Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Darf Vermieter mir einen Hund verbieten,wenn dieser klein ist?

Hallo ich habe einen Mietvertrag, wo steht mit zustimmung des vermieters.

Eine in unserem Haus hat sogar einen Dobermann.

Ich lese nun ,dass einen Hund zu halten nach dem bgh nicht ma mehr verboten werden kann ,da es zur allgemeinen lebensführung ?

was gilt denn nun

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo

    Es ist ganz genauso wie es @ Nina sagt, am besten die Erlaubnis schriftlich hohlen. Damit am Ende der Hund + Halter nicht die dummen sind.

    Gruß Andrea

  • Silvia
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    ja der Vermieter darf ein Hund verbieten besser frage ihn nett.Und du sagst einer vom Haus hat auch ein Hund vielleicht hat er ja nichts gegen Hunde.Also besser fragen viel Glück.Bye

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hund,ist Hund,egal wie groß.Wenn ein Vermieter es nicht erlaubt,darf man auch keinen halten.Wenn der Nachbar einen Hund hat,kann er eigentlich nicht nein sagen,aber fragen,solltest Du lieber trotzdem,bevor es Ärger gibt.Tiere,wie Kaninchen,Meerschweinchen,Hamster und andere kleine Nager,sowie Vögel,kann er nicht verbieten,da sie im Käfig gehalten werden,nicht bellen und keinen Schmutz,im Treppenhaus,hinterlassen.Katzen,brauchen eine Genehmigung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja kann er. Es ist sein Eigentum. Einfach ohne Fragen anschaffen, wenns im Mietvertrag anders drin steht, kann zur Kündigung führen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Gehe mit einem durchdachten Plan zu deinem Vermieter.

    Wer ist für den Hund (Welpen) da? Sorgt für die Erziehung? Das ist richtig viel Arbeit und für Einen allein sehr SEHR viel Arbeit!!

    Du darfst nicht nur schauen wer welchen Hund halten darf, sondern welche Bedingungen dieser Halter mit seinem Hund erfüllt.

    Eine sehr schwierige Angelegenheit ist es z.B. einem gelangweiltem Hundekind (egal welcher Rasse) das Alleinebleiben schmackhaft zu machen. Gelingt genau dies nicht kann es sehr schnell sehr teuer und sehr unangenehm werden.

    Dein Vermieter spricht kein generelles Verbot aus. Vermutlich möchte er Fehlentscheidungen entgegenwirken.

    Ein schlauer Mensch. Rede mit Ihm!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicher! Ein Hund ist (angeblich) ein Hund. Kleine Beißer und Kläffer stören den Hausfrieden nachhaltiger als größere, meist ruhigere Tiere.

  • manoj
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Soeit ich mich richtig erinnere, darf ein Vermieter auf jeden Fall Hunde verbieten. Aber: Wenn er anderen Mietern die Haltung erlaubt,darf er sie Dir nicht verweigern. Es sei denn der Hund "stört" im Übermaß durch Verschmutzung oder Krach.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wenn Sie für die beste Weg, um den Hund zu erziehen suchen Ich empfehle diesen Kurs http://zug-hunde.info/

    Ich habe folgte dieser Kurs hat mir sehr geholfen mit meinem Hund! Ich empfehle es allen Hundebesitzer

  • Eric
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Holgi du tust mir Leid,aber als Hundehalter hast du immer die ***** Karte.Wenn dein Vermieter Nein Sagt kommt er damit durch auch vor Gericht.Ich habe es durch Machen müssen und bin dann zu aller letzt Umgezogen.Nach 4 Jahren Zog ein Neuer Mieter ins Haus der Angab Angst vor Hunde zu Haben auch er zog mich vor Gericht und bekam vom Gericht Recht und ich musste wieder Umziehen.Es ist schon Traurig in was für eine Gesellschaft wir Leben Kinder und Hunde werden auf die Gleiche Stufe gestellt und sind nicht erwünscht.Ich Kenne kein Gerichtsurteil die zu Gunsten des Hundhalters Entschieden haben.Mein Rat versuche dich mit deinen Vermieter und deinen Nachbaren zu Einigen.Viel viel Glück Gruß Peter.

    Quelle(n): Erfahrung.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ob jedoch auch Katzen und Hunde zum "vertragsgemäßen Gebrauch" einer Mietwohnung gehören, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Zum Teil wird angenommen, dass die Haltung eines Hundes oder einer Katze heute zur allgemeinen Lebensführung und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehören, wenn durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintritt. Andere Richter hingegen sind der Ansicht, dass in städtischen Wohngebieten oder im Mehrfamilienhaus Katzen- und Hundehaltung nicht zum normalen Mietgebrauch gehören. Hier solltest Du Deinen Vermieter fragen, bevor Du Dir einen Hund oder eine Katze anschaffst. Hast ja gute Chancen, weil mit Zustimmung erlaubt ist - allerdings genehmigen viele Vermieter unter dem Vorbehalt, daß vom Hund keine Belästigung oder Zerstörung seines Eigentums ausgeht .

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.