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Versicherung zahlt nicht?

Nun ist es bereits 4 Monate her, das mir jemand ins Auto gefahren ist. Die Unfallverursacherin hat sich vom Unfallort entfernt, nur das Auto stand noch dort. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Entfernen vom Unfallort eingestellt, Glück gehabt (18 Jahre/Probezeit).

Nachdem ich aber jedes mal von der Versicherung vertröstet wurde, z.B. beim ersten Anruf sagten Sie mir, dass Sie die Polizeiakte anfordern müssen und als ich 5 Wochen später wieder anrief, erzählten Sie mir das gleiche. Da es mir zu lange dauerte, schaltete ich eine Anwältin ein, das war genau vor einem Monat und bis jetzt bin ich noch keinen Schritt weiter. Die Anwältin hat der Versicherung eine Frist bis zum 28.08. gegeben und bis dahin sollten Sie das Geld überweisen. Bis Heute ist kein Geld angekommen. Woran kann es liegen, dass die Versicherung nicht zahlt?

Die Unfallverusacherin streitet es zwar ab, Sie wäre nie dort gewesen und ich hätte mir selbst die Stoßstange abgefahren und das Nummernschild erfunden.

Also ich habe 2 Polizisten und 3 Arbeitskollegen als Zeugen, was will Sie da also noch ab streiten?

Bei der Staatsanwaltschaft hat sie es doch auch zugegeben das sie dort war, wo ist jetzt das Problem?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Problem ist das die Versicherung auf dem Standpunkt ist, erst muss der Ablauf des Unfalls geklärt sein.

    Es muss nicht einmal der Verursacher feststehen, es reicht wenn feststeht das mit dem Fahrzeug der Unfall verursacht wurde.

    Deine Anwältin hat eine Frist gesetzt, normal ist das verbunden das angedroht wird, wenn die Frist verstreicht Klage erhoben wird.

    Warum keine Klage????????????

    Eine Möglichkeit wäre statt die Versicherung verklagen, direkt die Verursacherin angehen das sie den Schaden bezahlen muss. Sollte aber die Anwältin auch wissen.

    Das wäre ein Druckmittel das die Verursacherin endlich mal mit der Versicherung in die Puschen kommt, oder gleich bezahlt.

    Wieso das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt wurde?????? Mir unerklärlich wenn sie es zugegeben hat.Das Fahrzeug steht wohl fest.

    Wie hoch der Schaden ist hast Du nicht geschrieben. Bei Fahrerflucht wird meist 5000€ Regress von der Versicherung gefordert. Da wäre es von der Fahrerin vernünftig sollte der Schaden geringer sein, ihn selbst zu begleichen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Oh wie nett aber,das ist Standard bei den Versicherungen und soll nur dazu dienen das du irgendwann aufgibst,hatte mir 2008 einen normalen Rechtsanwalt genommen da die gegnerische Versicherung auch so sich verhielt,mußte dann aber leider feststellen das für sowas ein Fachanwalt dir helfen kann.

    Ich selber empfehle dir die folgende RA Kanzlei:

    Ochsendorf&Coll.

    Greickstrasse 36

    D-22529 Hamburg

    Tel.:040 41172380

    Fax:040 411723822

    Email:info@raochsendorf.de

    www.raochsendorf.de

    Niederlassung Essen:

    Zweigerstrasse 53

    D-45130 Essen

    Tel:0201 8561955

    Fax:0201 8562898

    Niederlassung Berlin:

    Karl-Marx-Allee 100

    D-10243 Berlin

    Te:030 30606095

    Fax:030 30606096

    Glaube das die genannte RA-Kanzlei dir helfen wird,mir hast sie geholfen und kann sie daher sehr empfehlen!!!!!!!

    PS:Zulassungen für sämtliche Amts/Landgerichte u.-Oberlandesgerichte sind vorhanden!!!!!!,d.h.,die RA-Kanzlei arbeitet im gesamten Bundesgebiet und wird von der Rechtsschutzversicherung übernommen sowie steht dir als Geschädigte solch Fachanwalt auch zu!!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich sollte es da keine Probleme geben, denn der Fall ist über die Staatsanwaltschaft gelaufen und somit glasklar.

    Lass Dir notfalls die Verhandlungsakte der Staatsanwaltschaft aushändigen oder mach das über Deine Anwältin.

    Zeige den Sachverhalt, besonders den Teil des Eingeständnisses der Gegnerin, Deiner Versicherung und setze eine Frist, in der sie zu zahlen hat.

    Sollte das nicht geschehen, hast du das Recht, deine Versicherung auf unrechtmäßige Unterlassung zu verklagen.

    Wenn dir dabei noch ein Schaden (Vermögensverlust, Zinsverlust bei der Bank) entstanden ist, kannst du noch Schadenersatz fordern. Sprich darüber aber besser nochmal mit deiner Anwältin.

    Sollte der Schaden einen Sachverständigen erfordert haben und du oder deine Werkstatt hat keinen eingeschaltet, hast du evtl. Schwierigkeiten mit der Versicherung, denn dann kann sie u. U. die Zahlung unterlassen.

    Wichtig ist, dass du bei der Werkstatt, die das repariert hat, keine sog. Abtretung oder RKÜ unterschrieben hast, denn sonst hat die Werkstatt das Geld von der Versicherung bekommen bzw. bekommt es noch.

    Solltest du eine RKÜ unterschrieben haben, brauchst du dir eigentlich keine Gedanken mehr machen, dnn dann ist es eine Angelegenheit zwischen der Werkstatt und der Versicherung.

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