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Bella
Lv 4
Bella fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich den Express-Service zahlen,obwohl nicht fristgemäß ausgeliefert wurde?

Hallo,

ich habe letztens bei Esprit online ein Kleid per Express-Service (DHL) bestellt, das Ganze sollte 4,95€ kosten. Das Kleid kam jedoch 2 Werktage zu spät an, das heißt DHL hat nicht die Dienstleistung erbracht, die sie sollte. Der Grund war das der Auslieferer meine Adresse nicht gefunden hat (komischweise haben schon sehr viele DHL-Auslieferer mir etwas geliefert...). Esprit stellt jetzt natürlich die 4,95€ in Rechnung, muss ich diese aber auch bezahlen?

Danke schonmal für eure Antworten.

Update:

@Gotland: Danke, könntest du mir auch das BGH-Urteil nennen, damit ich etwas handfestes habe? :)

5 Antworten

Bewertung
  • Joker
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ja,die Rechnung sollte bezahlt werden.

    ich hoffe ich konnte Dir helfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein,da du ja bei deiner Bestellung ja auf solch 24 Stundenservice bestanden hast und dafür eine Extragebühr entrichten sollst.Da aber nachweislich du die Ware erst 2 Tage später erhalten hast,muß ESPRIT sich mit DHL auseinandersetzen und nicht du(BGH-Urteil) .

    Sollte ESPRIT dir nun weitere affige Schreiben schicken wo du aufgefordert wirst diese Extragebühr zu entrichten,kannst du diese ungeöffnet an ESPRIT zurück schicken.

    Das was ESPRIT da versucht ist sehr strafrechtsrelevant und zu solchen Problemen hat auch der BGH reagiert zu Gunsten des Kunden.Du kannst ja ESPRIT anschreiben und auf deinen Einwand hinweisen(bitte mit Einwurfeinschreiben) und das du dir aufgrund der Entgleisungen seitens ESPRIT einen anderen Handelspartner suchst,ferner ist für dich der Vorfall somit erledigt und das du gegen die Kostennote Widerspruch einlegst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sicher nicht. weil du eine leistung bezahlt hast, die nicht erbracht wurde.

    einerseits wuerd ich kein aufriss machen, wegen 5.-, anderseits, werden noch mehr menschen den service umsonst bezahlen und daher sollte man ihnen die 5.- auch nicht in den rachen werfen.

    nachtrag:

    dafuer braucht man kein gesetzestext. das richtige sagt einen schon der verstand, und ich glaube nicht, das esprit dir widersprechen wird. musst nur ein beleg haben, woraus hervor geht, dass das paket spaeter kam.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Um dir Ärger zu erparen, solltest du diesen lausigen Betrag sparen.

    Wenn dir der Betrag die Mühe wert ist, dann geh den damit ja abgeschlossenen Vertrag noch einmal durch (ich hoffe, du hast den Kram noch irgendwo). Leg dir gute Sätze zusammen und schreib dann eine Mail, höflich formuliert, dass du es nicht für richtig hälst, etwas zu zahlen, was nicht geleistet wurde.

    Meist sagen gute Firmen dann Ja und Amen, weil sie keine Kunden verärgern wollen. Sollte das nicht geschehen, solltest du nochmal alles genau überprüfen und überdenken, vielleicht hast du im Bekanntenkreis ja jemanden, der sich besser damit auskennt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ja an esprit musst du zahlen, du kannst bei DHL geld zurückverlangen, aber ist ne langwirige sache

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