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was tun gegen laute nachbarn?
hallo zusammen, habt ihr vielleicht paar rechtliche vorschläge- kenntnisse?
wir haben oben drüber eine famili mit 2 kindern. der sohn ist 11, die tochter 6.
es vergeht kein tag an dem die da oben nicht bis halb 11 rumhüpfen.
ich meine mit hüpfen nicht ab und an mal ein gehüpfe, sondern ein ständiges rasen durch die ganz wohnung. hinzu kommen 2x in der woche noch 3 kinder und dann denkt man wirklich die decke stürzt ein. die gläser wackeln im schrank etc.
das haus ist schon ein wenig hellhörig ja, aber die anderen nachbarn- mit kinder hört man nicht.
wir selbst haben 2 kinder, also versuche ich schon genug verständnis aufzubringen.
ein gespräch fand statt- wo mein vorschlag war, dass die statt sonntag halb 9 in der küche ball spielen auf dem spielplatz gehen sollen- und nur in den kinderzimmern rumhüpfen sollten.
es ging 2 tage gut- jetzt ist aber aus die maus.
muss man sich das gefallen lassen, dass von früh halb 8 bis abends halb11 ein kinderschar durch die ganze wohnung rennt?
man kann sich nach ganzen tag arbeiten nicht mal 5 minuten auf die couch zum schlummern hinlegen.
ich selbst gehe vollzeit arbeiten und mein mann macht erziehungsurlaub- das baby kann erst um halb 11 schlafen gehen, wenn die zur ruhe kommen. muss man es echt dulden- nur weil es kinder sind?????
die polizei war auch schon einmal draussen um 23.45 uhr.
machen haben die nicht können- obwohl die selbst gesagt haben, dass es echt laut ist, als eine mündliche verwarnung- weil es kinder sind!!!
was solen wir tun?
wir würden natürlich auch wegziehen. das problem ist aber, dass wir erst eingezogen sind und ca. 5000 in die wohnung gesteckt haben.
nur für bodenbelag und farben an den wänden.
gibt es irgendwelche rechtliche punkte, die uns dazu verhelfen, dass die vermieter ( die darüber bescheid wissen und nichts tun können/ wollen) den umzug und die neurenovierung zahlen?
freue mich auf zahlreiche antworten!!!!!
ein lärmprotokoll wurde gemacht.
die anderen nachbarn haben vor lauter schiss unterschrieben. klar da klingelts an der tür? bin ich laut? ne? dann unterschreib mal. gut einige haben die tür auch gar nicht aufgemacht.
ein gespräch mit mieter oben drüber und vermieter hausmeister fand statt.
aber nichts!!!! passiert- ausser, dass die den ganzen tag rumhüpfen wie die säue!
@kurt- die bullen waren da. aber ausser eine mündliche verwarnung können die nicht machen- weil es kinder sind!!!!!!
egal ob schul oder nicht schulzeit.
in der schulzeit war ich 2x oben und habe gemeint, dass sie bitte leise sein sollen, weil meine kinder nicht schlafen können. meine große muss auch in die schule. da wurden die dann schon stutzig die polizisten- aber gemacht haben sie nicht!!!! gar nichts- mit aussage- gegen kinderlärm können wir nichts.
also.
an den user mit der rente. wenn ich die ertragen muss, dann müssen die für mich keine rente mehr zahlen- weil ich dann bis dahin schon an einen herzinfarkt gestorben bin.
@prinz: nationalität der kinder: russisch
13 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo Deexa ,
du kannst relativ wenig tun - nur Deine Einstellung zu
Deiner Nachbarn verändern .
Kinderlärm ist tolerabel , auch wenn noch zwei Spielkameraden dazukommen . Erzieherische Maßnahmen , wie Schreien Deiner Nachbarin ( Ermahnungen ) in der Vorstellung ihres Erziehungsstiles hast Du ebenfalls zu tolerieren .
Ausnahme : Kinderlärm inclusive Springen " über Tisch und Wände "
in den Ruhezeiten ( s. Mietvertrag ) kannst Du Dir verbieten .
Nächtliches Lärmen , wurde von Gerichten als tolerabel beurteilt .
Eine Mietkürzung , als brieflich angekündigt , beim Vermieter, hat den
Vorteil , das er sich nicht so leicht aus der Äffare ziehen wird , weil
es jetzt ums Geld geht .
Dann hat der Vermieter die Qual der Wahl .
Sollte er mit dem Argument des Auszugs in Deine Richtung kommen , dann hättest Du einen Grund bei einem Anwalt für Wohn und Mietrecht
einen Beratungstermin anzuberaumen .
Natürlich wird bis dahin die Lärmkulisse nicht aus dem Weg geräumt sein .
Jedoch hast Du mehr Rechtssicherheit im Hintergrund - und vermeidest
Dir selber eventuelle wirtschaftliche Nachteile , die ursprünglich gar nicht in Deinem Familienbudget vorgesehen waren .
http:// www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Kinderlaerm
lohnt sich informativ abzurufen .
MfG NorbertA
- AppelpieLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hier einige Gerichtsurteile die was zu Kinderlärm in Mietwohnungen sagen:
http://www.radioberlin.de/service/ratgeber/dokumen...
Ich hatte das selbe Problem nur umgekehrt, die neuen Mieter über uns haben so einen Lärm gemacht das meine Kinder nicht schlafen konnten und mehrmaliges ermahnen hat nur ein müdes grinsen dieser Leute hervorgerufen.Das war mir dann zu viel und ich habe mich an den Vermieter gewandt der hat ihnen eine Abmahnung erteilt....aber leider ist die rechtliche Grundlage bei Kinderlärm etwas anders.
Ich würde aber trotzdem mit dem Vermieter sprechen, der Hausmeister wird nie etwas ausrichten können , weil die meistens am wenigstens Interesse daran haben. Der Vermieter aber will ja seine Miete einnehmen und also auch den Mietvertrag erhalten....sprecht mit ihm.
Jugendamt einschalten finde ich Quatsch,denn was sollen die denn tun...es gibt viel wichtigere Dinge um die sie sich kümmern müssen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
1. "Vor Allem muß man über mehrere Wochen ein sog. Lärmprotokoll anlegen. Wann Lärm, wie lange, welcher Art, von Zeugen unterschreiben lassen, etc. Ziemlich nervig, aber man muß die Störungen dann auch beweisen können, nicht nur behaupten. Für die Beseitigung ist der Vermieter zuständig. D.h., Voraussetzung ist Info an Vermieter mit Fristsetzung zur Beseitigung, Ankündigung Mietminderung, etc. Wie der Vermieter gegenüber dem Störer reagiert, ist "sein Bier"."
2. Schau dir mal diese Tabelle im Link an.
"Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können.
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar."
Die Urteile sind sehr, sehr interessant ...
Quelle(n): 1. http://www.finanzfrage.net/frage/laerm-aus-nachbar... 2. http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_kinde... - TraumprinzLv 4vor 1 Jahrzehnt
Bei Kindern hast Du fast gar keine Chance. Die dürfen lärmen, und das zu recht, es sind Kinder. Wenn Du aber die Familie Flodder über Dir wohnen hast, dann tut es mir leid für Dich. Na klar kannst Du dem Jugendamt was stecken, aber es wird sich nichts ändern. Vergiss die 5000 Öcken für Bodenbelag und Tapete und suche Dir was ruhiges. Siehe es als Abschreibung, jeder ruhige Tag ist ein Gewinn. Leider sagst Du nichts über die Nationalität dieser nachtaktiven Kinder. Normale Kinder schlafen nachts, nur Ausländer machen hier, was sie wollen. Die kümmern sich garnicht um ihre Sozialhilfegaranten.
Quelle(n): 100% aller Kinder, die mir vors Auto gelaufen sind waren Ausländerkinder, ist so.. ist auch nie was passiert, nur das ist die Wahrheit. Die kümmern sich nicht um ihre Kids. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hier ist eindeutig der Vermieter in der Pflicht -
"Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern“, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster.- Aktenzeichen: OVG Münster, 11 A 1288/85
Ausnahme:
Etwas anderes kann gelten, wenn der Lärm auf die Dauer für die anderen Mieter unerträglich und nicht mehr zumutbar ist.
Was üblich und zumutbar ist, haben unterschiedliche Gerichte in vielen Entscheidungen geklärt.
Es gibt keine gesetzliche Regelung oder eine maximal zulässige Höchstgrenze für Kindergeschrei.
Ob der Lärm tatsächlich nicht mehr zumutbar ist, dürfte im Einzelfall schwer zu beweisen sein. Überschreitet der Lärm tatsächlich die zumutbaren Grenzen, kann der betroffene Mieter vom V E R M I E T E R verlangen, dass der Lärm abgestellt wird.
Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten.
D.h. er muss ggf. dafür sorgen, dass die lärmenden Kinder leiser sind.
Lärm- und Schallschutz in der oberen Wohnung könnte da hilfreich sein -
Wird der Lärm zwar als kindgemäß eingestuft, ist die Wohnung aber so hellhörig, dass der Mieter z.B. nicht schlafen kann, dann kann der Vermieter verpflichtet werden, Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Der ruhegestörte Mieter kann für die Dauer der Lärmbelästigung unter Umständen die Miete mindern.
Quelle(n): IN - DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Spielend Kinder sind tagsüber zu dulden. Tobende Kinder niemals!
Wenn Kinder nach Beginn der Nachtruhe (s. Hausordnung) noch rumtoben ist Verwahrlosung im Spiel .- die muss nicht hingenommen werden. Ab 22 Uhr ist spätestens Rücksicht zu nehmen . Notfalls kann man die Unterstützung der Trachtengruppe in Anspruch nehmen.
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es gibt auf Fragen diese Art leider nur eine Antwort: Wenn du eine Lösung des Problems willst, musst du ausziehen.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich würde nicht umziehen, sondern mal ein Ernstes Wort mit dem Vermieter reden, damit dieser abhilfe schafft, Das die Polizei in der Nacht um 23:45 Uhr nichts gemacht hat halte ich für ein gerücht, die Kinder haben auch Eltern, diese können dann zur Verantwortung heran gezogen werden.
- vor 1 Jahrzehnt
schalt am besten das jugendamt ein anscheinend weis die mutter net wie sie mit der führsorge ihrer kinder umzugehen hat um diese zeit haben kinder im bett zu sein.
- vor 1 Jahrzehnt
an den Mieter wenden.
das Jugendamt einschalten.
einen Zettel im Haus anbringen lassen,dass ab 22 Uhr Lärm verboten ist(besser wäre natürlich,diesen Zettel an die Stirn der Mutter anzuheften,weil die nix checkt)
vielleicht sind die Kids ja nur so laut,weil sich die Mutter nicht um sie kümmert..
also ich selber würde echt mit dem Jugendamt drohen..