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Anwalt angezahlt und nun als Pflichtverteidiger beigeordnet. Geld zurück?
Wir haben uns damals einen Anwalt aufgesucht und haben Ihm 300 euro angezahlt.
Und nun is er uns als Pflichtverteidiger zugeordnet worden.
Bekommen wir die 300 euro nun zurück
5 Antworten
- drunfonLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, er muss den Vorschuss angeben, wenn er vom Gericht seine Vergütung beantragt. Der wird ihm dann abgezogen. Die Staatskasse freut sich und du hattest leider Pech.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wo ist denn dein Problem? Du hast einen Anwalt doch beauftragt, dann musst du ihn auch bezahlen. Dir wurde doch nur dein bestellter Anwalt zugeordnet. Wolltest du denn einen anderen Anwalt haben, dann musst du dieses auch den Gericht mitteilen. Die 300 Euro wirst du wahrscheinlich nicht zurück bekommen. Die Leistungen hat er wohl schon vor dem Gerichtstermin für euch erbracht.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Anwälte sind im Kassieren meistens besser und schneller als im Auszahlen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
auch einen Pflichtverteidiger muss man bezahlen !