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Tom fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

was kann ich gegen werbung und kostenlose zeitungen per post tun? was ist rechtlich möglich?

Update:

aufkleber befindet sich schon am briekasten.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hier genau nachlesen : http://www.datenkraken.de/strategien-gegen-werbung... und http://www.haushaltstipps.net/tipps/haushaltstipps... schließlich auch und vor allem : http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ12519... Wie Sie sich gegen unerwünschte Werbung wehren :

    Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, muss dies erkennbar machen. Dazu genügt es, einen Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" gut sichtbar am Briefkasten oder an der Haustür anzubringen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 20.12.1988, Aktenzeichen VI ZR 182/88), dass werbende Unternehmen diesen oder inhaltsgleiche Aufkleber beachten müssen. ---> und hier kann man rechtlich zulässige Aufkleber ordern : http://www.aufkleber-keine-werbung.de/

    Doch nicht jede Firma hält sich an dieses Gebot. Auch wird nicht jede Werbung von den Gerichten gleich beurteilt. Hier einige Tipps, wie Sie sich gegen unerwünschte Werbung wehren können: Nicht adressierte Reklamesendungen, Handzettel und Wurfsendungen

    Wenn Sie trotz des Aufklebers "Keine Werbung einwerfen" Handzettel oder Wurfsendungen in Ihrem Briefkasten finden, sollten Sie die betreffenden Firmen unter Hinweis auf die oben genannte BGH-Entscheidung unmissverständlich auffordern (am besten per Einschreiben mit Rückschein), zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen. Falls sich auch dann nichts ändert, sollten Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden, bei der diese Fälle gesammelt werden. Wenn eine erhebliche Anzahl von Fällen bekannt wird, kann die Verbraucherzentrale ein Abmahnverfahren gegen den betroffenen Anbieter einleiten.

    Sie können die betroffene Firma auch selbst darauf verklagen, es künftig zu unterlassen, weiter Werbung in Ihren Briefkasten einzuwerfen. Sie sollten jedoch das mit jeder Klage verbundene Kostenrisiko beachten. Deshalb ist es nur dann sinnvoll, Klage zu erheben, wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen für das Verfahren eine Deckungszusage erteilt hat.

    und schließlich noch etwas zur lästigen Werbung über das i-net : http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv...

    http://www.webwasher.com/ und http://www.chip.de/Downloads_13649224.html und http://www.ck-software.de/index.htm (popup-killer)

  • vor 1 Jahrzehnt

    an den Brifkasten: Bitte keine Werbung oder Zeitung! Danke

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