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poison73 fragte in Schule & BildungVorschule · vor 1 Jahrzehnt

neue KiTa-Beiträge für Vorschulkinder ab 01.08. - wer...?

...kennt sich aus?

Am 01.01.09 hat die Bundesregierung beschlossen, das alle Kinder,die ab dem 01.08.09 ihr letztes Kindergartenjahr beginnen - also nächstes Jahr eingeschult werden - 5 Stunden täglich kostenlos betreut werden.Wird das Kind länger betreut, muß man zuzahlen. Desweiteren gilt für alle KiTas, für das Essen in der Einrichtung pauschal 35,-/Mon. zu berechnen.

Nun haben wir August, und keiner weiß, was los ist...!

Im Rathaus bekomme ich diese Angaben zwar von einer extrem genervten Dame bestätigt....aber wieviel ich nun zahlen muß, kann mir keiner sagen...

Der Kindergarten meines Sohnes ( Kirche ) hat letzte Woche den vollen Beitrag plus 50,- Essensgeld von meinem Konto abgebucht. Man könne mir nicht versprechen , das ich die Überzahlung im September erstattet bekomme...da man abwarten wolle, bis die Berechnung von der Stadt da sei.

Der Kindergarten des Sohnes meiner Freundin ( AWO ) wartet mit dem Abbuchen bis die Berechnungen da sind...

Nun zu meiner Frage:

Wie ist es bei Euch geregelt?

Habt ihr irgendwelche Informationen von eurem Kindergarten oder der Stadt bekommen?

Findet ihr das in Ordnung, das ich der Kirche ein zinsloses Darlehen gebe?

Würdet ihr das Geld zurückbuchen?

Liebe Grüße!

2 Antworten

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich würde das Geld auf jeden Fall zurückbuchen unter Hinweis auf die neuen Regelungen und das Vorgehen anderer Träger.

    Evtl. "hilft" auch ein Leserbrief in der lokalen Zeitung .....

    Sollte sich dann kein gütliches Auskommen ("Liebe Deinen nächsten ...") erzielen lassen, empfehle ich Zahlung unter ausdrücklichem Hinweis auf "Zahlung unter Vorbehalt/Anspruch auf Rückvergütung".

  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    scheint überall sehr unterschiedlich zu sein. Bei uns ist das letzte Kindergartenjahr frei (bis 8Std täglich, zuzügl. Essensgeld).

    Ich würde an deiner Stelle den Betrag zurückbuchen lassen und nur den Anteil Essensgeld plus den Betreuungsbetrag der über 5Std hinausgeht zahlen.

    Beispiel: 200€ pro Monat, ca 10 € pro Tag, ca 1,25€ pro Std.

    3 Std/Tag müssten bezahlt werden= 3,75€ * 20 Tage= 75€

    Unter Vorbehalt überweisen, falls die Berechnung des Trägers anders ausfällt. So dürftest du auf der sicheren Seite sein und bekommst keine Zahlungsaufforderung.

    Gruß

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