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Übernahme der Kosten für Klassenfahrt?

Meine Tochter möchte ende August zur Klassenfahrt, dies wären 4 oder 5 Tage, ich habe auch gelesen, dass die ARGE bei ALG2 voll übernehmen muss, ist auch übers Gericht bestätigt worden, da eine Frau für ihr Kind geklagt hatte.

Nun wollte ich wissen, wieviel Tage die ARGE übernimmt.

Vielen Dank

5 Antworten

Bewertung
  • Sus
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Soweit ich weiß muss die ARGE die Kosten in voller Höhe über nehmen.

    Hier mal noch ein Link,da kann die eher jemand deine Frage beantworten:

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/default.aspx

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zeitliche Einschränkungen sollte es hier nicht geben, du schickst eine Kopie des Schreibens zur Klassenfahrt an die ARGE, zusammen mit einer (formlosen) Bitte um Kostenübernahme. Auf dem Schreiben sollte auch die Bankverbindung der Schule stehen, da geht das Gled letztendlich hin. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Streitereien bei solchen Fällen, du solltest den Antrag also möglichst schnell stellen, damit du nach hinten noch etwas Luft hast.

    Quelle(n): Zitat Abs.3 $23 SGB II: ... (3) Leistungen für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, 2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie 3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen. ...
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Melde dich einfach beim Jugendamt und schildere deine momentane finanzielle Situation und sie zahlen dir die komplette Fahrt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da solltest Du schon bei der ARGE nachfragen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Fahrt 4-5 Tage dauert, wird die ARGE wohl das übernehmen,

    deine Tochter kann ja schlecht nach 2 Tagen zu Fuß nach Hause gehen.

    Einen zumutbaren Beitrag mußt du noch selbst leisten, weil du ja in

    dieser Zeit nicht für ihr Essen sorgen mußt.

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