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Leara fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Anwalt angezahlt und nun als Pflichtverteidiger beigeordnet. Geld zurück?

Wir haben uns damals einen Anwalt aufgesucht und haben Ihm 300 euro angezahlt.

Und nun is er uns als Pflichtverteidiger zugeordnet worden.

Bekommen wir die 300 euro nun zurück

5 Antworten

Bewertung
  • O
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    du kannst ihn ja mal fragen. ist ja schliesslich euer anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, er muss den Vorschuss angeben, wenn er vom Gericht seine Vergütung beantragt. Der wird ihm dann abgezogen. Die Staatskasse freut sich und du hattest leider Pech.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wo ist denn dein Problem? Du hast einen Anwalt doch beauftragt, dann musst du ihn auch bezahlen. Dir wurde doch nur dein bestellter Anwalt zugeordnet. Wolltest du denn einen anderen Anwalt haben, dann musst du dieses auch den Gericht mitteilen. Die 300 Euro wirst du wahrscheinlich nicht zurück bekommen. Die Leistungen hat er wohl schon vor dem Gerichtstermin für euch erbracht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anwälte sind im Kassieren meistens besser und schneller als im Auszahlen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    auch einen Pflichtverteidiger muss man bezahlen !

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