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misspomfrey fragte in TierePferde · vor 1 Jahrzehnt

Doppelte Einstellgebuehren?

Hallo, ich werde mit meinem Pferd den Stall wechseln, nun kann der Wechsel schneller stattfinden als ich gedacht hatte. Ich habe in meinem jetzigen Stall keinen Vertrag! Falls ich schon zum 1, September umziehen wuerde, muss ich dann fuer dan alten Stall die volle Boxenmiete bezahlen, auch wenn mein Pferd dort ja nicht mehr gefuettert und gemistet werden muss?

Hat jemand eine fundierte Antwort fuer mich?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch mündliche Verträge sind Verträge. Einstellverträge unterliegen nicht der Schriftform. Du hast eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen.

    Ob du in der Zeit die volle Box zahlen mußt oder nicht, hängt von eurer Abmachung und dem, was dort üblich ist, ab. In meinem letzten Stall ist nur die Rausstellgebühr von 25 € entfallen. Die Leerboxenmiete war die gleiche wie wenn man da war. Fast 400 €.

    Im jetzgen Stall sind es 100 €

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du keinen Vertrag hast, solltest du schnellstens eine einvernehmliche Regelung verhandeln.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur weil kein schriftlicher Vertrag vorliegt, heißt das nicht dass du einfach den Stall verlassen kannst ohne irgendwas zu regeln.

    Gesetzlich ist über die Miete von Pferdeboxen leider nichts geregelt bzw. nicht ausdrücklich, da es sich bei der Anmietung einer Pferdebox um einen Mischvertrag handelt, der mehrere Elemente enthält: zur Verfügung stellen einer Box (mietrechtlich), Stellung von Futter, Heu, Stroh durch den Stallinhaber (kaufrechtlich), Dienstleistungen wie Füttern, Misten, Koppelgang (dienstrechtlich).

    Besteht kein Vertrag bzw. wurde bei Anmietung der Box nicht zumindest mündlich eine Vereinbarung getroffen gilt die Faustregel von einer dreimonatigen Kündigungsfrist, die nur dann umgangen werden kann falls eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird wg. eines dringenden Grundes.

    Diese Frist ist umstritten, da sie für ein Einstallerverhältnis doch zu lang erscheint. Viele Reiter in der Reiterszene gehen von einer einmonatigen Kündigungsfrist aus.

    Was du mündlich mit dem Stallbesitzer vereinbart hast würde ich jetzt mal als gültig ansehen. Falls nichts vereinbart wurde solltest du dich mit diesem schnellstmöglich in Verbindung setzen und versuchen mit ihm eine Lösung zu finden die für euch beide akzeptabel ist.

    Denn du musst sehen, dass dem Stallbesitzer durch deinen kurzfristigen Auszug aus seinem Stall eine Boxenmiete fehlen würde - innerhalb einer Woche einen neuen Einstaller zu finden ist ziemlich schwierig. Es könnte also durchaus sein dass der Stallbesitzer darauf besteht dass du zumindest noch einen Monat bleibst bis er einen Nachfolger gefunden hat.

    Wenn du zu dem Stallbesitzer ein ansonsten gutes Verhältnis hast und ihr nie Probleme miteinander hattet, dann dürftet ihr euch schnell einig werden.

    Und im nächsten Stall würde ich auf einen schriftlichen Vertrag bestehen - nicht nur wg. der Kündigungsfrist, sondern auch wg. der Haftung.

    Auch ein schriftlicher Vertrag muss zwar nicht immer gelten (vor allem in diesem Gebiet welches rechtlich gesehen noch nicht so gut abgedeckt ist), doch zumindest hast du schwarz auf weiß was vereinbart war und kannst dich darauf berufen falls es Probleme gibt und auch immer mal wieder nachschaun wie das jetzt genau war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nur weil du keinen schriftlichen vertrag hast, heißt es nicht, dass du gar keinen hast.

    du willst fundierte antworten, aber gibst nicht genug informationen.

    volljährig? was war mündlich vereinbart?

    für fütterung und ausmistung wirst du nichts bezahlen müssen, wenn die leistung garnicht stattfindet.

    in jedem falle müsstest du die alte box ja kündigen, dafür gibt es fristen die du einhalten musst. daran hängt die boxenmiete.

    falls wirklich gaaaar nichts vereinbart ist, dann solltest das besser jetzt als später ändern.

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