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Scheidung einer binationalen Ehe?

Hallo !

Wer könnte mir bitte in folgender Angelegenheit einen Tipp geben ?

Ich bin Deutsche, mein Mann ist ägyptischer Staatsbürger und in Ägypten lebend.

Wir haben vor anderthalb Jahren in Deutschland geheiratet und wollen uns nun in beiderseitigem Einverständnis scheiden lassen.

Haben wir nun Anwaltspflicht, auch wenn beide mit der Scheidung einverstanden sind ?

Reicht es, wenn einer der Partner in Deutschland anwesend ist ? Könnte ich ihm die Papiere einfach zum Unterschreiben zuschicken ?

Wie hoch könnten die Scheidungskosten in so einem Falle sein ?

Danke für eure Hilfe !!!

Update:

@Dr. Eisendraht !

Ach, eeeecht ? ;)

Hab nur leider gerade keinen zur Hand und ich bräuchte dringend Infos bis morgen früh ... im Internet hab ich vieles voneinander abweichendes zum Thema gefunden ... dachte vielleicht hat hier der ein oder andere ähnliche Erfahrungen gemacht

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    :o)

    war es eine scheinehe?

    hat er die ehe in ägypten eintragen lassen?

    als ich mich scheiden lies brauchte nur ich einen anwalt, weil mein mann und ich uns abgesprochen haben und uns einig waren so geld zu sparen. ich habe damals nicht gearbeitet und bekam prozeßkostenhilfe. er brauchte nichts zahlen. somit hat unsere scheidung nichts gekostet.

    aber wie das mit jemanden ist, der im ausland lebt, weiß ich leider nicht, aber geh doch mal zum anwalt, der weiß da besser bescheid.

    aber beim scheidungstermin müssen beide anwesend sein.

    viel glück : o )

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da die Ehe hier geschlossen wurde, wird sie auch hier geschieden. Wenn Dein Mann einverstanden ist - wie Du ja schreibst - dann reicht ein Anwalt, den Du hier mit der Scheidung beauftragen kannst.

    Der Anwalt wird dann das Nötige einleiten, nämlich sich mit Deinem Mann in Verbindung setzen, denn dieser muß ihm auch Vollmacht erteilen und seine Zustimmung zu der einverständlichen Scheidung geben.

    Die Frage des Versorgungsausgleiches muß auch geklärt werden. Hat er hier gelebt und gearbeitet und wie lange? Kinder scheinen nicht zu sein. Er wird zum Termin bestimmt nicht persönlich erscheinen müssen, aber die Unterlagen und Dokumente müssen natürlich übersetzt und beglaubigt eingereicht werden.

    Also ! die Scheidung kannst Du hier durchziehen, aber die Einzelheiten kann Dir wirklich nur ein Anwalt sagen, den Du ja sowieso brauchst.

    Wenn Du Dich nur informieren willst wie das alles abläuft, kannst Du ja auch erst mal zu einer Rechtsberatung (im Amtsgericht) gehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo vanessa,

    es reicht wenn ihr einen anwalt nehmt der dann auch schriftlich von deinem ,,nochmann,,mit beauftragt wurde , wie das geht sagt dir ein anwalt den ihr auf jden fall nehmen müsst, aber wie geschrieben 1 anwalt reicht, wenn irh euch einig seid. er wird dir sagen was du machen musst. die papiere müssen übersetzt werden und können auf dem postweg erledigt werden. also mach dir keine gedanken ist nicht ganz so dramatisch. wenn dein geld eng bemessen ist, gibt es PKH, aber auch da wird dein anwalt dir die nötigen formulare geben können.

    alles gute

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das alles und noch vielmehr beantwortet der Anwalt Deines Vertrauens.

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