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Darf ein Unternehmen eine andere Firma am Telefon "kalt" akquirieren?

Ich habe mitbekommen, daß es (glücklicherweise) verboten ist, mit unterdrückter Rufnummer irgendwelche Werbeanrufe an Privatleute zu führen. Aber wie sieht es im Geschäftsleben aus? Ist es verboten, als Firma eine andere Firman anzurufen und zu versuchen, einen Geschäftskontakt aufzubauen? (Natürlich mit angezeigter Rufnummer).

5 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, das ist (noch) nicht verboten.

    Im B2B-Bereich ist es durchaus üblich, Werbeanrufe zum Zweck einer Geschäftsanbahnung zu tätigen.

    Es muss sich ja nicht immer um Lotto, Seitensprung, Kosmetik oder Urlaub handeln. Mit solchen Produkten wird der Anrufer nicht viel reißen, da hat ein Privathaushalt mehr Zeit und Interesse als eine Firma.

    Auch für den Anrufer ist Zeit Geld. Von daher wird er aller Wahrscheinlichkeit nur bei einer Firma anrufen, wenn er sich reelle Chance verspricht. Gute Chancen hat ein Werbeanruf dann, wenn er branchenbezogen ist und der Firma Nutzen bringen kann. Besseres Material, schnellere Maschinen, günstigere Versicherungen, billigere Kredite, usw.

    Dem Inhaber den tollen neuen Nagellack von Avon anbieten zu wollen, ist Zeitverschwendung. Aber den neuen Drucker von HP, der schneller, leiser, komfortabler und kostengünstiger ist, macht durchaus Sinn.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist nicht verboten und zudem eine bei Firmenkunden durchaus übliche Marketing Strategie. Zudem geht es meistens nicht um Telefonverkauf, sondern um die Akquise von Terminen zu denen dann ein Mitarbeiter vorbeikommt und das Produkt vorstellt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja da ist erlaubt. Anderst wie bei Privatpersonen braucht eine Firma keine Einwilligung zum Anruf. Jedoch kann auch eine Firma deutlich machen das Sie von der Firma XY keine Anruf mehr erhalten möchte... Dann muss auch diese sich daran halten..

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das ist nicht verboten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Kaltaquisition ist verpönt!

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