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Tragen eines Messers als Minderjähriger?

Hier ist mal eine zusammenfassung wer alles ein normales Messer und ein Messer, welches als Waffe angesehen wird, tragen darf.

Mit sich führen darf man:

• Erlaubte Hieb- und Stoßwaffen (wie legale Springmesser) als Volljähriger

(mit Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen und Flugreisen)

• alle anderen, nicht im Gesetz benannten Messer (nicht bei Flugreisen)

Aufbewahrungsvorschriften gibt es:

• nur für Messer, die als Waffe eingestuft sind (damit auch für Springmesser)

Ein Küchenmesser wird nun aber nicht als Waffe gezählt und unterliegt nicht der Bedingung der Hieb und Stoßwaffen. Die, wie oben genannt, ja nur getragen werden dürfen, wenn man Volljährig ist. Darf also ein Minderjähriger nun ein Küchenmesser in der Öffentlichkeit tragen?

Bitte antwortet nur auf die Frage und lasst überflüssige Kommentare weg.

Mfg frash

Update:

Es gibt leider immer noch solche Menschen die einfach nicht die Klappe halten können und blöde Kommentare machen. Also extra für diese Leute: Ich frage bloß, weil ich schon des öftern Minderjährige mit Messern auf der Straße sah und ich fragte mich ob die das dürfen. Leude hört doch auf mit den blöden Kommentaren eh ich will doch kein Messer mt mir rumschleppen

8 Antworten

Bewertung
  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Leider ist deine Aufzählung etwas Lückenhaft(Sofern es um Deutschland geht)

    Denn das Führen von bestimmten Messern ist nicht mehr überall zugelassen ab dem 01.04.2008.

    Führen von Messern:

    Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in den Großstädten ist das Führen (mit sich tragen) von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer ab dem 01.04.2008 laut § 42 a WaffG verboten.

    Mit bestimmter Messer sind hier Messer mit feststehenden Klingen mit einer Länge von 12 oder mehr Zentimetern sowie sämtliche Einhandmesser - unabhängig von deren Klingenlänge - gemeint.

    Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist. Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt.

    Dem Gesetzgeber geht es einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten zu haben, wobei es selbst hier bei Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Strafbestand gegeben sein wird.

    Der Minderjährige müsste also einen anerkannten Grund für das führen des Küchenmessers in der Öffentlichkeit nachweisen, wenn die Klinge länger als 12 cm ist, was relativ schwierig sein dürfte, denn mir fällt auf Anhieb kein Grund ein warum man Nachts um eins mit einem Schlachtermesser am Gürtel durch die Innenstadt läuft.

    @DR hier geht es nicht um die moralische Bewertung der Frage sondern um Beantwortung der Frage.

    Im Waffengesetz gibt es eine Formulierung die die Klassifizierung als Werkzeug aushebelt und zwar:

    §1(2) a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    Ein Küchenmesser ist außerhalb der Küche kein Werkzeug , und ein Baseballschläager außerhalb des Sportplatzes kein Sportgerät mehr( ausgenommen hin und Rückweg vom Sport) .

    @aronphoe... Es steht unentschieden :)

    Baseballschläger wird zwar im Waffg nicht explizit aufgeführt

    er kann allerdings bereits bei dem Verdacht, dass er als Waffe eingesetzt werden soll, aus gefahrenabwehr- rechtlichen Gründen von der Polizei sichergestellt werden, oder das mitsichführen als solches verboten werden.

    (wie zb auf der Reeperbahn).

    Also ein Punkt für Dich :)

    Das Küchenmesser allerdings ist ein Messer und als solches und fällt es ganz normal unter das Waffengesetz, und muss wenn die Klingenlänge über 12 cm beträgt zugriffssicher transportiert werden . ->ein Punkt für mich :)

    Hier nochmal ein Link

    http://www.kochmesser.de/archiv/2008-02/Waffenrech...

    Quelle(n): § 42 a WaffG http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_%28Deuts... Eigene Erfahrung und Hobby
  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, wurde zwar schon gesagt, aber es gibt bei messern (Zum glück) KEINE altersbeschänkung. Natürlich dürfen nur legale Messer geführt werden. Die angeblich so tollen Butterfly messer sind aber illegal, also ist egal wer sie führt, es ist strafbar, und außerdem ziemlich dumm. Butterfly sind schlechte messer wenn man sich "Verteidigen" will.

    Auch wenn du nur aus interesse fragst, sage ich dir das messer nur als Verteidigung geeignet sind, wenn man damit umgehen kann. Ansonsten geht das schlecht für ALLE beteiligten aus, und nicht nur für den Angreifer. Zumal man dann noch ärger mit der Polizei hat, weil man unter umständen nicht nach weißen kann das es Notwehr war.

    Die antworten von kaelon und ascalon2 sind ganz gut. Nur @kaelon:

    Ein Baseball schläger ist IMMER ein Sport gerät, auch außerhalb des Sportplatzes, genau wie ein Küchenmesser IMMER ein Werkzeug ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Theoretisch - ja.

    Küchenmesser sind per Definition Werkzeuge.

    Also erstmal. "Legale" Springmesser gibt es in Deutschland nicht. Das Führen und der Besitz von Spring-und Ausschlagmessern mit Federarretierung ist bereits seit 2003 verboten,seit 2008 ist das Führen von Einhandmesser deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss verboten.

    Auch feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen nicht mehr geführt werden.

    Gleichzeitig wurden Ausnahmen von dieser Regelung bei berechtigtem Interesse, zum Beispiel bei Sport (Jagd, Fischerei) oder der Brauchtumspflege, definiert

    Klappmesser, die keine der im Gesetz genannten Eigenschaften besitzen, die also weder feststellbar, noch mit einer Hand zu öffnen sind, unterliegen nicht dem Führungsverbot.(z.B.Schweizer Messer)

    Das Führen einer Hieb- und Stoßwaffe ist übrigens gesetzlich nicht altersmäßig eingeschränkt (Brauchtumspflege,Sport),nur Kauf und Besitz.

    Ein Küchenmesser ist im Sinne des WaffG keine Waffe,sondern ein Werkzeug und fällt damit nicht unter die Bestimmungen des WaffG.

    Quelle(n): WaffG Berufserfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich lasse mir diesen Kommentar nicht verbieten:

    Messerträger sollten sehr empfindlich bestraft werden!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Küchenmesser ist ein weiter Begriff, Du bekommst die Klinge von ca. 6 - 40 cm und mehr. Worauf es ankommt ist, das alle Küchenmesser eine feststehende Klinge haben.

    Deshalb ein klares "NEIN", darfst Du nicht in der Öffentlichkeit tragen.

    Quelle(n): Wissen
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Es kann als Waffe benutzt werden und ist deshalb verboten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Minderjährige Halunken mit Messern sollten ausgerottet werden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein was soll ein jugendlicher mit einem küchenmesser in der öffendlichkeit du möchtest keine kommentare frage mich nur warum du so eine frage dann überhaupt stellst wenn mit dem küchenmesser eine straftat verübt wird glaubst du dann ist deine schlaue antwort noch gültig überleg einmal was du da von dir gibst

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