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Hund ohne Leine laufen lassen?
Hallo!
Ist es erlaubt, einen Hund ohne Leine in einer Spielstraße laufen zu lassen und wer hat Schuld wenn der Hunde einem Autofahrer vor das Auto läuft?
NOch eine Info dazu. Ich war der Autofahrer!!!
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Hat jemand vllt einen AUszug aus einem Gesetz etc???
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@ Iris: Also nach meinem Gefühl bin ich Schrittgeschwindigkeit gefahren, der Hundebestitzer meint ich bin schnell gefahren!
18 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du Schrittgeschwindigkeit gefahren bist, solltest du keine Probleme bekommen. Denn in einer Spielstraße muss man ja auch damit rechnen, dass einem ein Kind vors Auto läuft.
Wobei der Hundebesitzer auf jeden Fall dafür verantwortlich ist, dass sein Hund keine Verkehrsgefärdung darstellt.
Sollte die Anleinpflicht explizit (wobei sie eigentlich in ganz Deutschland generell gilt, viele es aber nicht so eng sehen) in dem Ort ausgeschrieben sein, hat der Hundebesitzer eh ganz schlechte Karten.
aus meinem Bauch heraus würde ich sagen, du hast keine Schuld.
Lebt den der arme Hund noch?
Nachtrag.
Ich würde erst mal bei der Gemeinde oder Stadt nachfragen, wie es mit der Anleinpflicht aussieht.
Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen?
Hier steht halt Aussage gegen Aussage.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Hundebesitzer mindestens Teilschuld halt.
Einen Gesetzesauszug habe ich leider nicht.
Quelle(n): http://www.123recht.net/Hund-angefahren---wie-ist-... Lies mal hier nach. Ist ähnlich deinem Problem. - vor 1 Jahrzehnt
Du musst generell deinen Hund in der Öffentlichkeit an der Leine halten und du wärst schuld bei einem Autounfall.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auch auf einer Spielstraße hat ein Hundehalter immer seinen Hund an der Leine zu halten, da bist du im Recht als Autofahrer.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Egal,wie schnell,oder langsam,ein Hund,hat nicht auf die Straße zu laufen,auch wenn es eine Spielstraße ist.Da dürfen Hunde auch nicht ohne Leine laufen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hunde sind anzuleinen.Besonders dann,wenn spielende Kinder in der Nähe sind.
Wer sich nicht daran hält,zeigt seinen schlechten Charakter.
Laß ein Gutachten machen und präsentiere dem Hundebesitzer die Rechnung.Verdienstausfall,Leihwagen,das volle Programm.Damit die es endlich mal lernen.Geh zum Anwalt,auf jeden Fall.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du kannst dich beim Ordnungsamt erkundigen ob im besagten Gebiet Leinenzwang herrscht.
Das kann man nicht generell sagen , da jede Gemeinde selbst entscheiden darf.
In RLP gibt es zb keinen Leinenzwang
Noch nicht mal im Wald
hier noch eine Gerichtsentscheidung
"Zitat:
Ein genereller Leinenzwang ist unverhältnismäßig. Das Gericht gab damit einer Hundehalterin aus Hemmingen bei Hannover Recht. Sie hatte sich in einem Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung der Stadt gewandt. Der angeordnete Leinenzwang führe zu Fehlentwicklungen des Hundes. Das Gericht erklärte die Regelung nun für unwirksam. Die Annahme, dass unangeleinte Hunde in der Stadt generell eine Gefahr für andere Hunde oder Menschen darstellen, habe durch die vorgelegten Unterlagen nicht belegt werden können. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
OVG Lüneburg, AZ 11 KN 38/04
Ordnet eine Stadt oder Gemeinde für ihre öffentlichen Anlagen an, dass Hunde dort nur an kurzen Leinen geführt werden dürfen, so ist eine solche Regelung, die zudem bei Verstößen noch ein Bußgeld vorsieht, unwirksam. Die Regelung, die ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahme einen generellen Leinenzwang anordnet, ist unverhältnismäßig und wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot unwirksam. Ein Hundehalter muss eine solche undifferenzierte Regelung nicht beachten.
OLG Düsseldorf, AZ 2b Ss(Owi) 32701 - (Owi 34/02)
- gebrauchsmalerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hunde OHNE Leine Laufen lassen ist in ALLEN Städten und Landkreisen VERBOTEN !! § Gemeindeordnung !(Ordnungswidrigkeit) Auch wenn Hundehalter immer wieder das Gegenteil behaupten.
Hunde frei Laufen lassen ist nur auf hierfür ausgewiesenen und Beschilderten Flächen erlaubt ( meist Eingezäunt ).
Oft wird von den Kommunen das in Stadtrandbereichen etwas locker gesehen. Heißt aber nicht das es Erlaubt ist.
Der Hundehalter ist für jeden Schaden verantwortlich ! Dafür ist er ja auch Versichert.
Sollte am Auto ein Schaden entstanden sein ist der Vorfall anzuzeigen.
Leinenzwang herrscht auch in Landschaftsschutzgebieten (Waldflächen). Die Förster sind berechtigt wildernde Hunde ab zu Schießen. Insbesondere im Frühjahr wenn die Jungtiere im Dickicht groß gezogen werden !!!
Auch ist es pure RÜCKSICHTSLOSIGKEIT und EGOISMUS gegenüber anderen Hundehaltern (zum Beispiel mit einer läufigen Hündin, oder ängstlichen Hunden). Gegenüber hilflosen, oder älteren Menschen, oder Mütter die um ihre Kinder Angst haben, u.s.w.
Quelle(n): Habe seit über 60 Jahren Hunde. - Anonymvor 7 Jahren
Um trainieren Sie Ihren Hund ist sehr wichtig, das ist ein großartiger Kurs, die mich gelehrt, wie zu tun ist http://zug-hunde.info/
Ich schlage vor, Sie versuchen es, Sie sehr gut getan
- Trouper 01Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Jede Gemeinde hat ihre eigenen Vorstellungen, ob angeleint oder nicht.
Es gibt keine generellen Verordnungen innerhalb der BRD. Deshalb ist Deine frage nicht generell zu beantworten.
Hundebesitzer, bzw. Hundeeigentümer haben eh eine unnormale Einstellung zu allem, was deren Tier betrifft. Hundehalter können niemals objektiv sein...wenns um den Kotverursacher auf Bürgersteigen geht.
Erst heute, ich kam vom Friedhof, vor mir lief eine zottlige, junge Frau mit drei zottligen, ungepflegten großen, grauen Riesenhunden , angeleint. Die Riesentiere zockelten hinter der Hundeführerin.
Eines der Tiere verrichtete sein Geschäft während des Laufens:
"Hallo, rief ich der Hundehalterin nach, Hallo, Ihr Hund hat soeben kräftig ge..schi..ss..en!"
Dieses ungepflegte zweibeinige menschliche wesen drehte sich um und erwiderte sanft: " Van Dongen ist ein alter Herr, dessen Schließmuskel sind erschlafft". Sie drehte sich wieder um und schritt gemütlich weiter.
"Wollen Sie die Sch..ei..ss..e des Herrn van Dongen liegen lassen?", fragte ich.
"Ja, ich bezahle ja auch Steuern für meine drei Lieblinge!"
So also können diese Halter eben auch sein...und vermutlich ist der. mit dem Du aneinandergeraten bist auch so einer.
Durch derartige Schmutzfinken kommt der normale Hundehalter eben auch in einen Generalverdacht, ebenfalls ein möglicher Schmutzfink zu sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
NATÜRLICH wird der Hundehalter behaupten,Du wärst zu schnell gefahren.Schuld sind bei Hundehaltern bei aller Art von Vorfällen IMMER die anderen.So und nicht anders kennen wir sie.
Bevor Du Dich jetzt unnötig verrückt machst,gehe zu einem Rechtsanwalt,und laß Dich beraten.Ich hoffe,Du bist im Rechtsschutz.
Wenn nicht,hole das sofort nach.Für diesen Fall wirst Du zwar keine Deckungszusage bekommen,wegen der Dreimonatsfrist,aber für die Zukunft ist eine RSV immer sinnvoll.
Falls Du ein geringes Einkommen hast,kannst Du Dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein holen.Der Rechtsanwalt weiß das genaue procedere.
Rechtsanwälte dürfen nach dem deutschen Beratungsgesetz (JA,sowas gibt es hier in D) nicht in dieser Form hier tätig werden.
Die Antworten,die Du hier bekommst,werden mit Sicherheit nicht umfassend sein.
Also,ab zum Anwalt.Der regelt das schon.
PS.Ich lese gerade,daß die Antwort von Sunlike... wegen der schlechetn Bewertung ausgeblendet ist.
DAS IST ECHT DEEER BRÜLLER.
Selbstverständlich gehören die Tölen an die Leine,ganz besonders in einer Spielstraße,in der KINDER spielen !!!!
@wen´s betrifft:Sag das mal dem Gebrauchsmaler,daß er und ich dieselbe Person sind,der wird Dir was erzählen...
PPS:Schön zu sehen,daß sich auch einige vernünftige hier "rumtreiben",und der guten Antwort von Sunlike Pluspunkte gegeben haben.