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Anonym
Anonym fragte in Nachrichten & MedienSonstiges - Nachrichten & Medien · vor 1 Jahrzehnt

Wo leben solche Kinderschänder jetzt?

Ich setz euch mal eine Bericht rein von 1994, die bekamen - glaub ich - ca. 8-9 Jahre Haft.

Wo befinden sich solche Kinderschänder jetzt? Leben die wieder ganz normal unter uns? Vergewaltigen wieder Kinder? Oder wird so ein Abschaum überwacht. Leben die wieder in Flachslanden?

Neun Jahre hinter Gitter

Weiterer Kinderschänder von Flachslanden verurteilt

Ansbach. AP

Im Blitzverfahren hat das Landgericht Ansbach gestern die bisher zweithöchste Freiheitsstrafe im Prozeß um Kinderschänder verhängt.

Die Richter verurteilten einen 37jährigen Bauhelfer wegen sexuellen Mißbrauchs und Vergewaltung von Kindern in fünf Fällen zu neun Jahren Haft. Die Strafe ist die zweithöchste, die in der Prozeßserie gegen die insgesamt 21 Angeklagten bislang verhängt wurde.

Der 37jähnge hatte zum Auftakt der Verhandlung überraschend zugegeben, seine Nichten von 1991 an mehrfach mißbraucht zu haben. Nach erzwungenen Sexspielen habe er die heiden damals sieben und elf Jahre alten Mädchen, die sich mit Händen und Füßen gewehrt hätten, Anfang 1992 zum ersten Mal vergewaltigt. Seinen Neffen habe er zum Analverkehr gezwungen.

Bei dem Bauhelfer handelt es sich um den achten Mann aus dem Kreis der Kinderschänder aus der mittelfränkischen Gemeinde, der sich vor Gericht verantworten muß. Ein Gutachter hatte ihm zuvor volle Schuldfähigkeit bescheinigt: Er habe gewußt, was er den Kindern angetan habe. Gegen sechs der 21 Angeklagten wurden bereits Haftstrafen bis zu zehn Jahren verhängt. Der Bauhelfer ist der Onkel der Kinder aus einer achtkopfigen Familie, die als Drehund Angelpunkt der Serie von perversen Mißhandlungen gilt.

Update:

@Kaelon.

Dann les mal den Bericht von deinem 2. Link, dann siehst du dass das keine "normalen" Bürger sind und waren. Außer du siehst es als normal an kleine Kinder zu vergewaltigen. Auch wenn man ein geistiger Tiefflieger ist, hat man noch lange nicht das Recht dies zu tun. Ich empfand das damals als sehr schrecklich und tu es auch heute noch.

8 Antworten

Bewertung
  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei dem von Dir geschilderten "Abschaum" handelte es sich übrigens um vollkommen unschuldige Menschen die in einer Art Hexenjagd vorverurteilt wurden (was den Mißbrauch anbelangte) Sämtliche Angeklagten wurden in zweiter Instanz freigesprochen da nachweißlich niemals ein Mißbrauch stattgefunden hatte und sämtliche Anschuldigungen frei erfunden waren oder Dorfklatsch vom Hörensagen . (so stellte sich bei der Medizinischen Untersuchung heraus das die Beiden Mädchen zb noch jungfrau waren).

    Die Leben nicht mehr in Flachslanden, entschädigt wurden sie auch nicht und die Kinder wurden vom Jugendamt in Pflegefamilien gegeben.

    Von "normalen" Bürgern hat niemand gesprochen nur ist nunmal Fakt das in diesem Fall kein Mißbrauch stattgefunden hat, und das der hysterische Eifer der hier an den Tag gelegt wurde allen echten Mißbrauchsfällen mehr geschadet als genutzt hat .

    P.S.unten ein paar Links zum Flachslanden Prozess der als einer der peinlichsten Fehlschläge der Deutschen Justizgeschichte gilt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bevor du solche Polemik betreibst solltest du dich erstmal informieren.

    Als Wormser Prozesse werden drei von 1993 bis 1997 andauernde Strafprozesse vor dem Landgericht Mainz bezeichnet, in denen 25 Personen aus Flachslanden und Umgebung des massenhaften Kindesmissbrauchs im Rahmen eines Pornorings angeklagt wurden und die mit dem Freispruch aller Beschuldigten endeten.

    Obwohl fast alles auf die Unschuld der Angeklagten deutete, wurden für sie bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert. Alle drei Prozesse endeten 1996 und 1997 mit Freisprüchen in allen 25 Fällen. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz in „Worms III“ begann sein Urteil mit dem Satz „Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben“ und erklärte: „Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.

    Die Prozesse hatten verheerende Wirkung auf Kinder und Angeklagte: Eine Angeklagte, die siebzigjährige Großmutter, starb in Untersuchungshaft, andere verbrachten bis zu 21 Monate in Haft. Mehrere Ehen zerbrachen, die Existenzen mancher Angeklagter und ihrer Familien wurden zum Teil durch die hohen Anwaltskosten völlig zerstört. Die Kinder wuchsen währenddessen größtenteils in Heimen auf und kehrten erst nach und nach zu ihren Eltern zurück. Sechs Kinder – es waren diejenigen, die im Kinderheim „Spatzennest“ in Ramsen untergebracht waren, darunter die aus dem Scheidungskonflikt, der die Verfahren ausgelöst hatte – kehrten überhaupt nicht zurück, da sie völlig von ihren Eltern entfremdet waren. Dem Heimleiter wurde seinerzeit vorgeworfen, die Kinder bewusst gegen die Eltern aufzustacheln. Die meisten dieser Kinder glauben bis zum heutigen Tag, dass ihre Eltern sie sexuell missbraucht haben

    Eine öffentliche Entschuldigung oder weitergehende Konsequenzen gab es nie.

    Quelle(n): Jürgen Peschull: Die verlorene Ehre der Familie Müller, Stern Nr. 33, 7. August 1997, Monika Goetsch: Die stille Wut, Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt 34/1997,
  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ach, und für Mord gibt es eine Rechtfertigung? Ist es denn nicht mehr so, dass man ein freier Mensch ist, nachdem man seine Strafe verbüßt hat, und dementsprechend leben kann, wo man möchte? Und ist es nicht mehr so, dass man grundsätzlich nicht vorsorglich für Taten eingesperrt werden kann, die man noch gar nicht begangen hat? Sollte man Kinderschändern ein grosses KF auf die Stirn tätowieren? Ist es gerechtfertigt, dass ein Landrat die Adresse eines nach Verbüßung seiner Strafe entlassenen Häftlings öffentlich bekannt gibt, woraufhin sich tage- und wochenlang der gutbürgerliche Mob vor dieser Adresse versammelt, um den Mann aus dem Ort zu vertreiben? So lange diese Leute ordnungsgemäss entlassen werden und die psychologischen Gutachten keine Rückfallgefahr attestieren, haben sie ein Recht auf ein ganz normales Leben, ob es den Polemikern in diesem Land nun passt oder nicht. Du solltest Politiker werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nach acht Jahren in Haft glueht die Rosette eines Kinderschaenders - wenn diese vorher wuessten was ihnen Mithaeftlinge antuen, wuerden sie nie wieder Finger an schutzbefohlene anlegen. Denn ((normale Haeftlinge)) in Klammern gesagt, haben einen grossen Hass auf Kinder f.i.c.k.e.r.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Herrlich und in Freuden, bis zum nächsten mal! (Aber nicht wieder erwischen lassen). Sonst wird unsere Justiz mal richtig böse!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @kleinundgroß: Du hast meinen vollen Zuspruch. Solchen Typen verdienen eine Spezialbehandlung.

    Für solches treiben gibt es keinen Rechtfertigungsgrund. Aber auch gar keinen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise bekommen diese Leute einen neuen Namen und so.

    Die Stadt sucht der Staat aus und da wohnen die dann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    was soll diese Fragerei ?

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