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Wie hoch sind die Gerichtsverfahrenskosten...?
...bei einem Streitwert von 5100 Euro?
Wird das nach Prozent berechnet....oder an den Einkünften des "Verlierers"...?
Wer kennt sich aus?
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kann man pauschal nicht sagen. Generell streckt der Kläger bzw. dessen Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten vor. Vorher wird das Gericht gar nicht tätig, stellt die Klage nicht zu etc. Die Höhe der Gerichtskosten ergibt sich aus der Gk-Tabelle (z.B. hier => http://www.kanzleimitte.de/rechtsanwalts--und-geri... ) In einem Zivilprozess fallen gewöhnlich 3,0 Gebühren an, bei einem Streitwert von 5.100,00 € entspräche das 408,00 €. Dazu kommen u.U. Auslagen für Sachverständige, Zeugen etc.
Wie hoch die Anwaltskosten sind, lässt sich nur sagen, wenn man einige weitere Faktoren kennt (Vorgerichtliche Vertretung? Schriftliches Verfahren? Versäumnisurteil? Gab es eine Gerichtsverhandlung? Gegenseite ordnungsgemäß vertreten? Wurde in der Verhandlung über nicht rechtshängige Ansprüche gesprochen? Wurde ein Vergleich abgeschlossen? Wurden nicht rechtshängige Ansprüche in den Vergleich aufgenommen? - Das alles berücksichtigt kein Gerichtskostenrechner).
In Zivilsachen sind Gerichts- und gegnerische Anwaltskosten von der unterliegenden Partei zu tragen (es sei denn, es wird z.B. im Vergleich etwas anderes festgehalten) bzw. unter den Parteien im Wege der Kostenausgleichung nach Quoten aufgeteilt (5.000,00 € eingeklagt, 4.000,00 € zugesprochen, Klage i.H.v. 1.000,00 € abgewiesen => Gerichtskosten und Kosten beider Parteien werden addiert, der Kläger muss hiervon 1/5 tragen, da seine Klage "nur" zu 80% erfolgreich war). Ausnahme: Arbeitsrechtliche Sachen. Hier trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst.
- SewerRatLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hier ist ein Gerichtskostenrechner :
http://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/ge...
Wenn es sich um einen Zivilprozess handelt und mit einem Urteil (kein Vergleich) abgeschlossen wird, kostet es dem Rechner nach 408 Euro zzgl. der gerichtlichen Auslagen.
- Franz BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Prozesskosten (Anwalts- & Gerichtskosten) können 2466 € betragen (1. Instanz).
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.p...
"zum Kostenrechner"
Streitwert eingeben
und "Berechnen".
hier sind wohl eine Menge DR-Komiker unterwegs!
Verfahrensgebühr (1,3) - - - - 439
Terminsgebühr (1,2) - - - - - - 406
Auslagen - - - - - - - - - - - - - - 20
Summe eigener Anwalt - - -1029
Anwalt/Gegner-dto. - - - - - -1029
Gerichtskosten - 3 Geb. - - - 408
Summe I. Instanz - - - - - - - 2466