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wann muss ein vermieter die heizung nach dem sommer wieder anstellen?

letztes jahr saßen wir bei knapp 18 grad in der

wohnung und froren gar fürchterlich.

Update:

@ tawarisch n.

du hast leider recht. mein vermieter ist

eine r...., obendrein noch ein choleriker.

ab 1.10. werde ich ihm mit mietminderung

drohen.!!

schönen tag noch.

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Er muss Heizen wenn 3 Tage es nachts unter 12 Grad sinkt.

    JJ

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Wohnung an eine zentrale Sammelheizung angeschlossen ist, ist der Vermieter verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April die Zentralheizung in Gang zu halten. (LG Düsseldorf, BlGBw 1955, 31)

    Außerhalb der Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht spätestens dann, wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist.

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html#ze...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Heizperiode ist vom 1.Oktober an.

    Aber:

    Auch außerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Heizperiode hat der Mieter Anspruch auf eine beheizte Wohnung. Steht im Mietvertrag, dass der Vermieter die Heizung bei niedrigen Temperaturen erst nach einigen Tagen betreiben muss, hat der Mieter geringfügige Unterschreitungen der oben genannten Temperaturen hinzunehmen. Spätestens aber, wenn die Außentemperatur über drei Tage weniger als 12°C beträgt, muss der Vermieter die Wärmeversorgung wieder gewährleisten. Das gilt auch, wenn die Zimmertemperatur unter 18°C sinkt. Erreicht die Zimmertemperatur sogar 16°C, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden.

    Weiteres hier:

    http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Früher war Heizperiode von 15. September bis 15. Mai. Seit vielen Jahren

    sind Heizungen vollautomatisch geregelt, so daß eine Abschaltung nicht

    mehr nötig ist.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Vermieter die Heizungsanlage erst noch anstellen muss , muss dass ja ein ganz schön altes Ding sein . Seit vielen Jahren ist eigentlich der Stand der Technik so weit , dass das über einen Temperaturfühler geregelt wird . Dein Vermieter sollte mal die Anlage modernisieren lassen und nicht bloss die Miete abzocken !

    Das ist zwar nicht unbedingt die Antwort auf Deine Frage , aber vielleicht 'ne Anregung . Wenn man erst dem Vermieter auf den Sack gehen muss , weil man friert , kann es ja nicht so doll mit dem sein .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du brauchst mit der Mietminderung nicht drohen, sondern sie nach Meldung des Mangels durchführen. Eine Fristsetzung ist nur die Beseitigung des Mangels notwendig.

    I.d.R. ist mietvertraglich eine Raumwärme von 20 Grad vereinbart. Wenn dies Vertragsbestandteil ist, hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass dem auch so ist. Erfüllt er dies nicht, stellt dies ein Mangel der Mietsache dar...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns wenn die Temperatur draußen weniger als 22 Grad ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf Wunsch der Mieter (Mehrheit) jederzeit. Ab 1. Oktober sollte die Heizung ständig in Betrieb sein. Man kann auch den Vermieter bitten, die Heizungsteuerung automatisch zu regeln, dass die Heizung unter 20 Grad anspringt. Die Änderung liegt im Bereich der Modernisierung und zieht eine höhere Miete nach.- Halte ich für das vernünftigste

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizung ganzjährig zur Verfügung zu halten. Heißt: es kann immer die Heizung aufgedreht werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also bei mir läuft sie seit gestern abend wieder...hatte sie im bad schon seit tagen auf 5 gedreht....wurd echt zeit..

    lg

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