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*woody* fragte in Haus & GartenGarten · vor 1 Jahrzehnt

Wem gehören die Eicheln?

Im Garten unseres Nachbarn steht eine stattliche Eiche, knapp 100 Jahre alt. Jedes Jahr im Spätsommer lässt sie ihre Eicheln los, um für Nachwuchs zu sorgen.

Nun hat diese Eiche eine Neigung, so dass der Großteil ihrer Krone sich über unserem Garten befindet. Jetzt kommt noch der Wind fast immer

aus westlicher Richtung, was hier zusammengefasst bedeutet.

So ziemlich alle Eicheln landen in unserem Garten. Na gut,ich will nicht übertreiben, zwei, drei fallen auch nebenan rein.

Muss ich die Eicheln behalten, oder wäre es rechtens, sie wieder über den Zaun zu befördern. Wir wollen uns ja nichts aneignen, was uns nicht gehört!

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die "darfst" du behalten. Habe selbst so eine Eiche im Garten, noch etwas älter, da "freut" sich das halbe Dorf wenn es herbst wird und vor allem die Blätter fallen ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das BGB regelt das eindeutig: solange die Früchte (also auch Eicheln) noch an dem Baum hängen, der im Nachbargrundstück steht, gehören sie dem Nachbarn. Sind sie ohne eigenes Zutun auf deinen eigenen Grund und Boden gefallen, gehören sie von diesem Moment an dir.

    Das Ganze regelt folgender Paragraph:

    "§ 911 BGB - Überfall

    Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient."

    Was den Teil des Baumes betrifft, der sich über eurem Grundstück befindet, so ist die Sache nicht ganz so einfach wie Patrick B es darstellt. "Gehören" tut euch dieser Teil des Baumes nicht so ohne Weiteres.

    Diese Sache regelt § 910 des BGB:

    "§ 910 Überhang

    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

    (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Eicheln zu euch in den Garten fallen gehören sie euch. Der Teil von der Eiche der über die Grenze zu euch zeigt gehört euch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Eicheln gehören Deinem Nachbarn ebensowenig wie der Baum auf seinem Grundstück.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hans Eichel!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    lese sie zusammen und verfüttere sie an die tiere im wildpark

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Um des lieben Friedenswillen würde ich den Nachbar fragen ober er wert darauf legt. Wenn er das bejaht dann lade ihn zum Harken und Sammeln ein und seine Frau zu einer Tasse Kaffee.

    Mfg

  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde sie aufheben und dann dem Tierpark zukommen lassen für die Rehe.

    Warum Streit mit dem Nachbarn ? Vielleicht stand der Baum ja auch schon vor deren Einzug dort.

    MfG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie in deinen Garten gefallen sind, gehören sie dir zusammen mit dem Laub, das auch in deinen Garten gefallen ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Betrachte das Ganze vom gesundheitlichen Aspekt aus: du profitierst monatelang vom Sauerstoff, den die Eiche abgibt, auch ihren Schatten könntest du für ein lauschiges Plätzchen nutzen. Sie dienst dir als Beobachtungsstation für Vögel und anderes getiert im Winter. Weshalb solltest du ihre Eicheln verschmähen? Aufkehren und gut isses. Vielleicht nimmt dir der Nachbar auch einen Teil der Arbeit ab, wenn du ihn bittest, anschließend gibts einen gemeinsamen Kaffeklatsch.

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