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abrechnung für eigentumswohnung?
besitze seid 20 jahren eine eigentumswohnung.bei uns läuft alles ein bisschen anders als bei den anderen.8 wohnungen liegen bei einem besitzer.4 haben andere.seid 2005 hat es keine abrechnung mehr gegeben.auch monatliche zahlungen (abschlag) wahr nicht üblich.es gab eine rechnung und gut.wie verhält es sich nun ? gibt es hier auch eine verjährung wie bei privatleuten,oder kann der besitzer der 8 wohnungen der auch die abrechnung macht sein geld über die jahre nachverlangen.heitzungsabrechnungen werden bei ihm nur pi mal daumen abgerechnet weil er sagt die abrechnungsfirmen sind zu teuer. er hat ja auch 8 anteile und will das geld nicht ausgeben.die anderen 3 parteien melden sich auch nicht und es sammelt sich doch eine menge geld an die wir eines tages zahlen müssen.
also gibt es eine verjährung und nach welchem paragafen,wenn das einer weis würde ich mich freuen.
3 Antworten
- swissnickLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du davon ausgehst, dass die bezahlten Beträge in Ordnung gehen, dann unternimmst Du besser nichts. Denn vor Gericht zu gehen und etwas zu erzwingen, kann sehr teuer werden - wenn der Haupteigentümer dann nachgibt, sind die Gerichts- und Anwaltskosten verloren...
Gemäss BGB beträgt die Verjährung 3 Jahre, sehe jetzt keine besonderen Voraussetzungen für eine kürzere oder längere Frist. Ich nehme an, dass es eine Art "Geschäftsjahr" gibt, z.B. von Juli 2005 bis Juni 2006. Dann würde die Verjährungsfrist am Ende des Kalenderjahrs 2006 beginnen und Ende 2009 ablaufen.
PS: Du hast auch später jederzeit das Recht, für ein Jahr eine detaillierte Abrechnung zu verlangen. Konflikte kann es dann geben, wenn mal grössere Renovationen geplant sind (Fassade, Dach, Heizungsersatz).
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
steht alles im Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) - habe immer geglaubt daß Jeder, der so unvernünftig ist und sich eine ETW in einer WEG kauft - so einTeil unter dem Kopfkissen hat -
- HuskyraserLv 4vor 1 Jahrzehnt
Dazu gibt es nur eine Antwort:Bei Eigentum sollte man erst Recht sich um solche Sachen alleine kuemmern,wer sich auf andere verlaesst,der ist verlassen.
Quelle(n): Sprichwort