Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Arbeitsrecht: Eigenkündigung - Angabe von Uhrzeit legitim?
Wenn man vom Arbeitgeber zu einer Eigenkündigung mit sofortiger Wirkung angehalten wurde mit Angabe von Datum und Uhrzeit ab wann man kündigt, ist die Angabe der Uhrzeit dabei legitim?
Einer Freundin wurde nachgewiesen, dass sie aus einer persönlichen Notlage heraus aus der Kaffeekasse 2€ entwendet hatte. Dieses Geldstück war zuvor vom Chef unauffällig mit Farbe präperiert worden und später bei einer Taschendurchsuchung (der Chef und der Polizist forderten sie dazu auf) bei ihr gefunden worden.
Nachdem sie den Tatbestand gestanden hatte (es war ein Polizist anwesend, der gleichzeitig Kunde und guter Bekannter des Chefs ist), bekam sie sofort zwei Utimaten gestellt:
Kündigung durch den Arbeitgeber mit Strafanzeige oder sofortige Eigenkündigung.
Sie hat sich zuvor nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Bei der Abwicklung der Sache gab es Formfehler, zumal sie nie die Möglichkeit hatte sich zu der Sache zu äußern.
Unter dem Ausschluss mehrerer, relevanter Parteien (Betriebsrat, u.ä.) wurde sie als die Alleinschuldige verurteilt, die, ohne Beweise, auch andere Unregelmäßigkeiten zu verantworten hätte.
9 Antworten
- NostradamusLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Deine Freundin hat fristlos gekündigt, dazu braucht sie den Betriebsrat nicht fragen.
Der Arbeitgeber hat die Kündigung ohne Kündigungsfrist akzeptiert.
Damit hat es sich mit der Kündigung geklärt.
Das sich der Arbeitgeber ein Gedächtnisprotokoll fertig, sich also Uhrzeit, Zeugen, Umstände notiert ist ein ganz normaler Vorgang. Könnte sein das es irgendwann mal gebraucht wird.
Hätte sie nicht gekündigt, dann hätte mit Sicherheit der Arbeitgeber gekündigt, dann wäre es auch vor den Betriebsrat gegangen, der hätte keine Wahl gehabt und der Kündigung zustimmen müssen.
Dann hätte sie vor dem Arbeitsgericht klagen können, aber bei Diebstahl ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, mit sehr viel Glück, aber sehr viel Glück, eine fristgerechte Kündigung.
Es wäre wahrscheinlich eine Anzeige gemacht worden. Erst wenn ihr der Staatsanwalt den Vorwurf des Diebstahl macht, kann sie dazu angehört werden. Keine Anzeige, keine Anhörung.
Es war folglich kein Formfehler, weder wegen dem Betriebsrat, noch wegen der Anhörung.
Sie wurde nicht verurteilt, sie hat gekündigt als sie mit dem Diebstahl konfrontiert wurde. Sie hat damit auf den Rechtsweg verzichtet, und das war imho sehr klug von ihr.
Ob vorher schon mal Geld weggekommen ist spielt keine Rolle. Es geht hier nur um den einen Vorfall.
- OmanepadmehumLv 4vor 1 Jahrzehnt
Also, wenn sie geklaut hat, ist es doch erstmal irrelevant, um welchen Betrag es sich handelt! Und der einzige Formfehler, den ich erkenne ist DASS sie geklaut hat!!!
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Üblicherweise wird das Geld in der Kaffekasse nicht farblich präpariert. Sowas macht man nur, wenn in schöner Regelmässigkeit Geld verschwindet und man jemand bestimmtes in Verdacht hat. Das würde auch erklären, warum bei der Taschendurchsuchung gleich ein Polizist dabei war. Sowas macht man nicht, weil mal ausnahmsweise 2,-- € verschwunden sind. Ich würde also sagen, Deine Freundin hat gerade nochmal Glück gehabt.
Mit der Angabe in der Uhrzeit will der Chef wahrscheinlich einen Nachweis haben, dass die Kündigung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Taschendurchsuchung erfolgte.
Ernsthaft würde ich mich als erwischte Diebin hüten, aufgrund von Formfehlern auf Wiedereinstellung zu klagen. Die Erklärung mit der Notlage halte ich für unglaubwürdig, 2,-- € könnte man sich auch mal leihen, oder wenigstens ein Zettelchen in der Kasse hinterlassen, wenn keiner da ist, den man fragen kann.
Sie soll es als Erfahrung verbuchen und sich das nächste Mal die Konsequenzen klar machen, bevor sie die Finger nach anderer Leute Geld ausstreckt.
- waschiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Uhrzeit muss nicht rein, kann aber.
Ultimaten stellen geht nicht. Natürlich kann sie versuchen, sich auf Nötigung durch den Arbeitgeber zu berufen und mit den Kopf durch die Wand gehen (Fall Emily lässt grüßen). Aber das stinkt nach Vorgeschichte. Warum lässt ein Chef ein Geldstück aus der Kaffekasse präparieren?
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- SchneewittchenLv 6vor 1 Jahrzehnt
Tja, wir haben ein Gesetz das Stehlen untersagt. Unabhängig mit welcher Begründung. Sie hat sich an das Eigentum eines anderen vergriffen und das ist nun mal der Tatbestand. Sie sollte sich eigentlich glücklich schätzen das sie keine Anzeige bekommt und soll zufrieden sein wenn man ihr die Chance gibt, selber zu kündigen.
Da sind keine Formfehler zu ersehen.
Wenn jemand etwas stiehlt dann ist es eine Straftat. Punkt aus !!.
Der Betriebsrat hätte ihr nicht weiterhelfen können. Sie ist zu Recht von dem Chef aufgefordert worden zu kündigen.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Niemand entwendet aus persönlicher Not 2 Euronen.
Wenn von einer Strafanzeige abgesehen wird und keine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, ist das Schonung genug. mit oder ohne Datum.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da ist schon mehrfach geklaut worden. Ob auch die anderen Diebstähle von deiner Freundin verübt wurden ist irrelevant. Und auch die Höhe des Betrages spielt dabei keine Rolle.
Sie wurde erwischt--und hat die Konsequenzen zu tragen.
Ihr Arbeitgeber verhält sich sogar kulant, indem er ihr das Angebot gemacht hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Kündigung ist grundsätzlich rechtmäßig. Arbeitsrechtlich geht auch die Verdachtskündigung. Die Uhrzeit ist unüblich, aber ein ungerades Austrittsdatum verweist immer auf die Fristlosigkeit und damit auf die Schuld des AN. Fristlos ist halt fristlos. Es wäre gut, wenn sie im Arbeitszeugnis den Monatsletzten als datum hätte.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gestohlen ist gestohlen - ob es sich nur um 2 Euro handelt oder einen großen Betrag.
Nachdem der Chef deiner Freundin das Geld auch schon präpariert hat und ein Polizist bei der Durchsuchung zugegen war gehe ich davon aus dass hier schon öfter Geld weggekommen ist und dass auch schon ein Verdacht bestand wer es gewesen sein könnte. Und deine Freundin hat diesen Verdacht bestätigt.
Aus welchem Grund sie das Geld geklaut hat tut hierbei nichts zur Sache - wie gesagt: gestohlen ist gestohlen.
Die 2 Euro hätte sie sich auch von einem Kollegen leihen können oder so - da muss man nicht gleich auf die Kasse zurückgreifen.
Das Ultimatum war vom Chef wirklich noch ein mildes Durchgreifen. Er hat ihr die Wahl gestellt und das ist auch ok so. Er hätte sie auch gleich direkt fristlos kündigen können und Anzeige erstatten.
So ist sie eigentlich noch mit einem blauen Auge davongekommen indem sie selbst gekündigt hat und dadurch vor einer Anzeige bewahrt wird.
Nachdem keine Anzeige gestellt wurde und die Sache nicht aktenkundig ist bei der Polizei kann sie sich nicht auf einen Formfehler berufen. Klar, sie könnte die Wiedereinsetzung bzw. Wiederaufnahme der Ermittlungen fordern - aber das wäre definitiv nur zu ihrem Nachteil und würde ihr im Endeffekt nichts bringen.
Der Betriebsrat musste auch nicht unbedingt befragt werden weil die Sache ja wirklich eindeutig war und sie dann selbst gekündigt hat.
Die Uhrzeit kann in die Kündigung aufgenommen werden, hieran gibt es nichts zu meckern. Der Chef möchte die Uhrzeit wahrscheinlich gern drin haben um den direkten Nachweis zu haben dass die Kündigung unmittelbar auf die Tat/Durchsuchung folgte.
Wenn sie die Sache wieder aufrollen würde wäre deine Freundin wirklich blöd. Tschuldige den Ausdruck, aber so ist es.
Der Chef hat keine Anzeige erstattet, nicht wegen dieser Sache und auch nicht wegen etwaigen anderen Sachverhalten. Er hat ihr die Wahl gelassen und sie hat selbst gekündigt, ist somit einfach ganz normal aus dem Unternehmen ausgeschieden und kann ihrer Wege gehen und sich neu bewerben bei anderen Firmen.
Warum jetzt noch großen Wind um die Sache machen? Deine Freundin wäre bei einer Verhandlung definitiv schlechter dran als jetzt.
Der einzige Minuspunkt ist vielleicht dass sie wg. Eigenkündigung erstmal ein paar Monate Sperre beim Arbeitsamt hat - aber die würde ich an ihrer Stelle gern in Kauf nehmen wenn ich dafür keine Anzeige(n) am Hals hätte.