Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
darf ein deutscher sein wohnung verkaufen nur für rein100 %deutsche !?
der auslander hat angebuten 179 000 eur kasch ! ,die deutscher 161 0000 eur.
bekommen der deutscher !
19 Antworten
- Die Süsse ❤Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Wohnungseigentümer, egal ob Deutscher, Israelie, Araber, Chinese usw., kann seine Wohnung an Jeden verkaufen, egal ob Deutscher, Israelie, Araber, Chinese usw..
Und, er darf es sogar.
Zum Nachtrag:
Wenn der Eine 179.000 € zahlen will und der Andere 1.610.000 € wüÃte ich auch für wen ich mich entscheide. Egal ob Eskimo oder Mexikaner.
- vor 1 Jahrzehnt
Meine Gegenfrage: Darf ein Deutscher bei Clever eine Frage in solch schlechtem Deutsch formulieren ?
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Etwas verkaufen bedeutet einen Vertrag abschlieÃen. Und der Vertragspartner darf ausgesucht werden, solange es kein öffentlicher Laden ist oder eine Ausschreibung erfolgen muss. Das gilt für alle Nationalitäten.
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Man darf sein privates Eigentum an jeden X-Beliebigen verkaufen, dessen Nase einem grad passt - und man muss seine Motive (so man welche hat) nicht offenlegen. Ob jemand anders mehr bietet, ist dabei übrigens unerheblich.
- singing204Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Als ich Mieter gesucht habe für eine Wohnung im Haus meiner Oma war mir auch wichtig das sie deutsch(sprachig) sind.
Aus Gründen der einfacheren Verständigung, meine GroÃeltern haben Probleme mit gebrochenem Deutsch, und um Missverständnissen vorzubeugen, war mir das so einfach sicherer, weil die Herrschaften da ja noch mit drin wohnen.
Bin damals sogar im Bekanntenkreis auf groÃes Unverständnis und Vorwürfe gestossen.
Und was sind deine Gründe nur an Deutsche zu verkaufen, ich meine wenn du verkaufst kanns dir doch danach egal sein wer drin wohnt, hast ja nichts mehr mit zu tun....
Nachtrag: da du von "100%" schreibst, hatte ich dich eigentlich für einen Rassisten gehalten, aber dein deutsch ist eigentlich zu schlecht dafür.....
Also erklär mal deine Gründe.
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja
@ Bambi
Wenn du schon das AGG anführst solltest du es vielleicht vorher lesen.
§ 19 Abs.3
"Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig."
Quelle(n): AGG - LuinilLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Verkäufer darf seine Wohnung an den verkaufen, an den er will. Nach welchen Kriterien er das auswählt, bleibt ihm überlassen. Ob er jetzt nach Kaufkraft, Nationalität, Aussehen oder Sonstigem geht, ist im Prinzip völlig schnuppe, nur wäre es rassistisch von ihm, seine Gründe offenzulegen.
- waschiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Darf er, aber ich bin mal gespannt, wie er den Beweis führen will, sein Mieter sei nicht 100% deutsch. Meistens hat der Vermieter einen slawischen Nachnamen wie Koslowski....
Zum Nachtrag: Sieht man mal, wie ein Deutscher nicht wirtschaftlich denken kann.
- DabbeljuLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, das ist nicht erlaubt.
Grundsätzlich gilt in Deutschland Privatautonomie, das heiÃt, dass jeder selbst entscheidet, mit wem er einen Vertrag schlieÃt und mit wem nicht.
Allerdings gibt es seit 2006 das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das besagt u.a., dass im Zivilrechtsverkehr niemand aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft benachteiligt werden darf. Würde also jemand tatsächlich aus rassistischen Gründen nicht an einen Ausländer verkaufen wollen, ist das durch das AGG nicht mehr gestattet.
Das aber tatsächlich jemanden nachzuweisen, ist hingegen in der Praxis nicht so leicht.
@ ascalon: Ich würde dich bitten, dass du den Absatz 3 richtig liest. Da geht es um VerMIETUNG, hier geht es um VerKAUF!
Quelle(n): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz §§ 19-21