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Darf der Vermietereine Mietpartei von der Putzwoche in Mietshäusern BEFREIEN?
Darf der Eigentümer und Vermieter eines Mietshauses einzelne Mieter
einfach von der Kehrwoche des Treppenhauses BEFREIEN?
Wir anderen müssen doch dadurch viel öffter Putzen.
Und wo wird das eigentlich geregelt? Weis das einer?
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo
Ich würde in meinen Mietvertrag nachschauen, denn da sind die Reinigungspflichten geregelt.
Normalerweise kann kein einzelner Mieter davon befreit werden, sonden muß auf eigene Kosten dafür sorgen das gereinigt wird genauso wie er im Winter dafür zu sorgen hat das die Außenflächen von Schnee und Eis befreit sind.
Soetwas darf normalerweise nicht zu den Lasten anderer Mieter gehen und daher wäre meine Empfehlung sich dringend beim Mietverein kundig zu machen weil die dort einen Anwalt haben.
Gruß Andrea
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Maßgeblich ist das was in deinem Mietvertrag steht. Einseitige Willenserklärungen (gerne genommen sind Änderungen der Hausordnung) sind unwirksam.
Einigt sich der Vermieter mit den anderen Mietern auf eine Änderung, darf das nicht zu unbilliger Belastung anderer Mieter gehen.
Quelle(n): IHK-geprüfter Hausverwalter - DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Er kann zwar befreien muss aber für Ausgleich sorgen. Das aber nicht zu Lasten der anderen Mieter. Notfalls ist ein externer Reinigungsdienst zu beauftragen.
Ausnahme ist wohl dann möglich, wenn der betreffende Mieter durch Alter und/ oder Krankheit nicht in der Lage ist.
Um keinen Unfrieden zu stiften ist dann grundsätzlich externe Reinigung zu beauftragen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Man sollte es wegen der Gleichbehandlung nicht machen. Aber man kann Ausnahmen gelten lassen wenn die Leute zu7 alt oder zu gebrechlich sind. In so einem Fall ist es Schade, dass sich der Vermieter einschalten muss, das sollten alle Mieter von alleine lösen.