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betreff: bundestagswahlen?
aufgrund früherer probleme wird mir der zugang zum wahllokal versperrt (27.september). was kann ich dagegen tun??(polizeilich oder über einen fachanwalt)
hört sich doof an ist aber leider war
p.s was kann ich gegen den betreiber tun (keine wahlbriefe oder etc.
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Frühere Probleme?
Dann wird das schon seine Gründe haben! Wir wissen hier ja nicht, was dort vorgefallen ist, aber wie gesagt, sowas passiert ja nicht ohne Grund.
Briefwahl sollte aber schon möglich sein,es sei denn du bist durch einen richterlichen Beschluss vom Wählen ausgeschlossen. ;)
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mit Zoff: Anwalt einschalten, Widerspruch (gegen Hausverbot?) einlegen.
Ohne Zoff: Benimm Dich (was immer auch war) und beantrage die Briefwahl
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Kann ich mir nicht vorstellen - auÃer dir sind die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen worden. Dann kannst du so oder so nicht wählen.
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- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du im Wählerverzeichnis aufgeführt bist, dann wende dich an den für deinen Wahlkreis zuständigen Wahlkreisbeauftragten.
Er wird sicher eine rechtlich vertretbare Lösung finden.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das kann nicht sein. Wenn Du in der Wahlliste vermerkt bist, darfst Du ins Wahllokal.
- pedroLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die einfachste Möglichkeit ist Briefwahl zu beantragen.
Ansonsten darf man dir das Wahlrecht nur durch einen richterlichen Beschluss verwehren. Wenn dies nicht geschehen ist, dann muss man dir Zugang zum Wahllokal ermöglichen.