteren Abschluß erwerben.
In Gesetzestexten wird immer wieder von "Ausnahmen" gesprochen.
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
mit masterabschluss könnte er zu den hochqualifizierten personen gehören, die für die einreise keine sprachkenntnisse nachweisen muessen.diese regelung gibt es auch in anderen Ländern, z.b.holland.probleme gibt es nicht, wenn sein beruf ein mangelberuf ist.lebens partnerschaft könnt ihr in Dänemark eintragen lassen, falls das hier wegen des fehlenden visums nicht geht.wenn du in holland wohnst, hast du einen rechtsanspruch darauf, mit dem partner zusammenzuleben.unter www.frag-den-anwalt.de bekommst du für wenig geld rechtsberatung für deutschland, musst aber viel genauer werden in bezug auf Staatsbürgerschaft,jetziger aufenthaltsstatus,ausbildung etc. unter bestimmten bedingungen lässt sich ein visum in deutschland umwandeln, ohne dass er ins heimatland zurueckmuss. für andere Länder schau mal auf deren immigration websites nach.
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- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Eingetragene Partnerschaften sind ausländerrechtlich der Ehe gleichgestellt.
Wenn die Partnerschaft erst hier nach der Einreise eingetragen werden soll, muà zu diesem Zweck ein Visum beantragt werden, ähnlich dem EheschlieÃungsvisum. Voraussetzungen und notwendige Papiere für die Eintragung der Partnerschaft kannst Du beim Standesamt erfragen, Visavoraussetzungen am besten mit der deutschen Botschaft im Heimatland klären.
- DabbeljuLv 4vor 1 Jahrzehnt
Geht es dir jetzt um ein Visum oder um Einbürgerung?
Wenn es dir um die Einbürgerung geht, gibt es u.a. folgende Voraussetzungen für eingetragene Lebenspartner:
1.) Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse,
2.) Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse,
3.) rechtmäÃiger Aufenthalt von drei Jahren in Deutschland.
Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss die Ehe oder eingetragene Partnerschaft seit mindestens zwei Jahren bestehen.
Also wenn er keine ausreichende Deutschkenntnisse hat, wird das mit der Einbürgerung nichts.
Auch bei einer Visumsbeantragung werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache benötigt.
Quelle(n): http://www.bundesregierung.de/nn_646708/Content/DE... http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservic...