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Was passiert wenn jemand sich über einen Anwalt beschwert?
Hat jemand sich schon mal bei der Anwaltskammer über einen Anwalt beschwert und was ist dabei herausgekommen?
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn die Beschwerde berechtigt ist und ein dementsprechender Schaden eingetreten ist oder gar die Berufsehre der Anwälte in Mitleidenschaft gezogen wurde, so wird der Anwalt zur Stellungnahme aufgefordert.
Ich war deswegen schon einmal vor dem Ehrengericht der Anwaltskammer, wo gegen einen Rechtsanwalt verhandelt worden ist, der viele Beschwerdeführer auf sich geladen hatte.
Ihm wurde die Zulassung entzogen.
Es ist also nicht so, wie viele schreiben, dass alles für umsonst ist.
Wer schreibt der bleibt. Wer nichts macht, bewegt auch nichts!
- vor 1 Jahrzehnt
was soll da passieren.
das ist genau so, als würdest du dich bei der ärztekammer über einen arzt beschweren..
1. versuch runterspielen
2. versuch (wenn es zu heftig ist) schadensersatz anbieten (dezent)
und dem anwalt etwas "du,du" machen
3.versuch, wenn mit klage gedroht wird - auÃergerichtliche einigung anbieten (je nach schweregrad mit "vergleich" und schftl. abmahnung des rechtsanwaltes)
4.versuch: klage anbieten, wenn das mitglied wirklich nicht zu übersehenden blösinn gemacht und das gesetz verletzt hat (schadenersatz, der dem klienten zustand z.b. behalten hat ...)
versuch es halt...
wenn es zu heftig ist, hilft nur klage, da muÃt du dann aber jemanden finden, der dich gegen einen kollegen vertritt...
ich rate trotzdem zur beschwerde, damit die kammer langrfristig ihre schäfchen kennenlernt und bei häufung dann doch mal "nachguckt"
- adessaa65Lv 5vor 1 Jahrzehnt
nichts ausser das man sich ärgert weil nichts passiert
ausser du hst ein schwere anschuldigung mit zeugen usw das der betroffene anwalt nicht ok ist
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In der Regel passiert gar nichts, da die meisten Beschwerden von falscher Sachkunde zeugen und eigentlich gar kein Problem vorliegt für das der Anwalt belangt werden könnte (was er von der Kammer ohnehin nur bei schweren VerstöÃen kann).
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- o)))Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Anwaltskammer hat nichts zu melden. Entweder hat der Anwalt derart Mist gebaut, dass du ihn auch gleich zivil- oder strafrechtlich belangen kannst, oder du kannst dir die Mühe einfach gleich sparen.
- AlberichLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich hatte bis zum letzten Jahr eine "gepflogene" Auseinandersetzung mit einer Anwältin wegen des von ihr geforderten Honorars. Die Gute wollte zu der bereits bezahlten Summe noch weitere 840 Euro haben.
Es ist - prinzipiell - zwar wirklich so, daà man dem Anwalt in Geldfragen weitgehend ausgeliefert ist, weil die Frage der Mandatserteilung weitgehend im Ermessen des Anwalts liegt. Diese Dame jedoch hatte den Bogen offensichtlich überspannt - und mich unterschätzt.
Ich hatte sie zwar schon so weit, daà sie mit ihren Forderungen nach einigem aufreibenden hin und her auf 70 Euro runtergegangen war. Jedoch fand ich ihr Vorgehen derart ungebührlich, daà ich sie ganz klein kriegen wollte.
Ich habe mich dann detailliert und mit einem Stapel Nachweisen bei der Anwaltskammer über sie beschwert und nach ein paar Monaten tatsächlich eine Auskunft bekommen. Man erklärte sich zwar für nicht zuständig, empfahl mir aber gleichzeitig durch die Blume einen Zivilprozeà anzustreben. Zudem lieferte man mir gleich die juristische Argumentation frei Haus - fein säuberlich aufgelistet, inklusive Nennung der passenden Gesetzte.
Das Ergebnis war, daà die Anwältin nichts mehr von sich hat hören lassen. Ich bin zufrieden, denn mehr wollte ich ja auch gar nicht.
Von meiner Nachbarin, die Juristin ist, weià ich, daà solchen Rechtsverdrehern von der Anwaltkammer hinter verschlossenen Türen der Garaus gemacht wird :-)
- HuskyraserLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es gibt ein Sprichwort:" Eine Kraehe hackt der anderen nicht die Augen aus".
Quelle(n): Siehe oben. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Zu 99,99% wird nichts passieren (es ist so wie mit den Ãrzten!)
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Meistens gar nichts. Da wird erst mal eine ellenlange Schilderung fällig, dann wartet man endlos auf die Stellungnahme und dann passiert ....NICHTS
Quelle(n): Anwaltskammer Celle