Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

GEZ, muss ich Post der GEZ beantworten?

Muss ich auf Schreiben der GEZ Antworten. (Bin im Haushalt meiner Freundin und die zahlt GEZ)

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    NEIN !! - Du müßtest die Post der GEZ nur dann beantworten, wenn Du bis jetzt keine Rundfunk- oder Fernsehgeräte empfangsbereit hattest (d. h. rein funktionsfähig: egal, ob Du sie benutzst oder nicht !), d. h. nie GEZ-Gebühren zu zahlen hattest, und nun inzwischen seit der letzten Post der GEZ aber zumindest ein Radio oder einen Fernseher (oder ein Autoradio) bekommen hast - oder, wenn Du inzwischen zusätzliche Rundfunk- oder Fernsehgeräte (oder zusätzlich ein Autoradio / auch ein Radio am Arbeitsplatz, übrigens !) bekommen hast, welche die Anzahl der von Dir / euch bis jetzt bezahlten, in der Gebühr "automatisch mit inbegriffenen" Empfangsgeräte überschreiten.

    Wieviele Radio- oder Fernseh-Empfangsgeräte in der bis jetzt von Dir / euch bezahlten GEZ-Gebühr "enthalten" sind als "Freimenge", kannst Du leicht feststellen, indem Du die Erläuterungen der GEZ-Bestimmungen liest (die zwar auf den ersten Blick kompliziert aussehen, es aber nicht sind, wenn man sich 5 Minuten Zeit nimmt - keine "Bange" !).

    Sofern sich seit dem letzten "Liebesbrief" der GEZ nichts für Dich verändert hat, das inzwischen nun doch die Zahlung einer Gebühr oder einer höheren Gebühr erfordern würde, kannst Du easy und ohne Bedenken den GEZ-Schrieb Deinem hungrigen Papierkorb zum Fraß vorwerfen. Ohne das auch nur irgendwie "erklären" zu müssen - weder vor Gott noch vor den Menschen oder gar vor der GEZ. - Habe ich auch getan.

    Nur, falls (aus welchem Grund auch immer) Du das "Drückeberger-Ermahnungs-Geschreibsel" der GEZ nun beantworten solltest, mußt Du rein juristisch ;-) dies auch wahrheitsgemäß tun, andern-, widrigen- und schlimmstenfalls Du Dich strafbar *schauderzitter* machen würdest........

    Und, wie hier sehr richtig wiederholt gesagt, die "Drücker-Tussis und -Kerls" der GEZ haben keinerlei (!) Recht, sich gegen Deinen / euren Willen auch nur 1 mm Zugang zu Deiner bzw. eurer Wohnung zu verschaffen. - Egal, womit sie auch "drohen" oder Dich / euch einzuschüchtern versuchen.

    Sie sind ja wohlgemerkt keinesfalls "Gerichtsvollzieher" oder gar "Polizisten" und mit absolut gar keinen Rechten ausgestattet, die über "jene" eines tätowierten, asozialen, alkoholisierten Zeitschriften-Kolonnen-Drückers "hinausgehen" würden.

    Sind diese penetranten Herr(oder Damen-)schaften aber erstmal in Deiner / eurer Wohnung, dürfen sie sich auch ausgiebig umschauen (bedenket dies, meine Söhne und Töchter - ohne allerdings etwas zu berühren, anzufassen oder gar zu durchwühlen), ob und wo sich nicht doch - und sei es mit dem Staub der Jahrzehnte überzogen, gar nicht an die Steckdose angeschlossen oder gar als Fußstütze oder Hamsterkäfig unter den Tisch geschoben - "technisch empfangsbereite" Empfänger zu ihrem Triumph und Vergnügen in eurer Wohnung "illegal aufhalten".

    Kleiner Nachsatz: Vor einigen Monaten klingelte eine sich äußerst wichtigtuerisch gebärende GEZ-"Wegelagerin" an meiner Wohnungstür; ich öffnete nichtsahnend, und sie "überfiel" mich mit der Behauptung (wobei sie sich fast den Hals verrenkte, um möglichst viel an mir vorbei vom "Innenleben" meines kleinen Appartements zu erhaschen), daß ich ja "einen Fernseher" besäße !

    Als ich (wahrheitsgemäß) antwortete, daß ich keineswegs ein Fernseh- oder auch nur Radiogerät habe (ich verzichte liebend und gern seit Jahrzehnten auf die wohlfeile, staatserhaltende Propaganda-Berieselung durch "unsere" Einlullungs-Medien und grusele mich höchstens mal, wenn ich bei Freunden oder in einer Kneipe bei einem Weißbier die aktuellen Zumutungen des Fernsehprogramms "genießen" kann, und halte mich ansonsten an meinen MP3-Player), wurde sie frech und meinte, dies sei aber nicht möglich, da ja "bekanntermaßen alle Klein-Wohnungen hier im Hause" von den jeweiligen Vermietern / Eigentümern möbliert vermietet wären und würden und "somit auch, wie ich weiß, Fernseher und Radios zur Standardausstattung gehören" !!!

    Ich beschied ihr perplex und unangenehm berührt, daß zwar auch mein Klein-Appartement an mich möbliert vermietet worden sei (um die gesetzlichen Kündigungsfristen zu umgehen - ich habe somit nur lausige 4 Wochen Kündigungsfrist seitens des Vermieters !), mit Einbauschränken, Mikrowelle, Herd, Kühlschrank, Fußbodenheizung (!) und begehbarem Kleiderschrank, aber eben ohne jedes "Empfangsgerät" !

    Als ich keinerlei Anstalten machte, sie in mein "Reich" vordringen zu lassen, drohte sie mir knurrig und unzufrieden, sie würde dann nun eben den "fälligen Gebührenbescheid" in meinen Briefkasten einwerfen (und linste mich "falsch" unter ihrer dickglasigen Brille herauf ein letztes Mal zögernd an).

    Ich brauche wohl nicht zu erläutern, daß sie dies NICHT tat.........weil dafür ja auch jede Rechtsgrundlage fehlte !!

    Tja, Pech gehabt, sie konnte es offensichtlich selber nicht glauben, daß mich ihr obrigkeitsmotziges, selbstgerechtes "Wirken" nur langweilte und keineswegs einschüchterte.

    ........Na wofür habe ich hier wohl den alleinigen (!) Daumen herunter gekriegt.....?? - Doch wohl allein dafür, daß ich ehrlich war und Klartext geredet habe. - Berufsdenunzianten, die noch die vorüberstiefelnden, klebrigen Hufe der Macht umschleimen und anhimmeln, und sich an "korrekten Berechnungen der GEZ" aufgeilen, waren hier natürlich weniger gefragt..............

    Quelle(n): Reichliche Erfahrug mit dem Zynismus der Macht.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein! Auch wenn die aufkreuzen mußt du sie nicht rein lassen geschweige denn irgend welche blöden Fragen beantworten.Auch wenn sie immer auftreten als hätten sie "Die Macht" die haben keinerlei Befugnisse da sie einfach nix anderes als ein Inkassobüro für die öffentlich lächerlichen sind.(was auch erklärt warum deren "Programm" so super ist wozu anstrengen wir kriegen unser Geld ja sowieso) @TeufelX Ach selbst GEZ Mann, oder was heist hier die paar Euro? Vielleicht wollen die Leute da draussen ja gerne selbst entscheiden wofür sie ihre hartverdienten"paar Euro"ausgeben oder für welchen Sender!Aber haben die eine Wahl?.Es ist ja wohl ein gewaltiger Unterschied ob ich für etwas zahle weil ich es will= Pay TV, oder weil ich muß =Zwangs PayTV!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Post von der GEZ gibt es bei mir nicht.... aus Prinzip

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nö die kommen schon selbst vorbei xD

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schmeiß die Briefe einfach weg.

    und wenn´s mal "hart auf hart" kommen sollte:

    Zahlung von GEZ-Gebühren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Beigesteuert von Rechtsanwalt Frank Weiß

    Mittwoch, 11. Februar 2009

    Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft halten gemeinsam genutzte Rundfunkempfangsgeräte in der

    gemeinsam genutzten Wohnung in der Regel gemeinsam zum Empfang bereit im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Dies stellt das Verwaltungsgericht Hamburg fest. Befindet sich in einem auf

    einen Partner einer solchen Lebensgemeinschaft zugelassenen, privat genutzten PKW ein Radio, so müssen für dieses

    Zweitgerät keine zusätzlichen Gebühren entrichtet werden, auch wenn die in der gemeinsamen Wohnung vorhandenen und

    gemeinsam genutzten Rundfunkempfangsgeräte von dem anderen Partner der Lebensgemeinschaft angemeldet worden

    sind. Der klagende Lebenspartner wendet sich gegen seine Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkgebühren für ein

    Radio, in einem auf ihn zugelassenen, privat genutzten PKW. Er lebt seit 1972 mit einer Frau in einer eheähnlichen

    Lebensgemeinschaft. Seine Lebenspartnerin ist seit 1973 als Rundfunkteilnehmerin mit einem Radio- und Fernsehgerät

    angemeldet. Auf ihren Partner ist der PKW zugelassen, welcher von ihm und seiner Lebenspartnerin gemeinschaftlich

    genutzt wird. Die GEZ verlangte vom klagenden PKW-Halter die Zahlung von Rundfunkgebühren für das PKW-Radio. Das

    Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass der Lebenspartner keine Rundfunkgebühren für das PKW-Radio zu

    bezahlen hat. Dies begründete das Gericht damit, dass es sich bei dem PKW-Radio um ein Zweitgerät handele. Denn der

    klagende Mann halte neben diesem PKW-Radio gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin weitere Empfangsgeräte in der von

    ihm und seiner Lebensgefährtin gemeinsam genutzten Wohnung zum Empfang bereit. Zwar gelte die Regelung über die

    Gebührenbefreiung für Zweitgeräte dem Wortlaut nach lediglich für Ehegatten. Das Hamburger Verwaltungsgericht bejahte

    jedoch eine entsprechende Anwendung auf die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Weiterhin solle die

    Ausnahmeregelung unabhängig davon greifen, ob die gemeinsam bereit gehaltenen Geräte in der gemeinsam genutzten

    Wohnung von dem klagenden Mann oder dessen Lebensgefährtin angemeldet seien.

    http://www.ratgeberrecht.eu/index2.php?option=com_...

    Wer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft wohnt muss nur einmal Gebühren bezahlen für die Geräte in der gemeinschaftlichen Wohnung, aber: Im Auto muss der Lebenspartner sein Autoradio extra anmelden und zahlen!

    http://www.internetfallen.de/Betrug_Abzocke/GEZ-Ge...

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Wie hier einr schon richtig schrieb ging bei diesem Urteil nur um GEZ-Gebühren für Firmen-pc. GEMA ist eine ganz andere Sache.Diese Gesellschaft kommt zwar gern und oft um Gebühren für Musik zu erheben,aber rein rechtlich darf die GEMA nurGebührenn für Musikwerke und Künstler erheben deren Rechte die GEMA vertritt oder inne hat. Bei beliebigen Musikstücken geht die GEMA grundsätzlich solange von einer GEMA-Registrierung (die zu Gebühren führt) aus, bis der Urheber dem Verbraucher die Nichtmitgliedschaft bestätigt; die GEMA praktiziert damit eine Umkehr der Beweislast Lt.Urteil des OLG Hamburg (Urteil vom 05.11.2008 – Az. 5 U a hundred and fifteen/07) ist selbst der Umstand nur GEMA-freie Musik zu verwenden nicht ausreichend die Anerkennung der GEMA-Vermutung in Fällen der musikalischen Untermalung generell zu versagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die GEZ und Ihre Drueckerkolonnen sind keine staatliche / oeffentliche Behoerde.

    Rein rechtlich mit Zeitungsabo.-Drueckern zu vergleichen.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, warum denn hast du die GEZ angeschrieben und die Antwort gefällt dir nicht, dann ja, aber sonst du hast nicht um Post gebeten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Insofern ich weiss ist die Auskunft freiwillig.

  • Hans
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es geht um eine Einzugsermächtigung,bis jetzt haben sie so abgezogen.Es gibt jetzt aber eine neue Gesetzgebung,danach dürfen sie es jetzt nur mit Unterschrift einziehen.Eventuell schreiben sie dich noch mal an.

    r

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.