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Supergirl fragte in Haus & GartenGarten · vor 1 Jahrzehnt

Wohngemeinschaft 8 Parteien - Wassernutzung im Garten?

Wohne in einem 8 Parteien Mietshaus alles Mieter. Es gibt hier wohl 2 Parteien die denken sie hätten mehr rechte als alle anderen.

Jedenfalls wohnen diese 2 Parteien unten und nutzen den 500 qm Garten alleine weil sich niemand von uns anderen runter traut.

Letzte Woche kommt eine Mieterin zu mir ganz geschockt mit Ihrer NK Abrechnung (ich hab noch keine weil ich erst seit 2 Mon hier wohne)

4 Pers 1200€ Nachzahlung WAHNSINN !!! Jetzt habe ich entdeckt das die beiden unten (haben sich für sich einen eigenen Garten angelegt) ihre Pflanzen auf dem Balkon ihren Garten und ihre Terassen mit dem Gemeinschaftsanschluss gießen bzw sauber machen)

Das geht doch nicht ? Ich meine ich leg den Schlauch ja auch net nach oben und gieß meine Blumen und mach den Kindern das Plantschbecken auf dem Balkon voll.

Was meint Ihr oder weiß jemand von euch ob das rechtens ist ?

Update:

Wir bezahlen einen Hausmeister - und wenn man unten im Garten auftaucht wird demonstrativ reingegangen und die Vorhänge zugezogen. (That means YOU are not Welcome)

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ihr anderen den Garten nicht nutzt, seid ihr selber Schuld. Wir wohnen in einem 6-Parteien Haus, auch mit Garten und alle haben das Recht, den Garten zu nutzen, was aber ausser uns 2 Parteien unten keiner tut. Da wir 2 hier unten aber auch den Garten pflegen, Rasen mähen, Sträucher stutzen, wässern usw., nehmen wir uns auch das Recht, mal ein Platschbecken voll mit Wasser für die Kinder machen. Vielleicht ist das nicht rechtens, aber, wenn die anderen sich nicht drum kümmern und wir unten alles machen, wer will uns das schon streitig machen? Wohl keiner. Ansonsten denke ich mal, können die uns auch ansprechen, man ist ja kein Unmensch. Nur redenden Menschen kann geholfen werden.

    Sprich die doch mal drauf an. Wenn es Euch anderen 6 Parteien so stört. Man kann doch über alles reden, oder nicht.

    Meine Meinung.

    LG, schwimmbux

    Nachtrag: habt ihr Fussbodenheizung und Warmwasser über Heizung?? Das ist nämlich letzten Winter teuer gewesen...wir hatten dadurch auch alle Nachzahlung, nicht wegen dem Garten....kannn man ja nachrechnen laut der Abrechnung. Ach ja, nochwas, ich würde mich freuen, wenn mal einer der Nachbarn sich hier runter setzen würde und uns bei der Gartenarbeit helfen würde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In einem 500m² großen Garten sollte doch wohl Platz für Regenwassertonnen sein, den ganzen Garten mit Leitungswasser zu gießen ist schon ne seltsame Idee. Bei der Anschaffung der Regentonnen könnte man dann immer noch drüber reden, ob die jetzt von den Gartennutzern oder von allen Mietern bezahlt werden, kommt jedenfalls deutlich billiger als so eine hohe Wasserrechnung. Aus dem Bauch heraus würde ich aber mal sagen, dass die Balkon und Gartenpflanzen der Mieter ja auch nicht der Allgemeinheit gehören und deshalb auch nicht aus dem Gemeinschaftsanschluss gegossen werden dürften. Auf jeden Fall mal mit den Nachbarn unten und, wenn das nichts bringt, mit dem Vermieter sprechen. Viel Erfolg....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann mach doch den Vorschlag mit einer Regenwasser Tonne rede mal zuerst mit der unteren Partei warum das so ist

  • Hans
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Zum Glück besitze ich eine eigene Hütte,aber Gartenbewässerung und Gebrauch Wasser gibt es 2 Zähler und da sind die Preise auch sehr Unterschiedlich werden auch separat abgerechnet,erkundigt euch erst mal ob Ihr das Gartenwasser überhaupt Bezahlt,dann schimpfen.Gartenwasser kostet nur 1/10.

    Ich hab das mal nachgerechnet macht auf eine Mietpartei ca 5 € im Jahr,da muss aber schon viel gegossen werden.

    Der Deutschek klagt ja sehr gerne ich aber kann jetzt schon sagen das wird ein Bumerang.

    r

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  • unkee
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Abwarten teetrinken, erstmal die anderen Mieter hören,dann Endscheidung treffen.

    Wenn man so kurz Eingezogen ist, kann man sich schnell Feinde machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Garten nicht ausschließlich 2 Mietern übertragen wurde gilt er als Allgemeingut und Ihr müsst für das Gießen aufkommen. Es gibt sogar Urteile, dass Gärten die zum Haus gehören und nicht zugänglich sind, die Kosten auf die anderen Mietern verteilt werden können, da ja die gute Luft und die Aussicht ein Vorteil für die Mieter sind.

  • nein das geht nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sprech doch erstmal die anderen Mieter drauf an das du das so beobachtet hast und dann geht zum Vermieter und klärt das....Ich würde es nicht zahlen wenn es nur 2 Personen im Haus nutzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das ist nicht rechtens.

    Wenn alle Mieter zahlen müssen, dann haben auch alle ein Einspruchsrecht.

    Und die Gartennutzung ist auch für alle erlaubt.

    Ich würde von dem Mieterschutzverein einen Brief an die Hausverwaltung verfassen, in dem die Missstände in eurem Haus aufgeführt werden und darauf alle anderen Mieter unterschreiben lassen.

    Die Hausverwaltung muss dafür sorgen, dass so etwas nicht wieder passieren kann.

    Und ich würde die Nebenkosten auch nicht bezahlen. Auch das ist eine Sache für den Mieterschutz und Notfalls für das Gericht.

    Die spinnen wohl, die Nachbarn.

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