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Grundsteuerberechnung - gibt es einen Unterschied zw. Nutzfläche und Wohnfläche?

Bauliche Veränderungen in einer Wohnung/Haus müssen ja gemeldet werden.

Kann mir jemand sagen, ob das Finanzamt bei der Grundsteuerberechnung von Wohneigentum Nutzfläche und Wohnfläche zu unterschiedlichen Sätzen berechnet?

Ist ein Bad Nutz- oder Wohnfläche?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Grundsteuer wird von der jeweiligen Gemeindesteuerstelle berechnet nach den Vorgaben und evtl. Beschlüssen der Gemeinde.

    Allerdings ist Berechnungsgrundlage des sog. Einheitswert (EW), der durch das Finanzamt festgestellt wird. Der EW wird nach den Mieten vom 01.01.1935 im Osten und nach den am 01.01.1964 geltenden Mietspiegeln im Westen berechnet. Nutzflächen können auch gewerblich genutzte Räume sein, die entsprechend höher eingestuft werden. Alles, was unmittelbar den zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten zugeordnet werden kann, ist Wohnfläche - auch wenn sich z.B. ein Bad oder WC außerhalb der Wohnungseingangstür befindet.

    Normalerweise soll der EW alle 4 Jahre gesetzlich angepasst werden können - wurde bisher aber nicht.

    Wenn das unsere Super-Regierung mitbekommt, dann wird das spätestens zum 01.01.2010 nachgeholt, um mal wieder ne Bank zu retten oder dergleichen.

    Die Festlegung des EW ist u.a. für weitere Steuern maßgeblich, so neben der Grundsteuer auch für die Kapitalertragssteuer u.a.

    Quelle(n): Immobilienverwalterin
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Bad ist Wohnfläche, Nutzfläche ist ein Kelleranteil, ein Bodenanteil oder ein Gartenanteil

    Soviel ich weiß, wird die Grundsteuer nach der Ausstattung der Wohnung nach dem Mietspiegel berechnet. So hat es mir auf jeden Fall eine Dame beim Finanzamt erklärt. D.h. ob die Wohnung Isofenster hat, wie die Lage ist, ob mit oder ohne Balkon, ob mit oder ohne Bad usw.

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