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Sweet fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ernste Frage! Bitte um ernstgemeinte Antworten! Jugendamt und Kindesentziehung!?

Ich bitte euch um ernstgemeinte Antworten!

Ich bin im vierten Monat schwanger, mein Lebensgefährte und ich sind sehr glücklich. Es ist keine Frage, das er der Vater ist! Er erkennt die Vaterschaft auch an, zudem wollen wir noch in diesem Jahr heiraten!

jedoch hat mein Lebensgefährte eine einschlägige Vergangenheit.

Kurz gesagt: Er saß 15 Jahr unschuldig im Gefängnis! Ihm wurde vorgeworfen, er habe ein Kind vergewaltigt und getötet! Seit Jahren versuchen wir schon, den Fall neu aufzurollen, jedoch ist es eine Geldangelegenheit, da wir beide zur Zeit arbeitslos sind.

Unser Problem ist nun das Jugendamt! Wir haben Angst, das die uns unser Kind wegen der Vergangenheit meines Lebensgefährten wegnehmen!

Hat irgendjemand einen Tip für uns?

wie können wir uns verhalten?

Ich bitte euch um alle Info´s, die ihr uns geben könnt!!!

Und noch einmal: Ich weiß, wie hier über "Kinderschänder" gedacht wird! Mein Lebensgefährt ist "UNSCHULDIG"! Dafür lege ich meine Hand ins Feuer und weiß, das ich sie mir nicht verbrenne!

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!

Update:

@ Kai_omen: Dir sollte man etwas abschneiden! Du kennst die Details nicht und die gehen hier auch niemanden etwas an! Deshalb sollte man vorsichtig sein, mit seinen Äusserungen!

Wir haben handfeste Beweiße, aber wie bereits geschrieben: Das liebe Geld!

Danke Tetrazepam! Denn PKH gibt es wirklich nur im Zivilprozess!!! Wenn man keine Ahnung hat, wie so viele hier, dann sollte man auch nicht auf Fragen antworten!

13 Antworten

Bewertung
  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    mit der ständigen Begleitung des Jugendamtes Eurer jungen Familie müßt Ihr in den nächsten Jahren, bei der hier beschriebenen Biographie, so oder so rechnen. Deshalb wäre es von Vorteil, wenn Ihr die Sache quasi "von vorne" angeht, weil man sich so zumindest nicht ständig "auf der Flucht" fühlt.

    Wendet Euch deshalb von Euch aus aktiv an einen guten Anwalt - gleichzeitig auch an das Jugendamt mit der Bitte um Hilfestellung, z.B. in praktischen Fragen ( wie geht man mit Säuglingen und Kleinkindern um, Kurse für Schwangerschafts-Gymnastik, Geburtshilfe etc.). Dein Mann sollte dabei in diese Aktivitäten unbedingt einbezogen werden!

    Letztlich wird es neben Deinem Vertrauen, welches ich für bewunderungswürdig halte, darauf ankommen dass außer Dir noch andere Menschen (auch Amtspersonen) zu Deinem Mann allmählich Vertrauen aufbauen / Mißtrauen abbauen können. Dies gelingt nur durch offenen und direkten Umgang!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sorry, aber ob du da deine Hand ins Feuer legst oder nicht wird den Behörden völlig egal sein. Rechtskräftig verurteilt ist eben ein Stempel der nicht abgehen wird und bei dieser Tat in dem Zusammenhang garantiert nicht.

    Und mal so nebenbei aber verdammt wichtig .... wenn du meinst das du den Beweis hast, oder das Wissen hast (kommt ja auch nicht einfach so), dann sollten diese Beweise auch gut genug sein um das Urteil überprüfen zu lassen. Wenn das was dich aber überzeugt nicht ausreicht um auch bei Gericht zu bestehen, dann sollte dir das arg deutlich zu denken geben. Eben auch für dein Kind.

    MEGAHALS

    @ Lord und allen die diese Meinung vertreten. Es ist unglaubich zu sagen das ein JA da nicht einschreiten kann. Es sollte wohl bekannt sein das nicht beide Elternteile schuldig sein müssen um ein Kind aus der Familie zu nehmen, dem JA wird es dann wirklich egal sein ob dann dem guten Elternteil das das Kind somit mit entzogen wird. Und das sind auch keine Einzelfälle

    Quelle(n): ist nur meine Meinung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rechtlich ist das, was du denkst vollkommen irrelevant. solange er rechtskräftig verurteilt ist, bleibt er schuldig. Von dieser Prämisse muss das Jugendamt ausgehen und auf dieser Basis prüfen, ob für das Kind eine Gefahr ausgeht. In Deutschland ist es ehr schwierig, jemandem das Kind weg zu nehmen, insofern wird es keine pauschale Antwort geben, zumal das Rechtssystem ja davon ausgeht, dass er gesühnt hat. Es wird also mit Sicherheit auf eine sehr enge Prüfung des Einzelfalls hinauslaufen, in der Psychologen klären müssen, ob sie eine Rückfallgefahr sehen, da er in den Augen des Gesetzes ja schuldig ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich möchte hier über niemanden urteilen. Nur soviel: wendet euch mit derart ernsten Themen an einen Rechtsanwalt. Ich weiß, dass das hier zwar eine Plattform für allerlei Fragen & Antworten ist, allerdings finde ich dieses Thema hier zu heiß, um auch nur irgendeine gerechte oder konkrete Antwort in Worte zu fassen. Ich persönlich wollte diese Art von Umständen nicht online der ganzen Welt preisgeben, denn schließlich gibt es hier genug Spinner und auch Leute, die euch das Leben somit noch mehr zu Hölle machen könnten. Wie gesagt, wendet euch an einen Rechtsanwalt, der ist neutral und wird sicherlich die beste Antwort finden können. Ob sie allerdings zu euren Gunsten ausfällt, das steht in den Sternen. Viel Glück!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Blödsinn: Man kann Euch schon deshalb das Kind nicht wegnehmen weil es ja auch DEIN Kind ist und man Dich nicht für etwas bestrafen kannst was ein Anderer getan hat oder auch nicht.

    Dennoch:

    Welchen Beweis hast Du eigentlich für seine Unschuld? Nur sein Wort? Das wäre wenig originell, denn jeder der einsitzt beschwört seine Unschuld.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast sehr viel Vertrauen zu deinem Partner.

    Ich würde sagen das man nicht einfach so 15 Jahre im Gefängnis ist.

    Wenn er wirklich unschuldig ist und ihr es beweisen könnt,würde ich es an eurer Stelle auch ohne Geld versuchen.Ich denke das es für solche Fälle Prozesskostenbeihilfe gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wie bereits gesagt---PKH beantragen-das übernimmt normalerweise jeder GUTE anwalt für euch...

    wenn er denn unschuldig ist dann habt ihr nix zu verlieren...

    manchmal aber glaubt man das falsche-auch bei jmd den man kennt...

    und wenn man sieht wie das gesetz mit *kinderschändern* umgeht dann solltest du dir absolut keine gedanken machen...

    sollte er doch schuldig sein udn es aber NICHT zugeben um dich NICHT zu verlieren dann gehören ihm die eier geschält udn der schwanz scheibchenweise abgeschnitten...

    bei seiner unschuld wünsch ich euch viel glück...

  • vor 4 Jahren

    In meiner langen Ehe von 50 Jahren kam ich nicht mal auf den Gedanken einen pc zu kaufen und im information superhighway nach Kontakten zu suchen, Dies trotzdem meine verstorbene Frau sechs Jahre älter struggle, Pflegte sie als sie einen Pflege Fall wurde und erst 2 Jahre nach ihren Tod schaffte ich mir einen pc an. Wenn dein Freund so turn into macht um Kontakte zu knöpfen frage ihm einfach ob er es dann auch seriös mit den meint oder es auch nur aus einer Laune heraus kommt. Nun schreibe ich mit zwei Damen Mail und alle beide sind ein paar Jahre jünger wie ich, Eine ist verheiratet und die andere eine Witwe und unsere Mail befassen sich nur mit den täglichen Dingen des Lebens oder den Urlaub und die Familie. Bei einer korrigiere ich ihre Niederländischen Aufgaben welch sie von den Lehrer der Gruppe mit bekommt, denn diese sixty 4 jährige Dame belegt einen Niederländisch Kurs weil nur der Dollart sie von meiner Heimat trennt. Bei keinen der beiden struggle ich jemals auf Besuch und so soll es auch bleiben. Die Korrespondenz vertreibt mir meine Einsamkeit und hält mich gleichzeitig geistig in good shape. Kann ja nirgends hin mit einen Blasen Krebs und der Bestrahlung und so ist dies dann eben meine Therapie gegen die Langeweile

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Wenn Sie versuchen, einen speziellen Kerl gewinnen sind sollten Sie diese grundlegenden Tipps http://freund.vorschlag.net/ folgen

    Vielleicht möchten Sie versuchen, weil es eine Methode, die hat sehr gute Kritiken von Leuten, die Erfolg gehabt haben ist!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    mausi......deine Sichtweise und der Ratschlag sind Infantil und Falsch.

    Fakt ist, das die Justiz ungern zugeben wird, das sie jemand Unschuldig weg gesperrt hat, oder gar Verfahrensfehler stattgefunden haben. Ergo ist es ein sehr großes problem, ohne den entsprechenden monetären Hintergrund, eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu erreichen.

    Was die Prozesskostenbeihilfe angeht, so gibt es diese "nur"in einem Zivil verfahren nicht für ein Strafverfahren.

    Das bedeutet für dich, bevor ich Müll raus haue, mach ich mich kundig oder Schweige.

    "TM"

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