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Trixi fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Urteilsspruch Scheidung!?

Sorry, ich weiß, es klingt ein wenig kindisch. Aber ich habe irgendwie Angst und weiß eigentlich gar nicht so recht warum. Vielleicht könnt ihr mir helfen damit umzugehen, aber bitte nicht lachen:

Morgen soll nach fast 3 Jahren Trennung der Urteilsspruch in der Scheidungsklage meines Lebensgefährten gesprochen werden. Streitpunkt ist der Ehegattenunterhalt. Die Gegenseite fordert um die 700,- EURO, das wäre wohl zumutbar, weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Nur das wäre der finanzielle Untergang für uns. Ich habe noch aus meiner Ehe eine Eigentumswohnung ab zuzahlen, dann reicht es vorn und hinten nicht mehr.

Ich bin jetzt sehr unsicher, möchte eigentlich überhaupt nicht wissen, was morgen der Richter verkündet. Könnte ja auch das Ende meiner Beziehung sein!

Bitte seit so nett und baut mich ein wenig auf, Danke!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn morgen der Scheidungstermin ist werden keine Streitigkeiten mehr behandelt.Es werden lediglich beide Parteien noch mal gefragt seit wann sie getrennt leben und das wars.Dann wird im Namen des Volkes verkündet ,daß die Ehe geschieden ist.Wenn auf Rechtsmittel verzichtet wird ist das Urteil nach 2-3Wochen Rechtskräftig und wird per Post zugestellt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise verkündet der Richter nur die Scheidung der Ehe!

    Ehegattenunterhalt sollte eigentlich schon in der Trennungsphase geklärt sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Sachen mit Unterhalt usw. werden normalerweise schon dann geklärt und abgesegnet wenn die Scheidung eingereicht wird - da wird dann verhandelt zwischen beiden Parteien.

    Bei der Urteilsverkündung der Scheidung wird nur nochmals bestätigt: die Ehe ist geschieden und das Verfahren abgeschlossen.

    Und wenn deine Beziehung dann am Ende ist wg. Geld - sorry, dann stimmt doch da was nicht oder?

    Wenn Unterhaltsforderungen deines Exmannes bestehen ist es Sache deines Anwalts bzw. von dir glaubhaft zu machen dass du diese 700 Euro nicht bezahlen kannst weil du die finanziellen Mittel nicht hast. Du müsstest dann deine Finanzen offenlegen - also dein Einkommen und deine Ausgaben. Das wird dann berechnet und wenn das, was übrig bleibt, unter einer gewissen Grenze liegt musst du entweder gar keinen Unterhalt zahlen oder nur einen Teil des geforderten Betrages (soviel eben zumutbar ist).

    Dein Anwalt berät dich sicher über diese Sachen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich möchte dir jetzt weder den Mut nehmen, noch kann ich dir welchen zu sprechen. Es ist schlichtweg nicht möglich vorrauszusagen was passiert, ohne sämtliche Details zu kennen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Finanzlage evtl. das Ende Deiner Beziehung bedeutet, war sie nichts anderes wert als das Ende.

    Warum soll denn eine Beziehung enden, wenn der geschiedene Mann 700,- Euro Unterhalt zahlen muss?

    Das lässt sich doch alles regeln.

    Wenn nicht, ist´s nicht schade drum.

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