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wo kann ich als eigentümer meine nebenkostenabrechnung prüfen lassen?

Update:

hier noch mehr infos: ich bin eigentümer einer wohnung in einem 4parteien haus. letztes jahr habe ich eine rückzahlung von 550 euro erhalten, dieses jahr soll ich 400 euro nachzahlen. wo kann ich nun die nebenkostenabrechnung der hausverwaltung auf richtigkeit prüfen lassen?

5 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du das nicht selbst kannst, wird es nicht einfach und nicht billig.

    Aufgrund der Energieverteuerung innerhalb der letzten Heizperiode wird wohl in diesem Jahr (fast) jeder Mieter oder Wohneigentumbesitzer davon betroffen sein.

    Du hast Anrecht auf Belegeinsichtnahme. Gegen Gebühr muss dir die Eigentümergemeinschaft (der du ja wohl selbst mitangehörst), bzw. die beauftragte Hausverwaltung, Kopien aller abrechnungsrelevanten Unterlagen aushändigen.

    Wenn du einen Steuerberater oder Rechtsanwalt oder Sachverständigen mit der Überprüfung beauftragst, musst du zunächst in Vorleistung gehen. Stellt scih heraus, dass die Abrechnung korrekt war, kostet dich der Spaß locker 1.000 Euro!

    Tipp: Erst mal Einsichtnahme in die Belege verlangen und sich alles erklären lassen. wenn dann der Verdacht einer Unregelmäßigkeit besteht, kannst du immer noch schwerere Geschütze auffahren.

    Der Tipp eines anderen Antworters mit dem Haus- u. Grundbesitzerverein ist sicher gut gemeint. Leider hat sich aber zu oft herausgestellt, dass die Anwälte dieses Vereins nicht unbedingt Zierden ihrer Zunft sind, dafür aber sehr streitfreudig. Auf deusch: Sie haben wenig auf dem Kasten, treiben ihre Mitglieder aber gerne in sinnlose Prozesse, da sie genau davon (sehr gut) leben.

    Gleiches gilt übrigens für die Gegenseite, den Mieterbund oder die Mietervereine. Alles nur Plattmacher und Absahner.

    Quelle(n): Unternehmensberater für Versicherungs- u. Immobilienangelegenheiten
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Wirtschaftsplan sowie die Jahresabrechnung wurden von der Eigentümergemeinschaft bereits beschlossen ?

    Es handelt sich um die Einzelbetriebskostenabrechnung ?

    Am besten lässt sich von einem kompetenten Hausverwalter die Abrechnung überprüfen; denn diese erstellen i.d.R. die Betriebskostenabrechnungen.

    Nicht jede Hausverwaltung ist gleichsam kompetent, wer kennt sich schon mit dem 2001 eingeführten Recht "Gebot der Wirtschaftlichkeit" aus ?

    Bei diesem Thema schweigen auch gerne die Mietvereine oder der Deutsche Mieterbund. Hier wird es noch viele Rechtsentscheidungen in Zukunft geben.

    Für eine sorgfältige Kontrolle benötigt man die TE, die Beschlusssammlung, den Mietvertrag falls die Wohnung nicht selbst bewohnt wird und die Betriebskostenabrechnung und wenn möglich die vom Jahr davor.

    Für die intensivere Kontrolle benötigt man die Verträge und Rechnungen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Hausverwalter http://www.betriebskosten-abrechnung.com/
  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Haus und Grund wartet man auf neue Mitglieder.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Als Eigentümer gehe zum Haus- und Grundbesitzerverein. Auch kann die Verbraucherberatung oder ein Steuerberater prüfen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn ich dich richtig verstehe, besitzt du wohneigentum und erstellst nkabrg, richtig?

    da hilft nur ne beratung beim fachanwalt für mietrecht..

    oder du wirst mitglied in der örtlichen schutzgemeinschaft für grund- und wohneigentum.. die sind das pendant zum mieterschutz.

    näheres guckst du hier:

    http://www.haus-und-grund.net/index.html

    [hab ich geholfen? 10 pkt nehm ich gern ;)]

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