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detlef s fragte in Politik & VerwaltungPolitik · vor 1 Jahrzehnt

betreff: bundestagswahlen?

aufgrund früherer probleme wird mir der zugang zum wahllokal versperrt (27.september). was kann ich dagegen tun??(polizeilich oder über einen fachanwalt)

Update:

hört sich doof an ist aber leider war

Update 2:

p.s was kann ich gegen den betreiber tun (keine wahlbriefe oder etc.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Frühere Probleme?

    Dann wird das schon seine Gründe haben! Wir wissen hier ja nicht, was dort vorgefallen ist, aber wie gesagt, sowas passiert ja nicht ohne Grund.

    Briefwahl sollte aber schon möglich sein,es sei denn du bist durch einen richterlichen Beschluss vom Wählen ausgeschlossen. ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Randalierer haben auch in Wahl-Lokalen nichts zu suchen.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit Zoff: Anwalt einschalten, Widerspruch (gegen Hausverbot?) einlegen.

    Ohne Zoff: Benimm Dich (was immer auch war) und beantrage die Briefwahl

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann ich mir nicht vorstellen - außer dir sind die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen worden. Dann kannst du so oder so nicht wählen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du im Wählerverzeichnis aufgeführt bist, dann wende dich an den für deinen Wahlkreis zuständigen Wahlkreisbeauftragten.

    Er wird sicher eine rechtlich vertretbare Lösung finden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    da hilft nur briefwahl.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kann nicht sein. Wenn Du in der Wahlliste vermerkt bist, darfst Du ins Wahllokal.

  • pedro
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Die einfachste Möglichkeit ist Briefwahl zu beantragen.

    Ansonsten darf man dir das Wahlrecht nur durch einen richterlichen Beschluss verwehren. Wenn dies nicht geschehen ist, dann muss man dir Zugang zum Wahllokal ermöglichen.

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