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Hexe fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Die Vormundschaft ist beendet und heute werde ich Betreuer....aber?

in einem Schreiben vom Gericht steht, das ich Ersatzansprüche geltend machen kann. Ich war 10 Jahre Vormund des Kindes.

Ich habe keine Ahnung was ich da reinschreiben soll, oder wieviel?

Kann mir jemand einen Rat geben ?

Vielen Dank

die Hexe

Update:

Hi, danke für deine Antwort, es richtet sich nicht gegen das Kind, aber werde den Sachbearbeiter fragen....

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das schein ja eine tolle Situation zu sein in der Du Dich befindest:(

    Aber vielleicht hilft dir das hier ein bischen weiter:

    Ein ehrenamtlicher Vormund erhält seine Aufwendungen ersetzt (§ 1835 BGB), zur Vereinfachung kann er jährlich eine Aufwandspauschale von 323,-- Euro beantragen (§ 1835a BGB). Beruflich tätige Vormünder (meist Sozialarbeiter) erhalten zusätzlich eine Vergütung, die stündlich zwischen 19,50 und 33,50 Euro liegt (§§ 1 - § 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) und die bei Mittellosigkeit des Mündels gemäß § 1836d BGB aus der Justizkasse bezahlt wird.

    Solltest Du noch mehr brauchen, schau mal zur Quelle :)

    Viel Glück

    Quelle(n): wikipedia : Vormundschaft
  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    ich würde beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen, was man dort hinschreiben soll/kann.

    Sollten sich deine Ansprüche gegen das Kind richten und ihr hattet ein gutes Verhältnis, würde ich vielleicht darauf verzichten.

    Gruß

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