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Warum darf man nicht wählen wenn...?

man zb im Mai von NRW nach Bayern zieht, Beispiel Kommunalwahl wenn man seinen Wohnsitz in NRW behält darf man aber da bei der Kommunalwahl 2009 trotzdem nicht wählen. Wieso, mal angenommen es wären Kommunalwahlen in Bayern, dürfte man denn dann 2009 wählen. Wie ist es mit der Bundestagswaahl, darf man dann wählen wenn man im Mai umzog aber trotzdem 2 Wohnsitze behält,.....mir ist klar dass man nur 1x wählen darf, aber wo in NRW oder Bayern(Bundestagswahl 2009)

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    maßgebend ist dein hauptwohnsitz, nur dieser zählt und ist bindend.

    m.f.g. robi

  • Jerry
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ausschlaggebend für die Wahlberechtigung ist immer der Erstwohnsitz. Abhängig davon, ob der in deinem Fall in Nordrhein-Westfalen oder Bayern gemeldet ist, bist du auch dort zur Teilnahme an Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen berechtigt. In der Gemeinde, in der dein Zweitwohnsitz ist, hast du kein Wahlrecht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jerry und Otrebor sagen es: Da darf gewählt werden, wo der Wohnsitz ist, bei Ummeldung gibt es eine Wahlbenachrichtigung, dort darf man dann wählen.

    Wenn es anders währe gäbe es Parteipolitischen Wohnungswechsel, der sich gewaschen hat!

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