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Kann ich als Azubi die Pendlerpauschale beantragen?

Ich wohne in Bayern und fange ab September eine Ausbildung zum Industriekaufmann an. Wenn man brutto mehr als 7600 €/Jahr verdient, dann kann man die Pauschale beantragen, oder? Mit der Bahn sind es ca. 24 km und mit dem Auto ca. 30 km. Bin ich berechtigt, die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, was muss ich tun und wieviel € bekomme ich monatlich zurückerstattet?

Update:

Also ich musste meine Lohnsteuerkarte an meine Ausbildungsstätte senden. Heißt das, dass mir Lohnsteuer/Einkommenssteuer abgezogen wird? Mit anderen Worten: Bin ich deswegen berechtigt, die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen?

4 Antworten

Bewertung
  • Ernst
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bis ca. 10.900 € pro Jahr fällt keine Steuer an.

    Dann gibt es auch nichts zurück.

    Das Finanzamt berücksichtigt auch ohne Antrag automatisch 920 € als Pauschale.

    @Zusatz

    Die brauchen die Lohnsteuerkarte, um die gezahlten Löhne zu dokumentieren.

    Du könntest ja auch den Arbeitgeber wechseln und dann sieht er, was schon auf der Lohnsteuerkarte gebucht wurde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst die nicht "beantragen". (Man kann sich zwar Kilometer auf der Steuerkarte eintragen lassen, aber das lassen wir ersteinmal außen vor).

    Wenn Du Lohnsteuererklärung am Ende des Jahres machst, gibst Du die täglichen Kilometer zur Arbeitsstätte an. Dafür gibt es eine Pauschale. Das Geld bekommst Du nicht ausgezahlt, sondern es reduziert lediglich Dein zu versteuerndes Einkommen.

    Wieviel genau reduziert wird, kommt ganz auf verschiedene Faktoren an:

    - Höhe des zu versteuernedes Einkommen

    -sonstige Werbekosten (wie Arbeitsmittel, Fachbücher etc.)

    -sonstige abzusetzende Kosten (Spenden etc.)

    Wahrscheinlich kannst Du Dein Azubi Gehalt so klein rechnen, dass Du keine Lohnsteuer bezahlst.

    Mein Tipp: Wende Dich an einen Lohnsteuerhilfeverein. Die machen für Dich kostengünstig die Steuererklärung. Ich tippe mal auf ca. 20 € die Du dafür bezahlst. Aber dafür bist Du dann wirklich gut beraten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    die Pendlerpauschale kann man nicht beantragen und man bekommt auch keine monatliche Rückerstattung.

    Die Pendlerpauschale bedeutet nur, dass du bei deiner Steuererklärung die einfache Strecke bis zum Arbeitsplatz (also nicht Hin-und Zurück) absetzen kannst. Pro Kilometer sind das soweit ich weiß 30 cent.

    D.h. du kannst die Pendlerpauschale nur "nutzen", wenn du auch Lohnsteuer bezahlst und eine Steuererklärung machen musst.

    LG

  • Phoebe
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich nicht, denn als Azubi zahlst Du noch keine Steuer ( Mit 630 € monatlich dürftest Du auch nicht über dem Satz liegen dass Du Steuerpflichtig bist. ) bekommst also auch keine Steuer zurück vom Finanzamt.

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