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Rasenmäher vom Vermieter gestellt?

Hallo Comunity,

meine Frage ist recht einfach. Muss mein Vermieter den Rasenmäher zur Verfügung stellen?

Der Garten ist im Mietvertrag mit drinn zur alleinigen nutzung, aber muss ich dann einen Rasenmäher kaufen oder muss ihn mir der Vermieter zur Verfügung stellen.

Bitte auch wenn möglich Gerichtsurtreile oder handfeste berichte, da ich deshalb im klinsch mit dem Vermieter liege.

Vielen Dank.

Update:

wichtige info die ich vergessen habe... im mietvertrag geregelt 100 m² eigennutzung und weitere 240 m ² zur mitbenutzung, da 2 parteienhaus.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich muss er den nicht stellen. Außer es steht im Mietvertrag ausdrücklich drin dass er einen Rasenmäher (oder andere Gartengeräte) zur Verfügung stellt.

    Du hast den Garten gemietet und wenn du in deinem Garten nun rasenmähen willst wirst du wohl einen kaufen müssen.

    Wieso legst du dich wegen einer solchen Sache, die eigentlich glasklar ist, mit deinem Vermieter an? Er muss dir keine Gartengeräte stellen.

    Das wär ja so als wenn ich mir einen Pferdestall pachte und dann vom Vermieter verlange dass er mir die Pferde zur Verfügung stellt hierfür - das geht nun wirklich nicht.

    Wenn du dir wirklich keinen Rasenmäher kaufen willst hättest du ja einfach mal beim Vermieter oder Nachbarn freundlich nachfragen können ob er dir seinen leihen könnte wenn du mal mähen musst weil eine Neuanschaffung sich für dich nicht lohnt.

    Sorry dass ich dir deine Seifenblase zum platzen bringen musste, aber dein Vermieter hat recht und an deiner Stelle würde ich den Streit beenden und auch nicht vor Gericht ziehen - du kannst nur verlieren bei dieser klaren Rechtslage.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eindeutig Nein, muss er nicht.

    Wenn er Dir eine Garage vermietet, muss er Dir ja kein Auto zur Verfügung stellen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Muss er nicht, genausowenig wie die Gießkanne und den Gartenschlauch.

    Du hast mit dem Recht auch die Pflicht übernommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er stellt Dir für die Wohnung auch keinen Putzeimer zur Verfügung. Alle Gartengeräte sind von Dir zu bestellen. Nur wenn Du gegen Bezahlung Hausmeisterdienste machst, dann muss der Rasenmäher gestellt werden.

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  • armin
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Fuer den Garten mit alleiniger Nutzung musst du selber sorgen, eine Sense fuer wenig Geld tut es auch!

    Oder du musst den Garten abgeben!

  • vor 1 Jahrzehnt

    dann halt Dir doch einfach 2 Schaafe - aber vorher schriftlich regeln sonst will der Vermieter eines abhaben, weil er das Futter spendiert - oder darfst Du das Gras für Dich verwerten -

    Rasenmäher zur Verfügung stellen muß er natürlich nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein muss er nicht, eigennutzung heißt auch eigenpflege! man haben manche nichts besseres zu tun als sich wegen lapalien zu streiten, wegen einem rasenmäher *kopf schüttel*sei froh das du ein bisschen grün hasst, viele würden gern einen rasenmäher kaufen wenn sie so schön wohnen würden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Muss er nicht. Bei alleiniger Nutzung schon gar nicht. Allerdings sollte man sowas im Mietvertrag regeln.

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