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Krankenkasse weigert sich NOTWENDIGE Untersuchung zu bezahlen, was tun?
Ich hatte früher -13 Dioptrien und einen dementsprechend langen Augapfel. Ich hatte bereits 2 Löcher in der Netzhaut, was gelasert wurde. Ich bin immer 1x jährlich zur Augenhintergrunduntersuchung gegangen.
Nun bin ich refraktiv-chirurgisch korrigiert worden (ICL-Implantation). Ich bin jetzt nicht mehr kurzsichtig, aber das Auge ist ja nach wie vor noch so lang, d. h. ich muss den Augenhintergrund weiterhin 1x jährlich untersuchen lassen.
Nun weigert sich meine Krankenkasse die Kosten weiterhin für diese NOTWENDIGE Untersuchung zu übernehmen mit der Begründung, diese Untersuchung sei eine Folge des refraktiv-chirurgischen Eingriffs, und solche Untersuchungen bezahlen sie nicht. Mein Augapfel war vor dem Eingriff zu lang und ist es immer noch. Damit hat der Eingriff nichts zu tun.
Beim Augenarzt meinten sie, ich solle damit vors Gericht ziehen. Denn wenn ich diese Untersuchung nicht machen lasse, kann es sein, dass ich irgendwann erblinde, weil die Netzhaut einreißen kann oder sich ablösen kann. Die Untersuchung ist teuer.
Ich hab am 01.09. einen Termin beim Augenarzt.
Was kann ich tun? Kann ich mich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden oder wohin? Wer kann mir da helfen, wenn ich Streit mit der Krankenkasse habe?
Wozu bin ich Kassenpatient, wenn ich doch alles selber zahlen soll?
Ich bin NICHT gelasert worden, und ich bin KASSENpatient!
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Sorry aber du wirst einen guten Rechtsanwalt brauchen. Oft lassen sich solche Dinge nur vor Gericht ausstreiten.
Viel Erfolg und alles Gute
mfg
- vor 1 Jahrzehnt
„Grundsätzlich muss jeder Einzelfall zunächst unter Zugrundelegung der jeweils geltenden Versicherungsbedingungen geprüft werden, um festzustellen, ob ein Versicherungsnehmer Anspruch auf die Kostenübernahme durch die Versicherung hat. Das vorliegende Urteil zeigt, dass Versicherte keineswegs chancenlos sind, die Kosten für die Ãbernahme ihrer Laser-Augen-Operationen von ihrer privaten Krankenversicherung erstattet zu bekommen.“
Verweigert Ihnen Ihre Private Krankenversicherung die Kostenübernahme bei einer Heilbehandlung, bietet Rechtsanwältin Jana Meister an, Ansprüche und Erfolgsaussichten im Rahmen einer 50 Euro-Erstberatung prüfen.
Vielleicht hilft Dir das. Auf jeden Fall drücke ich Dir die Daumen!
Was sich die Krankenkassen leisten, macht mich manchmal echt krank.
LG Paige
PS: In dem folgenden Artikel geht es zwar um eine andere Behandlungsmethode, aber die Vorgehensweise bezüglich der Krankenkasse ist in etwa gleich.
- birdseyeLv 6vor 1 Jahrzehnt
Kasse wechseln und vorher abklären ob es übernommen wird.
An die kassenärztlich Vereinigung kannst Du dich auch wenden oder an die Verbraucherzentrale, wenn eine bei die in der Nähe ist.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Augenhintergrund-Untersuchung ist eine typische IGEL Leistung. Die Kasse hat damit nichts am Hut. Das ist entweder lebensnotwendig also bezahlbar oder Geldschneiderei.
Quelle(n): habe das Prozedere gerade hinter mir (Glaukompatient) - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Mit einem langen Augapfel wirst du bei Gericht nichts reissen, die haben andere Sorgen. Schon mal etwas von Privatversicherung gehört ?