Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Übernahme der Kosten für Klassenfahrt?
Meine Tochter möchte ende August zur Klassenfahrt, dies wären 4 oder 5 Tage, ich habe auch gelesen, dass die ARGE bei ALG2 voll übernehmen muss, ist auch übers Gericht bestätigt worden, da eine Frau für ihr Kind geklagt hatte.
Nun wollte ich wissen, wieviel Tage die ARGE übernimmt.
Vielen Dank
5 Antworten
- SusLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Soweit ich weiß muss die ARGE die Kosten in voller Höhe über nehmen.
Hier mal noch ein Link,da kann die eher jemand deine Frage beantworten:
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Zeitliche Einschränkungen sollte es hier nicht geben, du schickst eine Kopie des Schreibens zur Klassenfahrt an die ARGE, zusammen mit einer (formlosen) Bitte um Kostenübernahme. Auf dem Schreiben sollte auch die Bankverbindung der Schule stehen, da geht das Gled letztendlich hin. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Streitereien bei solchen Fällen, du solltest den Antrag also möglichst schnell stellen, damit du nach hinten noch etwas Luft hast.
Quelle(n): Zitat Abs.3 $23 SGB II: ... (3) Leistungen für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschlieÃlich Haushaltsgeräten, 2. Erstausstattungen für Bekleidung einschlieÃlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie 3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschlieÃlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen. ... - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Melde dich einfach beim Jugendamt und schildere deine momentane finanzielle Situation und sie zahlen dir die komplette Fahrt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da solltest Du schon bei der ARGE nachfragen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die Fahrt 4-5 Tage dauert, wird die ARGE wohl das übernehmen,
deine Tochter kann ja schlecht nach 2 Tagen zu Fuà nach Hause gehen.
Einen zumutbaren Beitrag muÃt du noch selbst leisten, weil du ja in
dieser Zeit nicht für ihr Essen sorgen muÃt.