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Unterhaltszahlung durch Jugendamt?

wir sind frisch getrennt und nicht verheiratet... muss ich die unterhaltszahlung durch einen Anwalt klären lassen, oder reicht es, wenn ich es beim Jugendamt klären lasse, damit er regelmässig und pünktlich zahlt?

5 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast 1. die Möglichkeit, dass mit ihm selbst zu regeln. Bei der Scheidung wird es eh Thema, aber wenn ihr euch einig seid, ist das entscheidend.

    2. Würde ich dir tatsächlich empfehlen, zum Jugendamt zu gehen. Die sind gratis, im Gegensatz zum Anwalt. Dort kann alles festgelegt werden und ihr habt Ruhe. Wenn er nicht zahlt, klagen die auch für dich. Und du kannst Unterhaltsvorschuss beantragen. Also ist das die für mich bevorzugte Lösung, wenn es Streit gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wende dich an das zuständige Jugendamt das sind die Anwälte der kinder bis zum 12.lebensjahr gibt es unterhaltsvorschuß das Jugendamt kümmert sich auch um die regelung des unterhaltes falls das nicht reicht kann man immer noch einen anwalt hinzuziehen

    Quelle(n): Arbeite für Vormundschaftsgericht
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Das Jugendamt steht hier in einer eindeutigen Vermittler Rolle die man Nutzen sollte.

    Auch ein Schiedgericht am Wohnort bzw. im Kreis kann angerufen werden falls offene Forderungen bestehen. Wenn Du Rechtschutz versichert bis steht Dir zum Teil ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Anwalt auch in Familienrechtssachen zu. Nutze das.

    T

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde erst zum Jugendamt gehen - Die klären die Einkommensverhältnisse von ihm und wie viel er entsprechend zu zahlen hat. Das Amt wendet sich dann an ihn und weist ihn an, zu zahlen.

    Auf Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit musst du achten. Überweist er nicht pünktlich oder lässt er es einfach sein, muss ein Anwalt eingeschaltet werden. Das kann dann durchaus bis vors Gericht gehen.

    Aber zuerst würde ich auf jeden Fall das Jugendamt aufsuchen.

    LG, Wonne

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn er nicht zahlen kann weil er zu wenig verdient dann kannst du für euer gemeinsames kind unterhaltsvorschuss beantragen beim JA...

    das JA schreibt ihn an und er ist verpflichtet auskunft über sein einkommen zu geben...

    wenn dein ex dann mal verdienen sollte dass er unterhalt fürs kid selbst zahlen kann dann ist er verpflichtet es zu machen-aber NICHT in höhe dessen was in der düsseldorfer tabelle angegeben ist(diese ist gesetzlich NICHT verankert und gilt NUR als richtlinie)-jedoch aber mind. in höhe des unterhaltsvorschusses...

    mittlerweile kommn väter ganz gut durch damit wenn sie gegen den wert der düsseldorfer tabelle klagen weil eben das JA auch nur einen gewissen teil,zahlt und viele mütter leider den unterhalt fürs kind verschwenden indem sie party machen gehn,sich tattoowieren oder piercen lassen oder sich klamotten kaufen anstatt das geld ausschließlich fürs kind zu nutzen...

    ich persönlich denke dass man mit ca 250,- euro(kindergeld+vorschuss) ein kind wunderbar durch den monat bringen kann...

    Quelle(n): ich find es krass udn verdammt armseelig dass die erste sorge frisch getrennter das GELD ist-und NICHT z.b. der umgang mit dem kind... hammerhart...
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